Online-Partnervermittlung

Geschäft mit der Liebe: Verbraucherschützer stellen sich gegen Parship

22.2.2021, 11:07 Uhr
Gerade im Lockdown versuchen viele im Internet einen Partner kennen zu lernen. 

© Moritz Frankenberg, dpa Gerade im Lockdown versuchen viele im Internet einen Partner kennen zu lernen. 

Den Spruch, mit dem die Online-Partnervermittlung Parship wirbt, kennt wohl jeder: "Alle elf Sekunden verliebt sich ein Single über Parship", heißt es in großen Buchstaben neben lächelnden, gutaussehenden Menschen auf den Werbeplakaten des Unternehmens. Doch geht es nach dem Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv), könnte zumindest den Verantwortlichen hinter der Partnervermittlung bald das Lächeln vergehen.


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Derzeit prüfen die Verbraucherschützer eine Musterfeststellungsklage gegen das Unternehmen. Der Grund: Ihnen zufolge verwendet das Unternehmen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässige Klauseln zur Vertragsverlängerung. Zudem müssten die Kunden jederzeit die Möglichkeit haben, kündigen zu können.

Das ist bei Parship aktuell nicht möglich. Wer die Dating-Plattform sinnvoll nutzen will, muss ein Abo abschließen und dafür in die Tasche greifen: Eine Premium-Mitgliedschaft mit einer Laufzeit von sechs Monaten kostet laut Webseite 79,90 Euro monatlich, bei zwölf Monaten sind es 65,90 Euro, bei 24 Monaten liegt der Preis bei 45,90 Euro. Wer zudem nicht rechtzeitig kündigt, dessen Abo wird - ähnlich wie beim Handyvertrag - automatisch verlängert. Laut dem Unternehmen haben sich 2019 etwa 1,9 Millionen Menschen neu bei der Plattform registriert.

Parship weist Kritik zurück

Parship selbst weist die Kritik der Verbraucherschützer auf Anfrage deutlich zurück: Laufzeitabhängige Verträge seien auch bei anderen Branchen gängige Praxis. "Weshalb die Verbraucherschutzzentrale fordert, dass sich Kunden jederzeit aus dem Vertragsverhältnis mit Parship lösen können müssen, ist deshalb für uns nicht nachvollziehbar."

Die Verbraucherzentrale beziehe sich auf eine alte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1987. "Hiernach stellen klassische Heiratsvermittlungen einen ,Dienst höherer Art' dar. Diese Rechtsprechung aus den 1980er Jahren findet nach unserer Auffassung jedoch im Rahmen von digitalen Dienstleistungen keine Anwendung mehr", so eine Sprecherin des Unternehmens. "Sowohl die Erstlaufzeit als auch die automatische Verlängerung entsprechen den zurzeit geltenden Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches."

Geht es nach der Verbraucherzentrale, soll nun ein Gericht feststellen, wer in dem Streit am Ende Recht behält. Um sie einreichen zu können, suchen die Verbraucherschützer Betroffene, die ihren Fall schildern und sich gegebenenfalls der Klage anschließen wollen. Kosten entstehen dabei keine.

Musterfeststellungsklagen, auch Sammelklagen genannt, dürfen in Deutschland nur von zugelassenen Vereinen und Verbänden eingereicht werden. Sie sollen insbesondere die Rechte von Verbrauchern gegen große Unternehmen schützen. Der bislang größte Fall war die Klage gegen VW im Dieselstreit.

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