Bürgermeister, Stadtrat, Kreistag

Das ist der Wahltermin für die Kommunalwahl 2026 in Bayern

Johannes Gehrling

Redakteur

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08.05.2025, 11:49 Uhr
Die nächste Kommunalwahl in Bayern steht 2026 an.

© Julian Stratenschulte/dpa Die nächste Kommunalwahl in Bayern steht 2026 an.

Nach der Bundestagswahl 2025 steht in Bayern nur ein Jahr später bereits die nächste große Wahl an, nämlich die Kommunalwahl 2026. Dabei sind die bayerischen Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, gleich mehrere Gremien und Personen neu zu wählen.

In den meisten Städten und Gemeinden werden neue (Ober-)Bürgermeister gewählt, und zwar in Direktwahl. Außerdem werden die Stadträte und Gemeinderäte neu gewählt. Die Anzahl der Sitze dieser Bürgervertretungen richtet sich nach der Größe der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Auch in den Landkreisen stehen bei der Kommunalwahl 2026 Entscheidungen an.

Einerseits stimmen die Bürgerinnen und Bürger über die Landräte ab. Die Besetzung dieser Posten wird durch die Direktwahl unmittelbar von den Menschen im Landkreis bestimmt. Andererseits stehen auch die Kreistage zur Wahl, also die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis. Wie bei den Stadt- und Gemeinderäten richtet sich auch die Größe der Kreistage nach der Größe der Landkreise. Den Wahltermin für die Kommunalwahl 2026 in Bayern hat Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann (CSU) bereits offiziell mitgeteilt.

Wahltermin für die nächste Kommunalwahl Bayern steht fest

Zunächst hat Herrmann den Wahltermin für die nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen dem Ministerrat vorgeschlagen, der hat bereits zugestimmt. Damit ist der Wahltermin der bayerischen Kommunalwahl Sonntag, der 8. März 2026. Dieser Termin wurde aus wahlorganisatorischen und grundsätzlichen Erwägungen beschlossen.

Denn die nächsten Kommunalwahlen müssen aus gesetzlichen Gründen an einem Sonntag im März 2026 stattfinden. Alle sechs Jahre ist die Kommunalwahl vorgeschrieben, die letzte war am 15. März 2020. Laut dem bayerischen Innenminister Herrmann fiel die Wahl auf den 8. März, weil die anderen Sonntage aus verschiedenen Gründen wie Schulferien oder Vorbereitungsfristen an Feiertagen nicht optimal geeignet wären. Das sei laut Herrmann weder im Interesse der Wahlvorschlagsträger noch der Gemeinden.

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