Muss man alle Stimmen vergeben?

Stimmen und Kreuze: So füllt man den Wahlzettel bei der Kommunalwahl 2026 aus

Johannes Gehrling

Redakteur

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08.05.2025, 12:17 Uhr
Bei der Kommunalwahl in Bayern machen Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Kreuze auf dem Stimmzettel.

© Sebastian Gollnow/dpa Bei der Kommunalwahl in Bayern machen Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Kreuze auf dem Stimmzettel.

Bei der nächsten Kommunalwahl in Bayern wählen die Bürgerinnen und Bürger am Sonntag, dem 8. März 2026, die Besetzung mehrerer politischer Ämter gleichzeitig. Es geht dabei um die Bürgermeister, Landräte, Stadt- und Gemeinderäte und Kreistage. Je nach Wohnort bekommt man bis zu vier verschiedene Stimmzettel. Aber wie viele Stimmen hat man eigentlich - und muss man alle Stimmen vergeben? So füllt man alle Stimmzettel bei der Kommunalwahl in Bayern 2026 richtig aus.

Kommunalwahl Bayern 2026: So viele Stimmen hat man beim gelben und blauen Stimmzettel

Simpel ist die korrekte Stimmabgabe für die Wahl von Bürgermeister und Landrat. Bei der Bürgermeisterwahl (gelber Stimmzettel) ist nur eine einzige Stimme zu vergeben. Bei der Landratswahl (blauer Zettel) wird ebenfalls nur eine Stimme verteilt. Gewonnen hat die Wahl zum Bürgermeister beziehungsweise zum Landrat, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen bekommt. Gelingt das keinem Kandidaten, kommt es einige Zeit nach der Kommunalwahl zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen. Komplexer ist das richtige Ausfüllen des Stimmzettels bei der Wahl der Gemeinde- und Stadträte sowie Kreistage.

Kommunalwahl Bayern 2026: So viele Stimmen hat man beim roten und weißen Stimmzettel

Bei den Stimmzetteln für die Gemeinde- und Stadträte (roter Zettel) sowie Kreistage (weißer Zettel) haben Wählerinnen und Wähler so viele Stimmen, wie Sitze im jeweiligen Gremium zu vergeben sind. Das bedeutet, die Anzahl der Stimmen kann von Stadt zu Stadt, von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Hier kann die komplette Liste einer Partei oder Wählervereinigung angekreuzt werden. Dann gehen so viele Stimmen an diese Liste, wie es Sitze zu verteilen gibt. Dabei ist es auch erlaubt, innerhalb dieser Liste einzelne Bewerber durchzustreichen. Diese bekommen dann gar keine Stimmen. Man kann sich den Rat aber auch selbst zusammenstellen.

Man kann zum Beispiel einzelnen Kandidaten auf dem Stimmzettel bis zu drei Stimmen geben, das nennt man "kumulieren". Wichtig: Die Zahl der Stimmen darf insgesamt nicht überschritten werden. Die Stimmenzahl steht oben in der Ecke auf dem Stimmzettel. Man muss aber nicht alle Stimmen vergeben. Außerdem ist es möglich, die Stimmen auch auf Kandidaten von verschiedenen Listen zu verteilen, das nennt man "panaschieren". Auch Mischformen aus den verschiedenen Möglichkeiten sind erlaubt. Ganz wichtig: Wer nicht eindeutig ankreuzt oder die Ziffern 1, 2 oder 3 (beim "Kumulieren") nicht eindeutig lesbar und einem Kandidaten zugeordnet sind, riskiert, dass der Wahlzettel für ungültig erklärt wird.

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