Das Bayerische Landesparlament

Gibt es im Bayerischen Landtag Überhangmandate?

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5.10.2023, 06:30 Uhr
Der Landtag setzt sich nicht nur aus Direkt-, sondern auch aus Überhang- und Ausgleichsmandaten zusammen. Aber was heißt das eigentlich?

© IMAGO / Klaus Haag Der Landtag setzt sich nicht nur aus Direkt-, sondern auch aus Überhang- und Ausgleichsmandaten zusammen. Aber was heißt das eigentlich?

Alle fünf Jahre wird in Bayern der Landtag neu gewählt. Dabei hat man nicht nur eine Stimme, sondern sogar zwei. Wie auf der Bundesebene auch ergeben sich dadurch im Bayerischen Landtag Überhang- und Ausgleichsmandate. Was die einzelnen Stimmen bedeuten und was es mit den Überhangsmandaten auf sich hat, lesen Sie in diesem Beitrag.

Erst- und Zweitstimme bei der Landtagswahl

Für die jeweiligen Stimmen gibt es verschiedene Listen, die Erststimme ist für die Direktkandidaten im Stimmkreis, die Zweitstimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten. Auch wenn die Listen ähnlich klingen, sind sie sehr unterschiedlich.

Pro Stimmkreis gibt es ein Direktmandat, also beispielsweise vier in Nürnberg und eines in Regensburg. Kandidatinnen und Kandidaten, die in ihrem Stimmkreis die meisten Erststimmen erhalten haben, bekommen ein Direktmandat und ziehen auf jeden Fall in den Landtag ein, sofern ihre Partei auf Landesebene die Fünf-Prozent-Hürde überwunden hat. Dadurch sind alle 91 Stimmkreise im Landtag vertreten.

Die Zweitstimme entscheidet über die Listenkandidatinnen und -kandidaten, die gegebenenfalls in den Landtag einziehen können. Über sie werden mindestens 89 weitere Plätze vergeben. Betrachtet werden dafür erst einmal die Gesamtstimmen (Kombination aus Erst- und Zweitstimme) im Wahlkreis. Es gibt in Bayern sieben Wahlkreise, die geografisch den Regierungsbezirken entsprechen, also Mittelfranken, Ober- und Unterfranken, die Oberpfalz, Ober- und Niederbayern sowie Schwaben.

Wenn eine Partei beispielsweise fünfzig Prozent der Gesamtstimmen in Mittelfranken erhalten hat, stehen ihr fünfzig Prozent von 24 Sitzen zu - also zwölf. Hat die Partei sieben Direktmandate gewonnen, bekommen die sieben Direktkandidaten und die fünf Listenkandidaten mit den meisten Gesamtstimmen einen Sitz.

In der Praxis gehen die Zahlen nicht so sauber auf. Deshalb kommt das Sainte-Laguë-Verfahren zum Einsatz, um die genaue Sitzzahl der Parteien zu berechnen.

Überhang- und Ausgleichsmandate

Aber was passiert, wenn eine Partei durch Direktmandate mehr Plätze bekommt als ihr von den Gesamtstimmen her zustehen? Dann kommen Überhang- und Ausgleichsmandate dazu. Denn einerseits sollen alle direkt gewählten Abgeordneten als Vertreter ihres Stimmkreises im Landtag sitzen können. Andererseits soll das Kräfteverhältnis der Parteien trotzdem ihrem Anteil an den Gesamtstimmen entsprechen.

Eine Partei hat also sogenannte Überhangmandate, wenn sie mehr direkt gewählte Kandidaten hat, als ihr gemäß der Gesamtstimmen zustehen. Das war 2018 bei der CSU der Fall: Sie gewann 85 Stimmkreise und erhielt zehn Überhangmandate.

Die anderen Parteien erhalten infolgedessen Ausgleichsmandate. Bei der letzten Landtagswahl waren das 15 - fünf für die Freien Wähler, vier für die Grünen und für die SPD, je eins für AfD und FPD. Somit vergrößerte sich der Landtag von 180 auf 205 Plätze.

Es gibt aber nicht zwingend nach jeder Landtagswahl Überhang- und Ausgleichsmandate. 2013 waren diese nicht nötig.

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