Sperrklausel

Landtagswahl 2023 in Bayern: Gibt es eine Fünf-Prozent-Hürde?

Benedikt Dirrigl

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7.10.2023, 14:32 Uhr
Nicht alle Parteien, die bei einer Landtagswahl Stimmen bekommen haben, dürfen auch in den Landtag einziehen.

© FUNKE Foto Services Nicht alle Parteien, die bei einer Landtagswahl Stimmen bekommen haben, dürfen auch in den Landtag einziehen.

Bei der Landtagswahl 2023 stehen nicht nur die bekannteren Parteien auf dem Wahlzettel, sondern auch viele kleinere Parteien. Neben den "Großen" wie CSU, Grünen und SPD kann man auch Parteien wählen, die im aktuellen Parlament gar nicht vertreten sind, beispielsweise die ÖDP, die Bayernpartei, die V-Partei3 oder auch die Tierschutzpartei.

Die Fünf-Prozent-Hürde

Die Fünf-Prozent-Hürde in Deutschland gab es in gewisser Form bereits bei der ersten Bundeswahl 1949. Die Regelung sollte verhindern, dass Kleinstparteien im Parlament vertreten sind. Stattdessen sollten stabile Mehrheiten gebildet werden können, um eine Regierungsbildung zu vereinfachen.

Grund dafür waren die Erfahrungen aus der Weimarer Republik. Ohne die Fünf-Prozent-Hürde bildete sich damals ein zersplittertes Parlament aus vielen kleinen Fraktionen. Eine konstruktive Zusammenarbeit im Parlament war kaum möglich.

In Bayern gibt es die Fünf-Prozent-Hürde seit 1973. Sie wurde per Volksentscheid beschlossen, zuvor mussten Parteien noch mindestens zehn Prozent in einem der Bezirke zusammenbekommen, um in den Landtag einziehen zu dürfen. Seit dem reichen zwar fünf Prozent aus, allerdings müssen diese auf Landesebene erreicht werden anstatt nur in einem Bezirk.

Das heißt: Gewinnt ein Direktmandat einen Sitz, aber seine Partei knackt die Fünf-Prozent-Hürde nicht, geht er leer aus.

Kritik an der Fünf-Prozent-Hürde

Die Sperrklausel wurde seit ihrer Einführung immer wieder kritisiert, es gab zahlreiche Klagen zu der Regelung. Die Argumente der Kritiker sind zum einen, dass die Fünf-Prozent-Hürde die etablierten Parteien begünstigt. Kleinere und neue Parteien haben es dagegen schwer.

Außerdem verursacht die Sperrklausel eine Verzerrung des Wahlergebnisses. Alle Stimmen für jene Parteien, die an der Hürde scheitern, fallen nämlich weg.

Allerdings wurden sämtliche Klagen bis jetzt abgelehnt. Den Urteilen zufolge ist die Funktionsfähigkeit des Parlaments als wichtiger einzustufen als die genaue Widerspiegelung der Wählerstimmen.

Die Fünf-Prozent-Hürde gibt es übrigens zwar bei der Landtagswahl in Bayern, bei der parallel stattfindenden Bezirkswahl gilt die Hürde nicht.

Und bei der Bundestagswahl wird die Fünf-Prozent-Hürde etwas anders gehandhabt: Bekommt eine Partei dort mindestens drei Direktmandate, fällt die Hürde weg.

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