Parallel zur Landtagswahl

Bezirkswahl 2023: Was macht der Bezirkstag?

Benedikt Dirrigl

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14.9.2023, 10:17 Uhr
Die Landtags- und Bezirkswahl finden parallel statt, für beide Wahlen gibt es eine gemeinsame Wahlbenachrichtigung.

© IMAGO / Sven Simon Die Landtags- und Bezirkswahl finden parallel statt, für beide Wahlen gibt es eine gemeinsame Wahlbenachrichtigung.

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Was der Landtag, seine Abgeordneten und der Ministerpräsident machen, ist den meisten Menschen in Bayern zumindest ungefähr klar. Vom Bezirkstag hört man dagegen wesentlich seltener, dabei ist er mit Aufgaben betraut, die für viele Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Rolle spielen. Wie er gewählt wird und was diese Aufgaben sind, lesen Sie in diesem Artikel.

Anders als andere Bundesländer hat Bayern drei kommunale Ebenen. Die erste Ebene bilden die Gemeinden, die zweite Ebene die Landkreise und kreisfreien Städte, die dritte Ebene bilden die Bezirke. Diese sind zuständig für alles, was über die Zuständigkeit und das Leistungsvermögen der Landkreise hinausgeht und die jeweiligen Bezirke nicht überschreitet.

Bayern ist in sieben Regierungsbezirke unterteilt: Unter-, Mittel- und Oberfranken, Oberpfalz, Nieder- und Oberbayern und Schwaben. Diese haben Bezirksregierungen, die wiederum von der Bayerischen Staatsregierung ernannt werden.

Ein wenig irritierend ist, dass Bezirk und Regierungsbezirk zwei unterschiedliche Dinge sind. Sie sind zwar flächenmäßig deckungsgleich, damit enden die Gemeinsamkeiten aber auch schon wieder. Die Bezirkstage sind die obersten politischen Organe der Bezirke. Sie werden direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und haben andere Aufgaben als die Bezirksregierungen.

Thematisch befassen sich die Bezirke mit sozialen Fragen, Gesundheit, Kultur, dem Bildungswesen und der Umwelt. Der Bezirkstag kümmert sich beispielsweise um die gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt, beim Wohnen und im Alltag. Er unterhält eigene Einrichtung wie psychiatrische Kliniken, aber auch Fachschulen oder Freilichtmuseen, denn die Heimat- und Kulturpflege gehört ebenfalls zum Aufgabenbereich der Bezirkstage. Von Schulen für hör- und sprachbehinderten Menschen bis zum Natur- und Gewässerschutz und des Fischereiwesens, die Aufgaben sind breit gestreut.

Die Bezirkswahlen finden parallel zur Landtagswahl statt. Zum Stimmzettel für die Landtagswahl bekommt man mit den Briefwahlunterlagen oder im Wahllokal auch den Stimmzettel für die Bezirkswahl, zur besseren Unterscheidung haben die Wahlzettel unterschiedliche Farben.

Ansonsten ähneln sich das Wahlprinzip der beiden Wahlen sehr. Es gibt pro Bezirk so viele Bezirksräte wie Landtagsabgeordnete. Ein Unterschied zur Landtagswahl ist das Fehlen einer Fünf-Prozent-Hürde. Somit sind im Bezirk auch kleinere Parteien vertreten. Beispielsweise gewannen die ÖDP und die Bayernpartei 2018 Sitze in mehreren Bezirkstagen.

Wie bei der Wahl selbst kann man sich auch bei der Frage nach der Wahlberechtigung an den Landtagswahlen orientieren. Die meisten Kriterien sind die gleichen, nur in einem Punkt kleiner skaliert. Wahlberechtigt ist demnach, wer

  1. die deutsche Staatsbürgerschaft hat
  2. volljährig ist
  3. seit mindestens drei Monaten eine Wohnung im betreffenden Bezirk hat, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung oder sich sonst für gewöhnlich im betreffenden Bezirk aufhält
  4. nicht durch einen Richterspruch vom Stimmrecht ausgeschlossen wurde.

Wenn man also bereits seit drei Monaten in Bayern lebt, aber nicht im gleichen Bezirk, darf man an der Landtagswahl teilnehmen, ist für eine Bezirkswahl allerdings nicht stimmberechtigt. Im Zweifelsfall verschafft die Wahlbenachrichtigung Klarheit.

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