Jede Stimme zählt

Wahlbenachrichtigung verloren? So können Sie trotzdem wählen

Benedikt Dirrigl

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11.9.2023, 09:55 Uhr
An Wahlen teilzunehmen ist Privileg und moralische Pflicht zugleich. Aber was, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren geht?

© IMAGO / Steinach An Wahlen teilzunehmen ist Privileg und moralische Pflicht zugleich. Aber was, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren geht?

Ob Bundes-, Landtags- oder Kommunalwahl: Einige Wochen vorher klappert bei jedem der Briefkasten, denn die Wahlbenachrichtigung ist angekommen. Dieses Dokument ist wichtig, denn es enthält wichtige Informationen für Wähler und Wahllokal.

Aber was passiert, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren geht? In diesem Beitrag finden Sie alles Wichtige zur Wahlbenachrichtigung.

Wie bekomme ich meine Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigung wird im Vorfeld der Wahlen an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger per Post versandt. Zuständig dafür ist die örtliche Wahlbehörde. Diese schickt die Benachrichtigung an Ihre aktuelle Meldeadresse. Sollte der Brief nicht bis spätestens 17. September bei Ihnen eingetroffen sein, sollten Sie sich an das Wahlamt in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis wenden.

Was steht auf der Wahlbenachrichtigung?

Jede Wahlbenachrichtigung ist anders, sie ist auf jede Bürgerin und jeden Bürger persönlich ausgestellt. Darauf vermerkt ist das Datum der Wahl, der Wahlbezirk, die Nummer im Wählerverzeichnis und in welchem Wahlraum Sie Ihre Stimme abgeben sollen. Angegeben wird beispielsweise ein konkreter Raum in einer Schule - diese werden oft als Wahllokale verwendet.

Warum habe ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten?

Sollte bis kurz vor der Wahl immer noch keine Wahlbenachrichtigung eingegangen sein, kann das verschiedene Gründe haben.

  • Veraltete oder unvollständige Melderegisterdaten
    Wer nach einem Umzug versäumt hat, die neue Adresse beim zuständigen Bürgeramt zu melden, bekommt die persönliche Wahlbenachrichtigung möglicherweise an eine alte Adresse übersendet. Wenn man erst kürzlich umgezogen ist, kann man entweder die Briefwahl am alten Wohnort beantragen oder eine Aufnahme in das Wahlverzeichnis am neuen Wohnort beantragen. Obdachlose, die sich gewöhnlich in einem Ort aufhalten, können ebenfalls die Aufnahme ins dortige Wahlverzeichnis beantragen.
  • Fehlende Wahlberechtigung
    Nicht alle Menschen, die in Deutschland leben, sind nach aktuellem Recht wahlberechtigt. Ausschlusskriterien sind das Alter, die Staatsangehörigkeit oder auch der ständige Wohnsitz.

Was mache ich, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung verloren habe?

Ein Verlust der Wahlbenachrichtigung heißt noch lange nicht, dass man nicht mehr wählen kann. Da auf der Wahlbenachrichtigung wichtige Daten vermerkt sind, macht sie die Verarbeitung und die Stimmabgabe lediglich einfacher.

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, heißt das auf jeden Fall, dass Sie wahlberechtigt sind. Dann können Sie am Wahltag auch ohne Wahlbenachrichtigung zu dem Ihnen zugeteilten Wahlraum gehen und ihre Stimme abgeben. Wichtig ist aber, dass Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dabei haben, um sich auszuweisen.

Welcher Wahlraum Ihnen zugeteilt wurde ist, steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Wenn Sie diese Information wegen der verlorenen Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben, können Sie Ihren Wahlraum oftmals im Internet finden. Die Stadt Nürnberg hat hierzu beispielsweise einen Wahlraumfinder.

Sie können auch einfach Ihre Nachbarn fragen. Die Zuteilung erfolgt nach Wohnsitz, Sie dürften also in das gleiche Wahllokal gehen wie alle oder die meisten Ihre Nachbarn. Manchmal werden Straßen allerdings aufgeteilt: Alle Anwohner bis zu einer bestimmten Hausnummer bekommen einen Wahlraum zugewiesen, alle Häuser mit höherer Nummer einen anderen Raum.

Kann man ohne Wahlbenachrichtigung auch Briefwahl beantragen?

Die Wahlbenachrichtigung erleichtert Ihnen den Antrag der Briefwahlunterlagen erheblich, denn der Antrag ist Teil der Benachrichtigung. Aber auch ohne Wahlbenachrichtigung ist eine Briefwahl möglich.

Viele Gemeinden stellen dazu entsprechende Informationen im Internet bereit, so können Sie erfahren, wie Sie die Briefwahl in Ihrem Wahlkreis am besten beantragen. Sollten Sie online keine Informationen finden, können Sie sich auch direkt an das Wahlamt wenden.

In der Regel können Sie die Briefwahl persönlich in Ihrem Wahlamt vor Ort beantragen, auch der Postweg, Fax oder E-Mail sind möglich. Wie auch immer Sie die Briefwahl beantragen, folgende Daten zu Ihrer Person sind dabei wichtig:

  • Vor- und Nachname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Nummer im Wählerverzeichnis

Die Nummer im Wählerverzeichnis steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sollte Sie diese nicht mehr haben, da die Wahlbenachrichtigung verlustig ist, ist das kein Grund zur Panik. Die Nummer erleichtert zwar die Zuordnung, ist aber nicht unbedingt notwendig für den Versand der Briefwahlunterlagen.

Teil der Briefwahlunterlagen ist der Wahlschein. Auf diesen sollten Sie besonders achtgeben, denn er kann nicht neu ausgestellt werden. "Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt", sagt die Landeswahlordnung ganz konkret. Könne man aber glaubhaft versichern, dass man den beantragten Wahlschein nicht per Post erhalten habe, könne man bis zum Samstagmittag vor der Wahl einen neuen Wahlschein erhalten (§ 25 LWO). Diesen füllt man am besten direkt im Wahlamt aus und gibt ihn ab, denn der Postweg könnte zu langsam sein.

Bei verlorenem Wahlschein ist auch eine Stimmabgabe im Wahllokal nicht mehr möglich, denn die Herausgabe der Briefwahlunterlagen ist im Wählerverzeichnis vermerkt.

Die Wahlbenachrichtigung ist ein wichtiges Dokument, das alle Vorgänge rund um eine Wahl erheblich erleichtert. Entscheidend für den demokratischen Prozess ist aber die Stimmabgabe möglichst vieler wahlberechtigter Personen. Darum sollte jede und jeder seine Stimme abgeben, auch wenn die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen ist.

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