Wahlberechtigung

Wer darf bei der Landtagswahl wählen - und wer nicht?

Benedikt Dirrigl

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12.9.2023, 12:23 Uhr
Ob Briefwahl oder der Gang in die Wahlkabine ist letztlich nicht entscheidend. Aber wer ist eigentlich wahlberechtigt?

© colourbox.de, NNZ Ob Briefwahl oder der Gang in die Wahlkabine ist letztlich nicht entscheidend. Aber wer ist eigentlich wahlberechtigt?

Nicht alle Menschen dürfen entscheiden, wer ab Oktober im Bayerischen Landtag sitzt, es gibt einige Ausschlusskriterien. Diese finden Sie in diesem Beitrag.

Wer ist wahlberechtigt?

Das Landeswahlgesetz (LWG) gibt in Artikel 1 augenscheinlich drei, tatsächlich aber vier Kriterien vor, nach denen die Stimmberechtigten ausgesucht werden. Denn die Liste wird angeführt mit dem Hinweis "alle Deutschen im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes". Daraus ergeben sich diese vier Kriterien:

  1. Deutsche Staatsangehörigkeit
  2. Mindestens 18 Jahre alt
  3. Hat seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in Bayern, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, oder hält sich sonst gewöhnlich in Bayern auf
  4. Nicht durch einen Richterspruch vom Stimmrecht ausgeschlossen

    Die Altersgrenze für die Landtagswahlen legen die Bundesländer selbst fest. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein dürfen Jugendliche ab 16 Jahren wählen. In Bayern darf man nur bei der Europawahl ab 16 Jahren mitwählen - die nächste Europawahl ist übrigens 2024.

    Sind wohnungslose Menschen wahlberechtigt?

    Auch Obdachlose haben ein Wahlrecht, das geht aus der Formulierung "sich gewöhnlich in Bayern aufhalten" hervor. Bei der Landtagswahl in Bayern heißt das, die Person muss sich seit drei Monaten in Bayern befinden.

    Dann kann sie einen schriftlichen Antrag stellen, um ins Wählerverzeichnis des Ortes aufgenommen zu werden. In Nürnberg geht das bis zum 17. September beim Nürnberger Wahlamt.

    Kritik am Wahlrecht

    Wer in Bayern wählen möchte, muss im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Bei den meisten Menschen geschieht das automatisch, wenn man die aktuelle Meldeadresse beim Bürgeramt angibt. Obdachlose erhalten aber nicht automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Das heißt, sie müssen sich auch im Vorfeld selbst um die Eintragung ins Wählerverzeichnis kümmern. Jede bürokratische Hürde macht es gerade bei diesen Menschen unwahrscheinlicher, dass sie sich am demokratischen Prozess beteiligen.

    Wer darf bei der Bezirkswahl abstimmen?

    Die Bezirkswahl findet in Bayern immer parallel zur Landtagswahl statt. Dabei werden Bezirksräte gewählt, die dann den Bezirkstag bilden. Der Bezirkstag ist das oberste politische Organ eines Bezirks, wie Mittelfranken oder der Oberpfalz. Es gibt sieben Bezirke in Bayern.

    Die Wahlberechtigung funktioniert ähnlich wie bei der Landtagswahl, es gibt aber einen wichtigen Unterschied. Es reicht nicht, seit mindestens drei Monaten in Bayern zu wohnen, der Hauptwohnsitz muss auch seit drei Monaten im Bezirk liegen.

    Wer also schon länger als drei Monate in Bayern lebt, aber weniger als drei Monate beispielsweise in Mittelfranken, darf an der Landtagswahl teilnehmen, nicht aber an der Bezirkswahl.

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