Mund-Nasen-Bedeckung: Was gilt für Kinder?

29.4.2021, 13:59 Uhr

Wurde in Bayern von der FFP2-Pflicht abgelöst: Die OP-Maske. © NN

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erklärt: "Für die Zulässigkeit von Masken im Sinne der FFP2-Maskenpflicht ist alleine entscheidend, ob diese eine der o.a. Zertifizierungen aufweist." Ob FFP2-Masken zertifiziert sind oder nicht, kann mit Hilfe eine Checkliste erkannt werden.

Ausgeschlossen von der FFP2-Maskenpflicht sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre. Außerdem müssen Kinder ab einem Alter von 6 Jahren eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Laut Bundesgesundheitsministerium ist es wichtig, dass Schutzmasken bestimmte Qualitätsanforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllen. "Hinsichtlich der Größen für Kinder gibt es nach Rücksprache mit dem BMAS bislang keine FFP2-Masken, die ausdrücklich für Kinder entworfen sind und auch der einschlägigen Norm genügen", so das Bundesgesundheitsministerium.


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Einige Experten sprechen sich gegen das Tragen von FFP2-Masken für Kinder aus, darunter die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI), ders Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (bvkj), die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), die Gesellschaft für Pädiatrische Pulmologie (GPP) und die Süddeutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (SGKJ).

Rund um die Masken floriert derzeit der Internet-Handel. Viele angebotene Masken sind Imitationen, werden aber dennoch zahlreich gekauft, auch wenn sie ein Gesundheitsrisiko darstellen. Es wurde zum Beispiel vor Kindermasken des Herstellers Shufang gewarnt, weil ihr Material für die Filterretention unzureichend ist und die PSA-Verordnung und die europäische Norm EN 149 nicht erfüllt werden. Um sicherzustellen, dass die Masken für die Mund-Nasen-Bedeckung zertifiziert sind, wird geraten, sie in Drogerien und Apotheken zu kaufen. Von einem Online-Verkauf ist nicht abzuraten. Es soll allerdings aufgepasst werden, um nicht über Imitationen zu "stolpern".



FFP2-Maskenpflicht für Kinder im Ausland

In Italien teilte das Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) mit, dass das Tragen einer Mundschutzmaske zur Pflicht geworden ist. In Italien gilt, wie in Deutschland, dass Kinder ab sechs Jahren eine Maske tragen müssen. Allerdings handelt es sich hier nicht um FFP2-Masken. In der Tat äußerte sich der Generaldirektor des italienischen Normungsgremiums UNI Ruggero Lensi dazu: "Es gibt keine zertifizierten FFP2.Masken für Kinder, da FFP2-Masken als Schutzvorrichtungen für Arbeitnehmer auf den Markt der Europäischen Union gebracht wurden."

Die Situation in Österreich ähnelt der in Deutschland. Seit 25. Januar 2021 müssen sowohl Erwachsene als auch Kinder ab 14 Jahren in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und vielen anderen Bereichen FFP2-Masken tragen. Kinder ab 6 Jahren können statt der FFP2-Maske einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasenbereich nicht abdecken.