Was mit den Wählerstimmen passiert

4.5.2021, 05:55 Uhr
Ein Mann wirft seinen Stimmzettel zur Bundestagswahl in eine Wahlurne.

© Michael Kappeler, NNZ Ein Mann wirft seinen Stimmzettel zur Bundestagswahl in eine Wahlurne.

Bei einem Überhangmandat erhält eine Partei mehr Direktmandate, als ihr Plätze durch die Zweitstimme zustehen. Bekommt beispielsweise die fiktive Partei „Auf nach Berlin“ (ANB) fünf Prozent der Zweitstimmen, stehen ihr rein rechnerisch 30 Plätze im Bundestag zu (ausgehend von 598 Plätzen). Gewinnen nun aber 34 Politiker der ANB ein Direktmandat, dürfen all diese 34 Kandidaten ins Parlament einziehen.

Wählerwille darf nicht verfälscht werden

Da der Partei dort durch die Zweitstimme aber eigentlich nur 30 Plätze zustehen, kommen vier Plätze hinzu, die durch die Erststimmen entstanden sind. Dies nennt man Überhangmandate. Diese würden allerdings den Wählerwillen verfälschen, denn die ANB hätte, wiederum rein rechnerisch, nun nicht mehr nur 5 Prozent der Plätze ergattert, die ihr laut Zweitstimme zustünden, sondern etwas mehr.

Daher steht allen anderen Parteien ein Ausgleich zu. Sie erhalten nun ebenfalls mehr Sitze, und zwar so lange, bis das richtige prozentuale Verhältnis zwischen allen Parteien im Bundestag wiederhergestellt ist. Mit diesen Ausgleichsmandaten, quasi das Spiegelbild der Überhangsmandate, soll das Ergebnis der Zweitstimmen erhalten werden.

Unvermeidbarer Nebeneffekt: Der Bundestag kann sich dadurch deutlich vergrößern.