Ehepaar klagte vor Gericht

In Corona-Quarantäne: Darf ich jetzt noch mit dem Hund Gassigehen?

6.10.2022, 15:17 Uhr
Den Hund einfach in einen Rucksack zu packen, hilft im Quarantänefall jedenfalls nicht.

© Friso Gentsch, dpa Den Hund einfach in einen Rucksack zu packen, hilft im Quarantänefall jedenfalls nicht.

Wer sich wegen eines positiven Corona-Tests in Isolation begeben muss, muss seinen Alltag von einem Moment auf den anderen umorganisieren. Wer erledigt meine Einkäufe? Welche Termine muss ich absagen? Und für wie lange überhaupt?

Allen Hundebesitzern stellt sich zusätzlich die Frage, ob sie noch Gassigehen dürfen. In der bayerischen Allgemeinverfügung Isolation heißt es zunächst: "Die Isolation hat in einer Wohnung oder einem anderweitig räumlich abgrenzbaren Teil eines Gebäudes zu erfolgen. Positiv getestete Personen dürfen während der Zeit der Isolation die Wohnung nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamts verlassen."

Ein Ehepaar aus Unterfranken hatte im Oktober 2020 eine Zustimmung erhofft: Sie beantragten beim Landratsamt eine Sondergenehmigung, um ihre Hündin dreimal täglich auf eine nahe gelegene Wiese auszuführen. Die Behörde aber blieb hart. Das Ehepaar klagte deshalb vor Gericht.

Gerichtsurteil zum Gassigehen mit Corona-Infektion

Die Richter wiederum entschieden (Urteil vom 17.05.2021, W 8 K 20.1621), dass die Gassi-Klage keinen Erfolg hat. Die Pflicht zur artgerechten Tierhaltung könne "auch auf andere Weise als durch das eigenhändige Ausführen der Hündin durch die Kläger selbst" erfüllt werden.

Das Ehepaar hatte angegeben, keine Familienangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen der Hündin in der Nähe zu haben. Dann aber, so die Richter, könne das Tier auch ins Tierheim gebracht werden. Auch Hunde "mit speziellem Charakter" würden dort professionell betreut. Genau diesen Spezialfall - den ausgeprägten Beschützerinstinkt der Hündin - wollte das Ehepaar geltend machen. Insgesamt sei der mit der Isolation "bezweckte Schutz von Leben und Gesundheit" wichtiger als dass die Hündin durch eine bekannte Bezugsperson - also das Ehepaar selbst - ausgeführt werde.

Den öffentlichen Raum dürfen Hundebesitzer und -besitzerinnen während ihrer Isolation somit nicht betreten. Auch Ausnahmegenehmigungen sind schwer zu bekommen, wie dieses Urteil zeigt.

Wann frische Luft trotzdem möglich ist

Eine Möglichkeit gibt es aber noch, dem Hund trotz Corona-Isolation wenigstens etwas frische Luft zu gönnen: Im "zur Wohnung gehörenden" Garten, wie es in der bayerischen Allgemeinverfügung heißt, sowie auf entsprechenden Terrassen und Balkonen darf man sich als Infizierter aufhalten. Wer das nicht hat, kann sich auch Hilfe in der Nachbarschaft holen. Seit Beginn der Corona-Pandemie sind zahlreiche Portale entstanden, die Unterstützung vermitteln, zum Beispiel von der Stadt Nürnberg.

Was Sie während der Isolation gegen die Langeweile unternehmen können, erfahren Sie in unserem Beitrag.

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