Immer mehr Holzklau

Brennholz im Wald sammeln? Diese hohen Strafen drohen

Eva Orttenburger

Online-Redaktion

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8.11.2022, 12:01 Uhr
Brennholz aus dem Wald darf nicht einfach so mitgenommen werden. In Deutschland gibt es klare Regeln.

© Bernd Wüstneck/dpa Brennholz aus dem Wald darf nicht einfach so mitgenommen werden. In Deutschland gibt es klare Regeln.

Buche, Fichte, Tanne oder Kiefer - im Wald finden sich zahlreiche Bäume, die sich hervorragend zum Heizen eignen. Äste und Stämme sind frei verfügbar. Daher ist es verlockend, etwas mitzunehmen. Doch ist das erlaubt?

Holz im Wald sammeln - Ist das erlaubt?

Die Antwort muss differenziert betrachtet werden. Fakt ist: Jeder Wald hat einen Besitzer. Entweder er gehört einer Privatperson, einem Unternehmen oder ist in staatlicher Hand. Das Holz gehört ebenso dem Waldbesitzer.

Strafen bei Holzdiebstahl

Wer unerlaubt Holz einsammelt, Bäume fällt oder Äste abschneidet, der begeht Diebstahl und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro rechnen. Dies berichtet das Magazin Brisant der ARD.

Eine Ausnahme dieser Regel stellt das sogenannte "Leseholz" dar. Dabei handelt es sich um Geäst, das von selbst auf den Boden gefallen ist und der Durchmesser am stärkeren Ende nicht dicker als zehn Zentimeter ist. Die genauen Regeln können je nach Region und zuständigem Amt leicht variieren. Die sogenannte Handstraußregel ist generell jedoch in Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes festgelegt.

Holz aus dem Wald mitnehmen - Diese Regeln gelten

Für den Eigenbedarf dürfen Bürgerinnen und Bürger das "Leseholz" aus dem Wald mit nach Hause nehmen, ohne eine Strafe fürchten zu müssen. Unter "Leseholz" fallen auch Rinden, Tannenzapfen oder Pilze. Wer in privaten Wäldern Holz sammelt, sollte vorher immer den Besitzer informieren.

Wer größere Mengen Holz benötigt, der kann beim Forstamt oder dem zuständigen Förster einen Holzsammelschein gegen eine niedrige Gebühr (5 bis 30 Euro) beantragen. Mit diesem Schein sind Bürgerinnen und Bürger berechtigt, das Abfallholz im Wald einzusammeln. Auch hier darf nur das Holz, das am Boden liegt, mitgenommen werden. Allerdings auch größere Stücke und in größeren Mengen - je nachdem, wie es im Schein vereinbart ist.

Das "Leseholz" ist allerdings ein wichtiger Lebensraum für Pilze und Insekten, außerdem verbessert es den Nährstoff- und Wasserhaushalt des Waldbodens. Wer das Holz einsammelt, tut der Natur also nichts Gutes, erklärt Johannes Wurm, Leiter des Forstbetriebs Nürnberg dem Verlag Nürnberger Presse (VNP).

Hilfsmittel wie eine Motorsäge sind beim Sammeln von Totholz nicht erlaubt. Zum Zerkleinern darf jedoch auf eine Handsäge zurückgegriffen werden. Wer im Wald nach Erlaubnis des Besitzers mit der Kettensäge hantiert, braucht zwingend einen Motorsägen-Führerschein. Dieser kann im Rahmen eines meist zweitägigen Kurses erworben werden. Zudem ist Schutzkleidung verpflichtend.

Welche weiteren Regeln im Nürnberger Reichswald für das Holzsammeln gelten und was die Verantwortlichen gegen Holzdiebstähle machen, lesen Sie bei NN.de.

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