Die Grillsaison beginnt

Zuhause auf dem Balkon grillen: Ist das erlaubt oder verboten?

Elias Thiel

E-Mail zur Autorenseite

Simone Madre

SEO-Redakteurin

E-Mail zur Autorenseite

25.3.2024, 17:12 Uhr
Ob vegetarisch oder mit Fleisch: Im Sommer grillt fast jeder gern. Doch geht das auch auf dem Balkon?

© IMAGO / Arnulf Hettrich Ob vegetarisch oder mit Fleisch: Im Sommer grillt fast jeder gern. Doch geht das auch auf dem Balkon?

In diesem Artikel:

Sommer und Grillen gehören einfach zusammen. Allerdings hat nicht jeder Haushalt einen eigenen Garten. Daher werden Würstchen und Steaks nicht nur im Garten, sondern häufig auch auf der Terrasse oder dem Balkon gegrillt.

Aber was ist, wenn sich die Nachbarn an Grillgeruch und Rauch stören, vor allem wenn die Balkone in Mietshäusern dicht nebeneinander liegen? Darf man überhaupt auf dem Balkon grillen?

In diesem Artikel erfahren Sie mehr die geltenden Regeln und Vorschriften, um alle Unklarheiten zu beseitigen und Konflikte mit den Nachbarn zu vermeiden. Erfahren Sie, wie Sie das Grillen auf dem Balkon genießen können, ohne dabei gegen Gesetze oder Hausordnungen zu verstoßen.

Grillen ist in der Regel in folgenden Bereichen erlaubt: in privaten Gärten, auf Terrassen und Balkonen von Wohnungen (sofern keine spezifischen Verbote oder Einschränkungen seitens des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft bestehen). Hierbei ist es wichtig, sich stets an die örtlichen Vorschriften zu halten und Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen, um Belästigungen zu vermeiden. Denn selbst ohne ausdrückliches Grillverbot dürfte eine übermäßige Rauchentwicklung einen Verstoß gegen die jeweiligen Immissionsschutzgesetze der Bundesländer darstellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Grill auf Balkon im Garten steht. Achten muss man zudem auf Lärm, insbesondere im Hinblick der Nachtruhe.

In öffentlichen Parks oder Grünflächen kann das Grillen ebenfalls erlaubt sein. Hierüber informiert die Stadt oder Gemeinde auf ihrer Website und mit Erlaubnisschildern vor Ort. Teilweise ist das Grillen dann im ganzen Park erlaubt, oftmals sind aber auch spezielle Grillzonen oder -plätze ausgewiesen.

Daher ist es empfehlenswert, sich vorher über die jeweiligen Regelungen zu informieren. So können etwaige Bußgelder oder Konflikte vermieden werden.

Für Menschen ohne eigenen Garten stellt sich jedes Jahr die Frage, ob das Grillen auf ihrem Balkon erlaubt oder verboten ist. Die Antwort darauf ist jedoch nicht so einfach. Weder existiert ein gesetzlich verankertes "Recht aufs Grillen", noch ein allgemeines Verbot, auf dem Balkon zu grillen.

Für Mieter wichtig: Es gilt immer das, was speziell im Mietvertrag festgehalten wurde. Denn viele Vermieter schränken das Grillen auf dem Balkon, im Garten oder der Terrasse ein. Gleichzeitig gilt beim Grillen immer das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft. Somit sind sowohl Rauch- als auch Lärmbelästigungen soweit wie möglich zu vermeiden.

Beim Grillen auf dem Balkon gibt es rechtlich gesehen keine Unterschiede zwischen Mietern und Eigentümern von Wohnungen. Sowohl Mieter als auch Eigentümer müssen sich an die Vorschriften halten, die von der Eigentümerversammlung beschlossen wurden.

Lediglich Hausbesitzer von Einfamilienhäusern haben mehr Freiheiten. Daher dürfen sie grundsätzlich immer im Garten grillen, solange sie die Nachbarn nicht übermäßig einräuchern. Aber auch für sie ist es wichtig, die Vorschriften bezüglich Rauch- und Geruchsbelästigung einzuhalten. Ansonsten begehen sie möglicherweise sogar eine Ordnungswidrigkeit.

Häufig gestellte Fragen zu "Grillen auf dem Balkon"

In einigen Fällen kann ein Nachbar das Grillen aufgrund von Lärm- oder Geruchsbelästigung einschränken oder verbieten lassen. Ein viel beachtetes Urteil gab es erst im Frühjahr 2023. Details dazu lesen Sie hier. Derartige Verbote dürften aber die Ausnahme bleiben.

Das hängt von den Bestimmungen des Mietvertrags ab. In einigen Mietverträgen regeln Klauseln das Grillen auf dem Balkon, während andere Mietverträge keine expliziten Regelungen enthalten. Ist kein Verbot enthalten, muss man darauf achten, dass kein Rauch in die Nachbarwohnungen zieht. Sinnvoll ist deshalb ein Elektrogrill und die Nutzung von Schalen für Fleisch, Käse und Gemüse. Das minimiert das Qualmrisiko.

Ob Mieter im hauseigenen Garten grillen dürfen, hängt ebenfalls von den Bestimmungen des Mietvertrags und den Regelungen der Hausordnung ab. Wenn es nicht verboten ist, muss man genau wie beim Grillen auf dem Balkon darauf achten, dass möglichst kein Rauch in die Nachbarwohnungen zieht. 

Sinnvoll ist deshalb ein Elektrogrill und die Nutzung von Schalen für Fleisch, Käse und Gemüse. Das minimiert das Qualmrisiko.

Das Grillen auf dem Balkon unterliegt den jeweiligen landesspezifischen Vorschriften und Regelungen.

Grillen auf dem Balkon in Bayern

In Bayern gibt es keine speziellen gesetzlichen Verbote bezüglich des Grillens auf dem Balkon. Allerdings muss man das Immissionsschutzgesetz beachten, das wiederum auf mögliche Rechtsverordnungen der Gemeinden verweist. Insofern muss man am eigenen Wohnort prüfen, was genau gilt.

Zudem hat ein Landgericht im März 2023 eine monatliche Grill-Obergrenze für einen Mann aus Bayern erlassen: Der Mann warf fast täglich den Grill auf dem Balkon an, sodass sein Nachbar zweimal vor Gericht ging.

In zweiter Instanz wurde dann eine Höchstgrenze aufgrund der Geruchsbildung festgelegt. Dort wurde beschlossen, dass der besagte Nachbar nur noch einmal in der Woche grillen darf.

Das Amtsgericht Wolfratshausen kam zu dem Schluss, dass ein Verstoß gegen das Wohnungseigentumsgesetz vorliegt. Dem Mann wird verboten, mehr als viermal pro Monat zu grillen, ansonsten droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Grillen auf dem Balkon in NRW

In NRW gibt es keine spezifischen gesetzlichen Bestimmungen, die das Grillen auf dem Balkon verbieten. Hier ist das Landesimmissionsschutzgesetz entscheidend, sodass der Rauch nicht in die Wohn- und Schlafräume des Nachbarn ziehen darf. Bei Verstößen droht ein Bußgeld.

Ja, ein Vermieter kann das Grillen auf dem Balkon verbieten. Wenn der Vermieter das Grillen auf dem Balkon verboten hat und dies im Mietvertrag niedergeschrieben ist, müssen sich die Mieter auch daran halten. Sobald die Mieter entgegen dieser Vereinbarung grillen, müssen sie mit einer Abmahnung oder sogar einer Wohnungskündigung rechnen.

Balkongrill: Bei der Eigentumswohnung gelten genaue Vorschriften

Gemäß den Bestimmungen des geltenden Wohneigentumsgesetzes können Einschränkungen beim Grillen mit Holzkohle, Elektro- oder Gasgrills auf Balkonen, Terrassen oder in Gärten von Eigentumswohnungen bestehen. Es sind sogar vollständige Verbote möglich.

Daher ist es ratsam, die geltenden Vorschriften der jeweiligen Wohneigentümergemeinschaft oder Hausordnung zu überprüfen. Somit kann sichergestellt werden, dass das Grillen in der eigenen Wohnanlage erlaubt ist.

Das Grillen auf dem Balkon kann sowohl zeitlichen als auch örtlichen Einschränkungen unterliegen, auch in Eigentumswohnungen. Diese können beispielsweise festlegen, zu welchen Zeiten und an welchem Ort das Grillen erlaubt ist.

Zum Beispiel könnte ein Grillverbot ab 22 Uhr in Anlehnung an die allgemeine Ruhezeit gelten. Gleichzeitig könnten auch Mindestabstände zu Nachbarwohnungen vorgeschrieben sein. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften werden dann Bußgelder verhängt.

Beim Grillen mit Holzkohle ist wegen der Rauchentwicklung besondere Vorsicht geboten. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz legt fest, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden müssen, sofern diese Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft verursachen.

Rauch und Ruß sollten daher nicht in konzentrierter Form andere Mieter oder die Umwelt beeinträchtigen. Bei Nichteinhaltung kann es zur Verhängung von Bußgeldern kommen.

Oftmals wird das Grillen mit Holzkohle durch die Hausordnung explizit untersagt. Das Landgerichts Düsseldorf (Az. 25 T 435/90) ist sogar der Meinung, dass auf einem Balkon überhaupt nicht mit offenem Holzkohlefeuer gegrillt werden, weil die Brandgefahr sowie der Rauch und die Gerüche für die Nachbarn "eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung" darstellen.

Gasgrill

Grundsätzlich darf man als Mieter oder Eigentümer eines Mehrfamilienhauses einen Gasgrill auf der Terrasse oder dem Balkon verwenden, solange keine vertraglichen Bestimmungen oder gesetzlichen Vorschriften dagegensprechen.

Die Rauchentwicklung bei einem Gasgrill ist in der Regel gering und führt selten zu Beschwerden. Allerdings sollte man immer die Vereinbarungen im Mietvertrag beachten. Wenn der Mietvertrag das Grillen mit einem Gasgrill auf dem Balkon untersagt, muss der Mieter auch diese Vorschrift einhalten.

Das Landgericht Stuttgart empfiehlt zu diesem Thema, wenn immer möglich, auf einen Elektrogrill zu wechseln und Aluschalen zu benutzen (Az.: 10 T 359/96).

Elektrogrill

Mit einem Elektrogrill ist man beim Grillen auf dem Balkon oftmals auf der sicheren Seite, da dieser im Vergleich zu anderen Grillarten weniger Rauch und Geruch erzeugt. Zusätzlich kann man Grillschalen verwenden, um den Rauch nochmals zu reduzieren.

Wenn allerdings im Mietvertrag ein generelles Grillverbot auf dem Balkon festgelegt ist, darf man auch keinen Elektrogrill verwenden.

Beim Grillen auf dem Balkon sollte man den Brandschutz beachten, um mögliche Gefahren zu minimieren. Diese Tipps helfen dabei:

  • stabile und feuerfeste Oberfläche für den Grill verwenden
  • ausreichenden Abstand zu brennbaren Materialien halten (wie Möbeln, Pflanzen und Wänden)
  • Löschmittel (zum Beispiel einen Feuerlöscher, einen Eimer Wasser oder eine Löschdecke) in der Nähe platzieren
  • Funkenflug vermeiden (zum Beispiel Grilldeckel geschlossen halten oder eine Funkenhaube verwenden)
  • Grill niemals unbeaufsichtigt lassen
  • Kinder und Haustiere vom Grill fernhalten
  • feuerfeste Utensilien wie Grillhandschuhe und lange Grillzangen verwenden

Diesbezügliche gesetzliche Vorgaben gibt es nicht. Das obige Urteil eines bayerischen Landgerichts gilt für den Einzelfall. Zugleich dürfte dies noch in weiteren Instanzen einer Klärung bedürfen.

Infolgedessen gibt es keine allgemeingültige Regelung, wie oft man im Jahr grillen kann. Denn grundsätzlich darf man so oft und viel grillen, wie man will – natürlich nur unter der Bedingung, dass man andere Menschen nicht beeinträchtigt.

Tipp: Bestenfalls kommuniziert man mit den Nachbarn und einigt sich auf eine Grillnutzung, die für alle Beteiligten akzeptabel ist.

Der Elektrogrill "Tefal BG90E5 Easygrill Adjust Electric Table Grill” ist ein kleiner Tischgrill, der ideal für das Grillen auf dem Balkon geeignet ist.

Wer es etwas größer will, kann den "SEVERIN Standgrill" kaufen. Dieser Elektrogrill bietet eine rund 60 mal 60 Zentimeter große Grillfläche in bequemer Stehhöhe mit kleinem Windschutz.

Der Elektrogrill "TZS 2-in-1- Electric Grill & Table” lässt sich mit wenigen, einfachen Schritten von einem Standgrill zu einem Tischgrill umbauen und kann so den Gegebenheiten auf dem Balkon angepasst werden.

Wenn auch ein Gasgrill in Ordnung ist, kommt der "Weber Q1200 Gasgrill" infrage. Betrieben wird der Tischgrill mit kleiner Gaskartusche. Ein Deckel hilft dabei, die Hitze zu halten - somit grillt man deutlich zügiger als bei den meisten Elektrogrills.

Zuletzt ist der "LotusGrill S Small Kompakt" ein raucharmer Holzkohle-Tischgrill mit Lüfter. Er braucht eine Stromversorgung per Kabel oder Batterie, verspricht dafür aber viel Hitze und den typischen Holzkohle-Grillgeschmack.

Wie Sie Ihren Grill reinigen, erfahren Sie in unserem Beitrag.

Mit diesen Tipps kann man die Rauchentwicklung beim Grillen auf dem Balkon minimieren:

  • Der einfachste Weg ist der Umstieg auf einen Elektro- oder Gasgrill, da diese in der Regel eine geringere Rauchentwicklung aufweisen. Elektrogrills sind zudem sehr einfach in der Handhabung und in nur wenigen Sekunden einsatzbereit. Auch Gasgrills können mit einem einfachen Knopfdruck betrieben werden und ermöglichen ein raucharmes Grillvergnügen.
  • Grillprofis, die nicht auf den traditionellen Holzkohlegrill verzichten wollen, können ebenfalls die Rauchentwicklung reduzieren. Dafür sollte man die Holzkohlebriketts stets an einem trockenen und geschützten Ort lagern, da sie bei Feuchtigkeit stärker rauchen. Einige Hersteller bieten auch spezielle Kohlen und Anzünder an, die eine geringere Rauchentwicklung versprechen. Außerdem sollte man verhindern, dass Fett und Saft in die Kohle tropfen. Grillschalen helfen hier weiter. Zusätzlich sollte man darauf achten, dass der Grillrost vor dem Grillen sauber ist.

Weitere interessante Themen: