Corona-Krise: Mit diesen Problemen kämpfen Vereine

28.3.2020, 06:00 Uhr
Bis auf weiteres verwaist: eine Kegelbahn.

© Thomas Scherer, NN Bis auf weiteres verwaist: eine Kegelbahn.

Vom Schützenverein über den Kegelclub bis zur Schrebergartenkolonie - Auf den Internetseiten von zahlreichen Vereinen liest man derzeit folgende Meldung: “Die Mitgliederversammlung wurde abgesagt. Ein neuer Termin steht noch nicht fest”.

In Zeiten von Corona kommt das Vereinsleben nahezu zum Stillstand. Hunderttausende Vereinsvorstände stehen jetzt vor der gleichen Frage: Wie geht es weiter?


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Viele Mitgliederversammlungen finden im ersten Quartal statt und sind fest in jeder Vereinssatzung verankert. Doch müssen sie wirklich stattfinden? Eine gesetzliche Pflicht zum Abhalten einer jährlichen Mitgliederversammlung gibt es nicht, deshalb hilft ein Blick in die Satzung. Schreibt diese vor, dass einmal pro Geschäftsjahr eine Mitgliederversammlung durchgeführt werden muss, wäre es bei einer Nichtdurchführung kein Verstoß gegen gesetzliche Regelungen, wohl aber ein Verstoß gegen die Satzung. In diesem Fall könnte es zu Schadensersatzansprüchen kommen, jedoch nur, wenn ein Vereinsmitglied dies anzeigt und dem Verein auch tatsächlich ein Schaden entstanden ist.

Ist eine jährliche Versammlung nicht verpflichtend vorgesehen, kann sie problemlos ins nächste Kalenderjahr verschoben werden. Nur wenn ein oder mehrere Vereinsmitglieder eine Mitgliederversammlung einfordern, muss sie stattfinden. Aufgrund der derzeitigen angespannten Lage soll dies wenn möglich verhindert werden.

“Vereinsvorstände müssen sich sowohl an die in Deutschland geltenden Gesetze als auch an die Vereinssatzung halten. Das ist schon ohne Coronavirus nicht ganz einfach”, sagt Hans Hachinger, Vorstand des Vereins Deutsches Ehrenamt. Seit über 20 Jahren beraten sie über 600.000 Vereine in ganz Deutschland in juristischen-, steuerlichen- und versicherungstechnischen Angelegenheiten.


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Besonders jetzt sind viele Vorstände verunsichert, wie der Verein in der nächsten Zeit weiterarbeiten kann. Noch dazu haften sie auch persönlich, wenn Entscheidungen finanzielle Schäden nach sich ziehen. Hachinger rät dazu, die Mitgliederversammlungen auf jeden Fall zu verschieben. Vereine sollten sich ebenfalls Gedanken machen, ob es zukünftig sinnvoll ist, im Falle von Epidemien oder Pandemien online basierte Mitgliederversammlungen durchzuführen und in der Satzung zu verankern. Sollten sich Vorstände trotzdem verpflichtet sehen, eine Versammlung abzuhalten, sollten sie die Vorgaben des Bundes und der Länder für Versammlungen beachten.

Eine halbe Million Euro Verlust

Egal ob große oder kleine Vereine, für viele ist es eine noch nie dagewesene Extremsituation, die auch große finanzielle Sorgen mit sich bringt. Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) sagte seine jährliche Spendenaktion ab. Rund 40.000 Freiwillige wären eine Woche lang im Freistaat mit Sammellisten und Dosen unterwegs gewesen, um für den Naturschutz Geld zu sammeln. Das ist jetzt nicht mehr möglich. Der LBV rechnet mit Einbußen von mindestens einer halben Million Euro. “Die Absage unserer Sammelwoche war für uns selbstverständlich, denn wir tragen bei einer solch großen Aktion eine hohe Verantwortung”, sagt der LBV-Vorsitzende Norbert Schäffer. Dennoch sei es ein “großer Verlust”, da auch der LBV auf Spenden angewiesen ist.

Mit den Einnahmen werden üblicherweise lokale Naturschutzmaßnahmen in den Landkreisen unterstützt. Viele Projekte können in diesem Jahr wohl nicht durchgeführt werden. Schäffer hofft jetzt auf eine Online-Spendenaktion zu Gunsten von Bayerns Natur.

Digitales Meldesystem soll Einbußen erfassen

In allen Sportvereinen ruht bis mindestens 19. April der Spiel- und Wettkampfbetrieb. Mancherorts nutzen Mitglieder jetzt die Zeit, um in kleinen Gruppen die Sportstätten und Vereinshäuser auf Vordermann zu bringen und den Sportbetrieb neu zu organisieren. Manche Vereine versuchen nun, ein Onlinetraining auf die Beine zu stellen, um Trainer weiter beschäftigen zu können und Forderungen nach Beitragserstattungen entgegenzuwirken. Ob Vereine Mitgliedsbeiträge erstatten müssen, ist derweil noch unklar.


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Um die zu erwarteten finanziellen Schäden für Vereine und Fachverbände einordnen zu können, richtet der Bayerische Landes-Sportverband ein digitales Meldesystem ein, in dem Vereine ihre Einbußen, die aufgrund des Coronavirus zu erwarten sind, melden können. Gemeinsam mit dem Bayerischen Innenministerium, dass auch für den Sport zuständig ist, sollen Vereine und Fachverbände bestmöglich finanziell unterstützt werden. So soll eine drohende Insolvenz abgewendet werden. “Fest steht: Wir sind für unsere Mitglieder da”, verspricht BLSV-Präsident Jörg Ammon.


Was soll ich tun, wenn ich selbst den Verdacht habe, an dem Virus erkrankt zu sein? Hier haben wir häufig gestellte Fragen zum Coronavirus zusammengestellt. Bayern hat wegen des Coronavirus den Katastrophenfall ausgerufen - das hat weitreichende Konsequenzen. Unter anderem fallen viele aus oder werden verschoben.

Außerdem gelten bei . Sollte man beim Einkaufen überhaupt noch mit Scheinen und Münzen zahlen? Ein Experte klärt auf, ob Corona auch über Geld übertragen werden kann.

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