Corona-Lockerungen: Das ändert sich ab heute

6.5.2020, 10:02 Uhr
Ab Mittwoch dürfen Kinder wieder auf Bayerns Spielplätze. Dabei sollten aber die Hygieneregeln beachtet werden.

© Christoph Soeder, dpa Ab Mittwoch dürfen Kinder wieder auf Bayerns Spielplätze. Dabei sollten aber die Hygieneregeln beachtet werden.

In den kommenden Wochen werden stufenweise Erleichterungen bei den Corona-Beschränkungen eingeleitet, um die Wirtschaft wieder hochzufahren und die Gesellschaft in einigen Bereichen zu entlasten. Oberstes Ziel bleibt dabei aber der Schutz der Gesundheit sowie die Einhaltung von Hygienekonzepten, um eine zweite Infektionswelle zu vermeiden. Dies teilte die bayerische Staatsregierung am Dienstag mit. Im Folgenden werden die Lockerungen erläutert, die ab Mittwoch, 6. Mai 2020, in Kraft treten.


Corona-Regeln: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick


1. Ausgangsbeschränkungen

Ab Mittwoch gelten die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen nicht mehr. Wer will, kann nach draußen gehen und braucht dafür keinen triftigen Grund mehr. Die Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot haben aber weiterhin Bestand. Jeder ist demnach angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen ist weiterhin einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben weiterhin verboten.

2. Treffen mit Familienangehörigen

Neben einer weiteren Person ist es ab Mittwoch erlaubt, die engere Familie zu treffen oder zu besuchen. Neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zählen dazu auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister.


Erklärung im Wortlaut: Das ist Bayerns Corona-Fahrplan


3. Spielplätze

Ab Mittwoch werden zudem alle Spielplätze in Bayern wieder geöffnet. Das gilt auch für Bewegungsparks, Parcour- und Skateanlagen sowie Tischtennisplatten. Der Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg (Sör) verweist jedoch darauf, dass es bis zum Ende der Woche dauern kann, bis an allen betreffenden Anlagen die Verbotsschilder und Absperrungen entfernt sind. Nicht geöffnet werden Bolzplätze und Beachvolleyballfelder, da die Ausübung von Mannschaftssportarten weiterhin verboten ist. Auch Spielhöfe bleiben weiterhin gesperrt.

4. Motorradfahren

Durch den Wegfall der allgemeinen Ausgangsbeschränkungen sind auch Motorradtouren wieder möglich - "ohne dass es eines triftigen Grundes zum Verlassen der Wohnung bräuchte", gab Bayerns Innenminister Joachim Herrmann am Dienstag bekannt. Wichtig sei aber weiterhin, die Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot zu wahren, etwa bei einer Pause im Rahmen einer Motorradtour.

In einer vorherigen Version berichteten wir, dass auch Grillplätze wieder geöffnet werden. Diese Meldung hat der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wieder zurückgezogen. Dieser Artikel wurde am 6. Mai um 10 Uhr aktualisiert.

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