Streit um Corona-Schnelltests in Erlanger Uniklinik

27.4.2021, 06:00 Uhr
Streit um Corona-Schnelltests in Erlanger Uniklinik

© Christoph Soeder/dpa

Den kritischen Nachfragen dieses Medienhauses vom Montagmorgen (26. April 2021) folgte am Abend die Kehrtwende: Der Vorstand des Universitätsklinikums Erlangen (UKE) hält die vom Gesetzgeber angeordneten Corona-Selbsttests angesichts einer Durchimpfungsrate der Beschäftigten von knapp 90 Prozent zwar weiterhin für nicht sinnvoll. Dennoch würden nun wegen der gesetzlichen Vorgaben für jeden Mitarbeitenden zwei Selbsttests pro Woche zur Verfügung gestellt.

Das hatte der Vorstand bislang noch strikt abgelehnt und so bei Beschäftigten erheblichen Unmut ausgelöst. Auch diesem Medienhaus wurden Dokumente aus der Belegschaft zugespielt, die das Unverständnis über die Haltung der Leitung ausdrückten. Was war passiert?

Seit vergangenem Freitag (23. April 2021) ist es bundesweit Pflicht: Arbeitgeber müssen ihrem Personal, das nicht durchgehend im Home Office arbeiten kann, mindestens zweimal pro Woche einen Corona-Schnelltest zur Verfügung stellen. Das Uni-Klinikum aber entzog sich bis Montagabend den Vorgaben der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und verwies im Intranet auf das eigene Hygieneschutzkonzept.

In einer Stellungnahme des Vorstands, die diesem Medienhaus vorliegt, wurden neben der hohen Impfquote der Beschäftigten als Begründung die begrenzte Leistungsfähigkeit von Antigentests als Argumente angeführt.

"Engmaschige Personennachverfolgung" 

Außerdem finde seit Beginn der Pandemie am UKE eine "engmaschige innerbetriebliche Personennachverfolgung" aller engen Kontaktpersonen von positiv getesteten Patienten oder Mitarbeitern statt, das die Entstehung von Infektionsketten "erfolgreich" verhindere. Darüber hinaus müssten bei negativem Ergebnis alle Schutz- und Hygienemaßnahmen weiterhin gelten.

Das Testen asymptomatischer Personen stehe in einem "schlechten Aufwand-/Nutzenverhältnis", heißt es in der Mitteilung weiter. Der "Verordnungsgeber" habe bei der Regelung "leider" übersehen, zwischen verschiedenen Betrieben und Unternehmen zu differenzieren und eine Regel für alle aufgestellt, egal ob es sich um einen fleischverarbeitenden Betrieb oder ein Universitätsklinikum mit 15-monatiger Erfahrung in der Bekämpfung von Sars-CoV-2 handele.

Wie Pressesprecher Johannes Eissing am Montagabend mitteilte, sieht der Vorstand in den Tests auch "eine Gefahr für die Patientenversorgung, da ein hoher Anteil der Selbsttestungen falsch positive Ergebnisse hervorbringt und Mitarbeiter daher unbegründet in Quarantäne müssen".

Sonderweg auch juristisch begründet

Die Uniklinik hatte ihren Sonderweg gegenüber dieser Redaktion auch juristisch begründet. "Dazu kann ich nur sagen, dass die Coronavirus-Testverordnung (TestV) vom 27. 2. 2021 eine Spezialregelung für Krankenhäuser ist. Hiernach werden Mitarbeiter PCR-getestet", antwortete der Kaufmännische Direktor, Albrecht Bender auf entsprechende Fragen.

Diese Regelung gehe der Arbeitsschutzverordnung vor. Im Übrigen habe die Verordnung übersehen, dass ein Schnell-Selbst-Test bei Geimpften keinen Sinn macht und "wir eine sehr hohe Impfrate haben." Fragen dieses Medienhauses nach möglichen Auswirkungen der Haltung des Uni-Klinikums etwa auf andere Unternehmen blieben hingegen unbeantwortet.

Frust im Intranet von der Seele geschrieben

Mitarbeitende hatten sich ihre Verärgerung im Intranet von der Seele geschrieben. So heißt es in Auszügen aus dem Personalportal, die diesem Medienhaus ebenfalls vorliegen, etwa: "Der Benefit wäre sicher höher, als mit einer unentdeckten Erkrankung andere anzustecken".

Eine andere Person schrieb: "Die Angst scheint darin zu bestehen, dass das klinische Personal bei negativen Testergebnissen die Hygienemaßnahmen unterlässt und Privilegien für Aktivitäten einfordert. So kennt man uns ja, egoistisch und verantwortungslos (. . .)."

Auch die Frage, weshalb "schon Erstklässler und alle Schüler das (den Test, Anm. d. Red.) zweimal pro Woche machen und am Arbeitsplatz nur bei Symptomen", stellte ein Mitarbeitender in den Raum.

 

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