FAQ: Wie zuverlässig sind Corona-Schnelltests?

15.4.2021, 09:56 Uhr
Schnelltests sind ein gutes Mittel für Jedermann, sich auf eine mögliche Corona-Infektion selbst zu testen.

© Karl-Josef Hildenbrand, dpa Schnelltests sind ein gutes Mittel für Jedermann, sich auf eine mögliche Corona-Infektion selbst zu testen.

Wann mache ich einen Schnelltest?

1. Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 200 bleibt Termin-Shopping möglich, allerdings nur unter Vorlage eines negativen Testergebnisses. Hierbei sind die Ergebnisse eines PCR-Tests (nicht älter als max. 48 Stunden), eines Antigen-Schnelltests (nicht älter als max. 24 Stunden) und eines Selbsttests unter Aufsicht zugelassen. Die Tests müssen außerdem in Deutschland zugelassen sein.

2. Alle Schülerinnen und Schüler, die sich in den Schulgebäuden aufhalten - sei es im Präsenzunterricht, im Wechselmodell oder in der Notbetreuung - müssen künftig zwei Mal pro Woche einen negativen PCR-, Schnell- oder Selbsttest vorlegen. Bei einer Inzidenz von über 100 kann dies je nach Unterrichtsmodell sogar noch häufiger der Fall sein. In aller Regel werden die Kinder und Jugendlichen einen Selbsttest direkt in den Schulen machen. Auch Lehrkräfte müssen sich zwei Mal wöchentlich testen - dürfen dies aber Zuhause tun.

3. Beim Auftreten von Symptomen wie Fieber, Husten, Glieder- und Kopfschmerzen oder Geschmacks- und Geruchsverlust empfiehlt sich ein Schnelltest zu Hause. Fällt der Schnelltest positiv aus, müssen Sie einen Termin für einen PCR-Test in einem Testzentrum, beim Arzt oder über den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefonnummer 116 117) vereinbaren. Ein Test ist auch dann wichtig, wenn Sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten – selbst, wenn Sie keine oder nur leichte Symptome haben.

4. Vor dem Besuch von älteren oder kranken Angehörigen

Welche Tests gibt es überhaupt?

1. Selbsttests: Diese Test sind in Apotheken und zahlreichen Drogerie- und Supermärkten erhältlich. Sie sind so einfach zu handhaben, dass sie von jedem durchgeführt werden können. Die Proben können im Rachen oder in der Nase entnommen werden. Ist der Test für den Rachenraum vorgesehen, ist zu beachten, eine halbe Stunde davor nichts zu essen, zu trinken und auch nicht zu rauchen. Innerhalb von 15 Minuten hat man das Ergebnis.

2. Antigen-Schnelltests: Werden von geschultem Personal wie Apothekern, Ärzten oder Personal in Testzentren durchgeführt. Bei dem Test werden Nasen- oder/und Rachenabstrich genommen. Auch hier hat man etwa 15 Minuten nach dem Test das Ergebnis. Jeder Bürger darf sich zweimal wöchentlich kostenlos in einem Testzentrum auf eine Covid-Erkrankung testen lassen.

3. Spucktests: In Deutschland gibt es mittlerweile auch einige zugelassene Spucktests für den Selbstgebrauch. Eine Liste aller zugelassenen Schnelltests findet sich auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

4. PCR-Test: Sie sind das zuverlässigste Mittel , eine Corona-Infektion zu erkennen. Durchgeführt werden die Tests ausschließlich durch geschultes Personal, vor allem in Testzentren. Apotheken bieten diesen Test nicht an. Die Auswertung findet im Labor statt. Das Ergebnis bekommen die Getesteten etwa 24 bis 48 Stunden später.

Eine Liste aller bayerischen Testzentren und Apotheken, die Antigen-Schnelltests und PCR-Tests anbieten, finden Sie hier.


DM, Aldi und Co.: Hier gibt es Corona-Schnelltests


Wie mache ich den Schnelltest fehlerfrei?

Die Lagerung: Nicht zu kalt und nicht zu warm sollte der Karton in der Wohnung liegen. Also weder im Gefrierschrank noch in der prallen Sonne. Zum Zeitpunkt der Anwendung sollten die Tests stets Raumtemperatur haben – wer sie also an einem kühleren Ort gelagert hat, sollte sie für ein gewisse Zeit auf der Arbeitsfläche liegen lassen und nicht sofort benutzen.

Die Durchführung: Hygiene ist elementar, um das Testergebnis nicht zu verfälschen. Darum sollte die Arbeitsfläche sauber sein und bevor man loslegt, wäscht man sich gründlich die Hände – unter anderem, weil man nach dem Rühren der Tupferspitze in der Pufferlösung einen Verschluss mit Ausguss auf das Röhrchen stecken muss. Wer mehrere Personen, zum Beispiel sich und seine Kinder, testet, kann die Teströhrchen nicht alle in der Hand halten. Tipp: Wäscheklammern verhindern das Umfallen. Die klemmt man unten an die Röhrchen. Dort sind sie quasi eine Stütze und sorgen dafür, dass die Röhrchen aufrecht stehen und man problemlos arbeiten kann.

Der Abstrich: In aller Regel ist für den Selbsttest ein Nasenabstrich gefordert. Und zwar in beiden Löchern. Es reicht doch, den Tupfer in eines zu stecken, könnte man meinen – ein Trugschluss. Dadurch bekommt man womöglich zu wenig Sekret an den Tupfer. Der Tupfer gehört also in beide Löcher. Einen Anhaltspunkt dafür, dass vergleichsweise wenig Sekret am Tupfer gelandet ist, liefert die Farbe des Kontrollstriches auf der Testkassette. Ist dessen Farbe nur sehr blass, spricht das für wenig Sekret. Dann steigt das Risiko eines falsch-negatives Ergebnisses. Ansonsten gilt beim Umgang mit dem Tupfer: Vorsicht und Gefühl. Bei den Selbsttests muss der Tupfer nicht bis in den Übergang von Nase zu Rachen geschoben werden. Zwei bis vier Zentimeter tief ins Nasenloch, das genügt. Und zwar flach nach hinten und nicht schräg nach oben – dabei drohen sonst Verletzungen.

Achtung: Bitte lesen Sie vor dem Abstrich aufmerksam die jeweilige Gebrauchsanleitung durch. Manche Hersteller der Tests verlangen beispielsweise ausdrücklich ein Naseputzen vor der Durchführung, andere wiederum warnen explizit davor, da sonst nicht ausreichend Sekret auf dem Tupfer ist.

Das Ergebnis: Wenn bei C (steht für Control - Kontrollstrich) kein Strich ist, ist der Test nicht verwertbar. Das T steht für Test – das ist die relevante Stelle für die Frage, ob man positiv oder negativ ist. Konkret bedeutet das: Sind bei C und T Striche zu sehen, ist der Test positiv ausgefallen. Ist nur bei C ein Strich zu sehen, ist der Test negativ. Ist nur bei T ein Strich zu sehen und nicht bei C, ist er ungültig – das gilt auch, wenn gar kein Strich erscheint.


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Was mache ich, wenn das Ergebnis des Schnelltests positiv ist?

Wichtig ist auf das positive Ergebnis eines Schnelltests sofort zu reagieren und sich umgehend zu isolieren - wenn möglich auch von anderen Familienmitgliedern oder Bewohnern in der eigenen Wohnung. Machen Sie einen Termin für einen PCR-Test beim Hausarzt oder unter der Telefonnummer 116 117 in einem Testzentrum aus. Der PCR-Test gilt als sehr aussagekräftig, ob eine Corona-Infektion vorliegt oder nicht. Rein rechtlich gesehen muss man sich erst in Quarantäne begeben sobald das PCR-Ergebnis vorliegt.

Wie zuverlässig sind Schnelltests?

Schnelltests sind ein effektives Mittel, um Covid-19-Erkrankungen auch bei einem Krankheitsverlauf ohne Symptome zu erkennen. Allerdings haben neue Erkenntnisse gezeigt, dass sie - anders als PCR-Tests - eine Infektion auch in der hochansteckenden Phase zu Anfang offenbar oft nicht nachweisen können. Dies hätten die praktischen Erfahrungen in den Diagnose-Laboren gezeigt. "Die Schnelltests schlagen erst am Tag eins nach Symptom-Beginn an, da ist man aber schon drei Tage lang infektiös", sagte der Virologe Christian Drosten im NDR-Podcast Coronavirus-Update. "Wenn man davon ausgeht, dass eine infizierte Person in der Regel acht Tage lang ansteckend ist, heißt das: An fünf von acht Tagen entdecke ich mit dem Antigentest eine Infektion, an drei Tagen werde ich sie übersehen."

"Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden", empfiehlt das Gesundheitsministerium.

Sind Arbeitgeber verpflichtet, Selbsttests zur Verfügung zu stellen?

Unternehmen müssen ab 19. April Corona-Schnelltests für Arbeitnehmer bereitstellen - mindestens einmal pro Woche. Für Mitarbeiter, die häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, sind mindestens zwei Testangebote pro Woche Pflicht. Das Ziel: Infektionen in Büros, Produktions- und Werkstätten eindämmen. Die Arbeitnehmer sind allerdings nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Bezahlen und organisieren muss der Arbeitgeber das Ganze selbst.

Kontrollieren sollen die neue Testpflicht die zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Länder - etwa auf Beschwerde von Arbeitnehmern hin. Die Behörden "können die Einhaltung aller Anforderungen der Verordnung im Einzelfall durch behördliche Anordnungen durchsetzen und Verstöße gegen ihre Anordnung mit einem Bußgeld von bis zu einer Höhe von 30.000 Euro ahnden", erklärte das Ministerium. Allerdings sieht das Wirtschaftsministerium das anders. Dort heißt es: "Es sind keine Sanktionen gegen Unternehmen vorgesehen." Die Sache ist also noch unklar.


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Teste ich mein Kind bevor es in den Kindergarten geht?

Für Kitas gilt nach wie vor keine generelle Testpflicht: Ein negativer Test wird verlangt, wenn Kinder mit leichten, neu aufgetretenen Erkältungssymptomen wie Schnupfen und Husten - ohne Fieber - weiter in die Kita bzw. Notbetreuung gehen sollen. Ebenso braucht es ihn, wenn Kinder nach einer Erkrankung mit stärkeren Symptomen oder nach einer verhängten Quarantäne wieder zurückkehren.

Wie entsorge ich den Schnelltest richtig?

Sie können die Selbsttests im Hausmüll entsorgen. Verpacken Sie alle Utensilien in einen reißfesten Plastikbeutel und verschließen sie diesen, bevor Sie den Beutel in den Restmüll schmeißen.

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