OB-Wahl in Neumarkt

Alle Infos zur Wahl des Neumarkter Oberbürgermeisters im Herbst 2023

Hauke Höpcke

Neumarkt

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18.4.2023, 21:41 Uhr
Das Neumarkter Rathaus. 

© Roland Fengler, NN Das Neumarkter Rathaus. 

Am 8. Oktober 2023 wird gewählt: Parallel zur Landtagswahl in Bayern steht auch eine Oberbürgermeisterwahl in Neumarkt an.

Thomas Thumann ist seit dem 5. Dezember 2005 Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Neumarkt. Damals erhielt er 53,59 Prozent der Stimmen im ersten Wahlgang. 2011 bestätigten die Wählerinnen und Wähler Thumann mit 68,67 Prozent im Amt und 2017 mit 68,77 Prozent. Der Freie Wähler ist das vierte Stadtoberhaupt Neumarkts nach dem Zweiten Weltkrieg. Und er ist der erste, der nicht der CSU angehört.

Neumarkts Oberbürgermeister seit dem Zweiten Weltkrieg

Von 1945 bis 1972 war Theo Betz Oberbürgermeister von Neumarkt. Ihm folgten Kurt Romstöck (1972 bis 1990) und Alois Karl (1990 bis 2005). Alois Karl rückte 2005 in den Deutschen Bundestag als Direktkandidat des Wahlkreises Amberg.

Dadurch wurde eine vorgezogenen Neuwahl notwendig. Seitdem wählen die Neumarkter ihren OB nicht mehr zusammen mit dem Stadtrat. Mittlerweile wurden sie mit den bayerischen Landtagswahlen synchronisiert.

Oberbürgermeisterwahl in Neumarkt: Kandidaten stehen noch nicht fest

Seinen Vorgänger Alois Karl hat Thomas Thumann mittlerweile an Amtsjahren überholt, im Jahr 2023 holt er Kurt Romstöck ein. Um Theo Betz zu erreichen, müsste er allerdings noch zwei weitere Perioden anhängen - vorausgesetzt, die Neumarkter setzen weiter ihr Vertrauen in den Juristen. Allerdings hielt sich Thumann lange bedeckt, was eine weitere Kandidatur angeht. Die wird es geben, nur die UPW muss das noch absegnen, gab er nun bekannt. Allerdings läuft nun auch völlig überraschend ein Gerichtsverfahren gegen den OB.

Die CSU hat derweil im Johanneszentrum ihren OB-Kandidaten nominiert: Die Delegierten wählten mit 100 Prozent der Stimmen Bürgermeister Markus Ochsenkühn zu ihrem Kandidaten. Der 47-jährige Geschäftsmann ist verheiratet und hat drei Kinder, ist in Neumarkt bestens bekannt und vernetzt.

Hingegen haben die Neumarkter Sozialdemokraten sich schon vor geraumer Weile festgelegt: Matthias Sander bewirbt sich um den Chefsessel im Rathaus, nachdem man 2017 auf einen eigenen Kandidaten verzichtet hatte.

Die Linke hat Marco Winkler aufgestellt.

Die FDP schickt die Juristin Ira Hörndler ins Rennen.

Die Grünen und Flitz stellen keine eigenen Bewerber auf.

Wahlrecht und Aufgaben: Das müssen Sie zur OB-Wahl wissen

Bei einer Oberbürgermeister-Wahl haben alle volljährigen Gemeindebürger eine Stimme. Erhält im ersten Wahlgang keiner der Bewerber die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt.

Derr Oberbürgermeister einer bayerischen Stadt ist ein Beamter auf Zeit. Seine Amtszeit beträgt in der Regel sechs Jahre. In dieser Zeit hat er als Chef der Verwaltung und Vertreter der Kommune nach außen eine herausgehobene Stellung mit hoher Verantwortung und großen Gestaltungsmöglichkeiten. Der Oberbürgermeister leitet auch die Sitzungen des Stadtrats. Dort muss er nicht unbedingt eine eigene Mehrheit haben. Schließlich wird der OB direkt von der Bevölkerung gewählt.

Um als Oberbürgermeister in Bayern zu kandidieren, muss man die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Kandidaten müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Für hauptamtliche Bürgermeister gilt eine Alters-Obergrenze. Sie dürfen zum Amtsantritt maximal 67 Jahre alt sein. Dafür müssen sie sich, anders als ihre ehrenamtlichen Kollegen, nicht hauptsächliche im Wahlkreis aufhalten. Somit kann sich auch ein Nürnberger als Oberbürgermeisterkandidat in Neumarkt aufstellen lassen.

Die Hürden für einen Kandidaten sind also gar nicht so hoch. Allerdings gibt es auch KO-Kriterien: Oberbürgermeister darf nicht werden, wer infolge deutschen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt, sich wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet, von einem deutschen Gericht im Disziplinarverfahren zur Entfernung aus dem Dienst oder zur Aberkennung des Ruhegehalts rechtskräftig verurteilt worden ist, nachweisbar nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes und der Verfassung eintritt, oder nachweisbar dienstunfähig ist.

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