E-Scooter, Fahrrad, Auto: Diese Promillegrenzen gelten

11.11.2020, 09:47 Uhr
Die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr stuft E-Roller, aber auch E-Rollstühle als Kraftfahrzeuge ein.

© AndreyPopov/imago-images.de Die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr stuft E-Roller, aber auch E-Rollstühle als Kraftfahrzeuge ein.

Mit dem E-Scooter betrunken unterwegs – das kostet den Führerschein, bestätigte jüngst das Bayerische Oberste Landesgericht (Az.: 205 StRR 216/20). Zuvor hatte das Amtsgericht München einen Mann wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu 2200 Euro Geldstrafe (40 Tagessätze) verurteilt. Dazu kommen drei Monate Fahrverbot für Kraftfahrzeuge aller Art (also auch für E-Scooter) und Einziehung seines Führerscheins für sieben Monate. Er war erst 300 Meter gerollt, als er in eine Kontrolle geriet. 1,35 Promille Alkohol fand man in seinem Blut, sein Einwand, dass für E-Scooter die Promillegrenzen für Radfahrer gelten, überzeugte nicht.


Bayerische Richter: Promillegrenze gilt auch für E-Scooter


Fahrrad versus E-Roller: Alicia Schröder, Strafverteidigerin in der Nürnberger Kanzlei Seifert + Bär erklärt: "E-Scooter sind wegen ihres Motors Kraftfahrzeuge. Deshalb gelten für E-Scooter dieselben Promillegrenzen wie bei Autos. Kraftfahrzeuge werden allein durch Maschinenkraft bewegt." Fahrradfahrer nutzen dagegen ihre Muskelkraft. Und für E-Bikes, so Anwältin Schröder, hält das Straßenverkehrsgesetz fest, dass sie nicht als Kraftfahrzeuge gelten, da sie neben dem elektrischen Hilfsantrieb durch Muskelkraft fortbewegt werden, E-Bike-Fahrer werden behandelt wie Radfahrer.

Alkoholgrenzwert: Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Null Promille gilt für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit. Auch für junge E-Scooter-Fahrer gilt die Straßenverkehrsordnung – das interessiert spätestens dann, wenn sie einen Führerschein erlangen wollen, aber schon als Jugendliche Punkte kassiert haben. Liegt der Punktestand im Fahreignungsregister bereits bei acht, kann die Behörde den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ablehnen. Fährt etwa ein 16-Jähriger, der noch keinen Führerschein hat, mit 0,4 Promille Alkohol im Blut E-Scooter und gefährdet dabei andere, kann er drei Punkte in Flensburg kassieren.

Versicherung: Wer betrunken Auto fährt, riskiert, dass die Kfz-Versicherung bei einem Unfall Leistungen kürzt. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilt regelmäßig, dass das alkoholisierte Fahren grob fahrlässig ist. Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden auf, die Dritte betreffen. Der Versicherer darf aber den Verursacher am Schadenersatz beteiligen. E-Scooter-Fahrer, die betrunken einen Unfall verursachen, müssen mit Regress-Forderungen rechnen.

Sturzbetrunkenem Fußgänger Fahrerlaubnis entzogen

Fahruntüchtig: Unterschieden wird zwischen absoluter und relativer Fahruntüchtigkeit: Aus wissenschaftlichen Tests ist bekannt, dass es Grenzwerte der Alkoholmenge im Blut gibt, bei deren Überschreiten niemand in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Sicher führen meint nicht, dass ein Fahrzeug mit Ach und Krach halbwegs nach Hause gelenkt wird. Alicia Schröder verweist auf den BGH: 1990 legten die obersten Richter den Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers bei 1,1 Promille fest.


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Radfahrer: Radfahrern drohen ab 0,3 Promille Geldstrafen, ab 1,6 Promille gelten sie als absolut fahruntüchtig und müssen mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung und dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Segways und Rollstühle: Sie werden als elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge im Sinn der Straßenverkehrsordnung eingestuft. Die Regeln für Alkoholkonsum sind folglich die gleichen wie für Autofahrer. So brummte das Oberlandesgericht Nürnberg einem E-Rolli-Fahrer 1500 Euro Geldstrafe auf. Er war auf dem Radweg mit 1,25 Promille erwischt, hatte aber keinen Unfall verursacht (Az.: 2 St OLG Ss 230/10).

Fußgänger: Zwar sind für Fußgänger keine Promille-Obergrenzen festgelegt, doch ein Fußgänger, der regelmäßig zu viel trinke, würde unter Umständen auch versuchen, betrunken Auto zu fahren, meinte das Verwaltungsgericht Mainz (Az.: 3 L 823/12). In diesem Fall randalierte ein mit drei Promille stark alkoholisierter Mann auf einem Volksfest. Die Behörde forderte ihn auf, ein medizinisch psychologisches Gutachten vorzulegen, aus dem sich ergeben sollte, ob er zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist. Dies verweigerte er, da er nicht alkoholisiert im Straßenverkehr aufgefallen war. Die Behörde entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis.

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