Elf Jahre Streit um Behandlungsfehler - eine Betroffene erzählt

23.1.2021, 05:55 Uhr
Behandlungsfehler sind zwar selten, kommen aber dennoch vor. 

© Arne Dedert, NZ Behandlungsfehler sind zwar selten, kommen aber dennoch vor. 

Alles begann mit einer Reihe von Beschwerden. "Meine Frau hatte plötzlich Sehstörungen, verlor zeitweise das Gleichgewicht und konnte nicht mehr deutlich sprechen." Weder Brigitte Schlee noch ihr Mann Karl-Heinz wussten zu dem Zeitpunkt, dass es sich um Vorboten sogenannter ischämischer Schlaganfälle handelte. Nicht, dass sich durch die Behandlung der Ärzte ihr Gesundheitszustand noch verschlechtern würde. Und auch nicht, dass es elf Jahre dauern würde, zu beweisen, dass die Ärzte in dem Fall einen Behandlungsfehler begangen hatten.

Hundertfach jedes Detail durchgegangen

Von Bitterkeit ist in Schlees Stimme dennoch nichts zu hören, als er am Telefon mit ruhiger Stimme beginnt, seine Geschichte zu erzählen. Überlegen muss er zwischendurch nicht. Er erzählt von Gesprächen mit Ärzten und Anwälten, beschreibt Situationen, nennt Jahreszahlen; hundertfach ist er jedes Detail schon durchgegangen: 2008 sucht Brigitte Schlee zunächst ihren Hausarzt auf; der vermutet psychologische Ursachen hinter den Beschwerden der damals 59-Jährigen.


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Als die Symptome Wochen später mitten im Urlaub wiederkommen, bringt Karl-Heinz Schlee seine Frau in das kleine Kreiskrankenhaus vor Ort. Dort leitet der behandelnde Arzt eine Schlaganfalluntersuchung ein, ohne, wie Schlee sagt, das entsprechende Fachwissen dafür zu haben. Die Ursache, ein verengtes Gefäß im Gehirn, entdecken weder er noch der hinzugezogene Radiologe. Stattdessen kommen auch sie zu dem Fazit, die Beschwerden seien psychosomatisch. Zusätzlich geben sie blutdrucksenkende Mittel – ein fataler Fehler, wie sich später herausstellt.

Um wirklich von einem Behandlungsfehler sprechen zu können, muss dieser juristisch nachgewiesen sein. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), der in Verdachtsfällen Gutachten dafür erstellt, definiert es so: Ein Behandlungsfehler liege immer dann vor, "wenn eine Ärztin oder ein Arzt die Behandlung nicht angemessen, sorgfältig, richtig oder zeitgerecht" durchführe. Um ein solches Gutachten zu bekommen, müssen sich gesetzlich Versicherte an ihre Krankenversicherung wenden. Die können dann beim MDK ein Gutachten anfordern. Laut deren Statistik für das Jahr 2019 wurde bei einem Viertel der in Bayern insgesamt 2831 erstellten Gutachten ein Behandlungsfehler bestätigt. Für ganz Deutschland spricht die Bundesärztekammer von insgesamt 2953 Fällen.

"Der Patient hat die volle Beweislast"

Tatsächlich heißt das aber noch lange nicht, dass man damit vor Gericht Erfolg hat, erklärt der Nürnberger Rechtsanwalt für Medizinrecht Robert Raab. "Man wendet sich dann mit dem Gutachten an die Haftpflichtversicherung des Arztes oder Klinikums, um über Schadensersatz zu diskutieren. Aber nicht alle Versicherungen erkennen ein solches Gutachten auch an." Klage erheben oder ein Gutachten von der bayerischen Ärztekammer einholen, es gibt verschiedene Optionen wie Betroffene dann weiter verfahren können. Doch die finanziellen Kosten sind hoch. "Und was man ganz klar sagen kann", betont Raab: "Einen Behandlungsfehler nachzuweisen, das ist schwierig, denn der Patient hat nun mal die volle Beweislast."

Um Opfern von Behandlungsfehlern zu helfen, haben Grünen- und Linksfraktion zuletzt im Bundestag eine alte Debatte neu entfacht und Experten in den Bundestag geladen: So fordern die Grünen einen Härtefallfonds einzuführen, der das bisherige Haftungsrecht ergänzt und "für schnelle und unbürokratische Hilfe sorgen soll". Ähnlich sieht es auch die Linke: Derzeit seien die Hürden für Entschädigungsansprüche und Schmerzensgeld oftmals zu hoch.

Nur widerwillig herausgerückt

Diese Erfahrung machen auch Karl-Heinz Schlee und seine Frau Brigitte. Nach der Behandlung in der Klinik fordern sie die Krankenakte an. "Die rückte man nur widerwillig raus. Nach der Durchsicht war auch klar warum: Die Klinik hatte damals gar nicht die technischen Voraussetzungen, um eine gesicherte Schlaganfalldiagnostik durchzuführen", sagt Karl-Heinz Schlee. Das anschließend angeforderte MDK-Gutachten durch die Krankenkasse fällt ebenfalls eindeutig aus: Im Fall seiner Frau liege ein grober Behandlungsfehler vor. Weil die Klinik nicht einlenken will, reicht Schlee schließlich Klage beim Landgericht Nürnberg ein; doch die wird zunächst abgewiesen.


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Die Symptome seiner Frau kommen währenddessen wieder, es folgen zwei Schlaganfälle und zahlreiche Krankenhausaufenthalte. "Und sie war auch zunehmend traumatisiert wegen all der schlechten Erfahrungen." Erst 2010 findet das Uniklinikum Heidelberg eine Lösung des Problems und korrigiert die Medikation zur Stabilisierung der Blutversorgung des Gehirns. "Danach ging es ihr drei Jahre lang so gut, dass sie sogar wieder arbeiten konnte".

Der juristische Streit geht dennoch weiter: Die Schlees reichen gegen das erste Urteil beim Oberlandesgericht Nürnberg erfolgreich Berufung ein. Doch bis zur ersten Anhörung vergehen zwei weitere Jahre. "Solange brauchte das Gericht, um einen Sachverständigen in dem Fall zu finden, der übrigens ebenfalls zu dem Ergebnis kam, dass die Klinik grobe Fehler gemacht hatte." Ein Urteil ist bis heute nicht gefallen.

Schlee kennt nicht nur den Fall seiner Frau. Seit Jahren ist er in der Selbsthilfegemeinschaft Medizingeschädigter, seit 2016 auch deren Vorsitzender. Seit 25 Jahren gibt es den Verein, der seinen Sitz mittlerweile in Nürnberg hat, aber bundesweit aktiv ist. Wer Mitglied wird, dem stehen Schlee und weitere Ehrenamtliche mit Rat zur Seite. "Das Problem ist: Viele haben nach einem Behandlungsfehler nicht nur körperliche, sondern auch finanzielle Probleme, weil sie nicht mehr wie vorher arbeiten gehen können."


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Diese finanzielle Belastung soll nach Meinung der Grünen von einem Härtefallfonds abgefangen werden. Doch der Vorschlag ist umstritten: "Schnelle Hilfe erscheint deswegen sinnvoll, weil sich Arzthaftungsprozesse mit höheren Streitwerten über Jahre hinziehen", schreibt auf Anfrage die Bayerische Ärztekammer.

Dennoch blieben einige Fragen offen: So sei bislang nicht geklärt, wer oder wie man eine Abgrenzung zwischen dem Schaden des Behandlungsfehlers und dem durch die Grunderkrankung machen könne. "Wenn dies nicht gesichert ist, verkommt der Fonds zu einem gesellschaftlichen Ausgleich für schlechte Gesundheit." Grundsätzlich sei die Zahl der Behandlungsfehler, so die Ärztekammer, bei der Vielzahl der tagtäglich stattfinden Behandlungen, selten – ganz ausschließen könne man sie aber nicht.

Die Vorsitzende des Aktionsbündnis Patientensicherheit, Ruth Hecker, ist anderer Meinung: Das Bündnis setzt "auf einen inhaltlich erweiterten Härtefallfonds, der Betroffene ab einer bestimmten Schwere der Beeinträchtigung finanziell, medizinisch und psychosozial unterstützen sollte." Wichtig sei allerdings, dass über den Fonds auch die Fehlerursachen aufgearbeitet würden, "denn die allermeisten Geschädigten wollen vor allem eines erreichen, nämlich dazu beitragen, dass niemandem mehr das gleiche widerfährt".

Vielen Betroffenen fehlen die Mittel für eine Klage

Karl-Heinz Schlee sieht es ähnlich, gibt aber noch etwas anderes zu Bedenken: "Ohne weitergehende Beweiserleichterungen für Patienten im Schadensfall bringt ein solcher Fonds keine Verbesserung. Das würde dazu führen, dass viele Betroffene den juristischen und kostspieligen Weg nicht gehen, weil ihnen schlicht das Geld fehlt. Dafür werden sie dann aber abgespeist mit Minisummen, die niemals das ausgleichen, was sie durch den Fehler erlitten haben."

Nach elfjährigem Streit liegt den Parteien – den Schlees auf der einen und dem Klinikum auf der anderen Seite – mittlerweile ein Vergleichsangebot vom Oberlandesgericht vor. Brigitte Schlee erlebt diesen Schritt nicht mehr. 2016 holen sie die Folgen ihrer Erkrankung wieder ein; weitere Schlaganfälle folgen. Sie stirbt 2019.

Akzeptiert Karl-Heinz Schlee den Vergleich, spricht das Gericht kein Urteil aus. "Ich weiß noch nicht, wie ich mich entscheide. Meiner Frau und mir ging es ja nicht so sehr um Geld, sondern um die Bestätigung des Behandlungsfehlers." Allerdings seien sie da eine Ausnahme: "Denn die meisten Betroffenen, können sich so einen langen Rechtsstreit schlicht nicht leisten."

Deshalb will der mittlerweile 75-Jährige das Geld aus dem Verfahren auch nicht selbst behalten: "Nachdem meine Frau viel zu früh sterben musste, möchte ich zu Ihrem Gedenken möglichst schnell eine Stiftung errichten, die ihren Namen trägt und die hilft, anderen ähnliches zu ersparen.

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