500 Euro Schmerzensgeld

Gebiss verschwunden - Krankenhaus verklagt

3.8.2021, 12:11 Uhr
Gebiss verschwunden - Krankenhaus verklagt

© Matthias Röder, dpa

Franz M. (Name geändert) lag im Sommer 2020 etwa sechs Tage im Krankenhaus Martha-Maria. Keine schöne Situation - obendrein war nach der Operation plötzlich sein Gebiss weg. Welchen Weg die Prothese nahm, während der Mann operiert wurde und im Anschluss von Zimmer zu Zimmer und von Bett zu Bett verlegt wurde, konnte auch im Amtsgericht Nürnberg nicht mehr geklärt werden.


Südklinikum entsorgte die Tasche einer Verstorbenen


Doch klar ist, dass Patienten eine Operation nur ohne Gebiss antreten dürfen - und deshalb ihren herausnehmbaren Zahnersatz in spezielle, vom Krankenhaus dafür vorgesehene Behälter legen müssen.

Nach der Operation wurde Franz M. auf eine andere Station verlegt, dort bekam er seine persönlichen Sachen zurück. Nur das Gebiss war nicht darunter. Zahnlos, auf Weichkost angewiesen, von den Mitarbeitern des Krankenhauses vertröstet, dann von der Versicherung abgewiesen: Franz M. war frustriert.


Gebisse verschwinden immer wieder


Heute schüttelt er über die Versicherung, aber auch über das Krankenhaus (Eigenwerbung: Unternehmen Menschlichkeit) den Kopf. "Es ging ja nicht um eine gewaltige Summe. Warum zahlt das Krankenhaus einen solch geringen Betrag nicht einfach selbst?" Tatsächlich stellte sich die Versicherung des Krankenhauses quer und sah die gesetzliche Krankenversicherung des Klägers in der Pflicht. Nach drei Monaten ermüdender Wartezeit ließ sich Franz M. im Herbst 2020 eine neue Zahnprothese anfertigen. Die Kosten in Höhe von 1.393,50 Euro zahlte er zunächst selbst.

Neue Prothese nach einem Vierteljahr

Diese Summe plus 700 Euro Schmerzensgeld forderte er nun per Zivilklage zurück. Und das Amtsgericht Nürnberg gab ihm gerade Recht. Im Rahmen des Behandlungsvertrages sei das Krankenhaus dazu verpflichtet, die Zahnprothese von Patienten ordnungsgemäß aufzubewahren.

Für Franz M. bleibt es ein ärgerlicher und unnötiger Streit: Er sei in diesen Prozess hineingetrieben worden, mit den Gerichtskosten, dem Schmerzensgeld und dem Schadenersatz müsse die Versicherung nun fast 3000 Euro berappen. Ihm sei es peinlich gewesen, drei Monate ohne Zähne im Mund herumzulaufen, ständig habe ihn das Gefühl gequält, sich erklären zu müssen. Zumindest habe er sich eine neue Prothese leisten können, wie sich ein Patient fühlt, dem das Geld hierfür fehle, wolle er sich gar nicht ausmalen, sagt Franz M.

Aus Sicht des Amtsgericht hat er alles richtig gemacht. Er meldete den Verlust sofort und war auch nicht verpflichtet, seine Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Auch die Tatsache, dass die Prothese schon über ein Jahr alt war, führt nach Meinung des Amtsgerichts nicht zu einer Kürzung der Ansprüche.

Zahnersatz war erst ein Jahr alt

Franz M. hätte seine Prothese noch viele Jahre nutzen können, ein irgendwann neu erforderlicher Zahnersatz wäre von seiner gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt worden.

Nur weiche Kost

Das geltend gemachte Schmerzensgeld hielt das Amtsgericht in Höhe von 500 Euro für angemessen. Der Mann sei während der drei Monate ohne Zahnprothese in seiner Lebensqualität stark beeinträchtigt gewesen. Er musste sich auf weiche Kost beschränken und bei nur vier eigenen Zähnen im Oberkiefer ohne Prothese habe ihm jede Mahlzeit auch Schmerzen bereitet.

Das Urteil des Amtsgerichts Nürnberg (Az.: 19 C 867/21) ist noch nicht rechtskräftig.