Inzidenz bei 274: 15-Kilometer-Regel gilt nun auch für Nürnberg

14.1.2021, 08:30 Uhr

Die kritische Schwelle der Sieben-Tage-Inzidenz von 200 ist in Nürnberg am Donnerstag offiziell wieder überschritten worden. Seit nunmehr sechs Tagen waren die Zahlen der Stadt Nürnberg wegen eines Softwareproblems fehlerhaft. Jetzt ist die Frankenmetropole wieder ein Hotspot und "damit tritt die 15-Kilometer-Regelung in Kraft", teilt die Stadt Nürnberg mit. Und zwar mit sofortiger Wirkung, erklärt eine Sprecherin der Stadt.


15-Kilometer-Radius für Hotspots: Was Sie dürfen - und was nicht


Der Radius von 15 Kilometern gilt ab der Stadtgrenze und untersagt tagestouristische Ausflüge. Hierunter zählen Wandern, Spazieren gehen oder andere freizeitsportliche Aktivitäten. "Sport und Bewegung an der frischen Luft begründen ausdrücklich keine Rechtfertigung für das Verlassen des 15-Kilometer-Radius", heißt es ausdrücklich von der Stadt.


Die folgende Karte zeigt den Radius von rund 15 Kilometern ab der Nürnberger Stadtgrenze.

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Bei Verstoß gegen die nun in Kraft tretende Maßnahmen muss mit einem Bußgeld von 500 Euro gerechnet werden. Die 15-Kilometer-Begrenzung gilt allerdings nicht für berufliche Tätigkeiten, den Besuch von Lebenspartnern, Freunden und Familie - sofern die geltenden Kontaktbeschränkungen eingehalten werden - zum Einkaufen, für Behördengänge oder die Versorgung von Tieren. Sofern ein triftiger Grund vorliegt, ist das Verlassen des Wohnortes über die 15 Kilometer hinaus also weiterhin gestattet.

Die neue Maßnahme kann erst wieder außer Kraft gesetzt werden, wenn der Inzidenzwert mindestens sieben Tage in Folge konstant unter der Schwelle 200 bleibt.

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