Maskenpflicht im Unterricht - OLG Nürnberg weist Klage von Eltern ab

29.4.2021, 08:39 Uhr
Maskenpflicht im Unterricht - OLG Nürnberg weist Klage von Eltern ab

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Die besorgten Eltern riefen, im Namen ihrer Kinder, das Amtsgericht Kelheim in der Oberpfalz an. Sie forderten eine Überprüfung der Rechtsmäßigkeit des 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie des Infektionsschutzgesetzes. Aus Sicht der Eltern ist das körperliche, seelische und geistige Wohl ihrer Kinder und auch das ihrer Mitschüler gefährdet, auch deren Menschen- und Grundrechte seien gefährdet, und zwar allein durch die schulintern verordnete Pflicht zum Tragen von Masken und die Pflicht, Abstand zu halten.

Öffentliches Recht regelt Bürger und Staat

Ihre Argumentation: Die Anordnung stelle einen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und gegen das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom Dezember 1984 dar.

Der Knackpunkt: Im Öffentlichen Recht wird das Verhältnis zwischen Bürger und Staat geregelt. Dazu gehören, wie in diesem Fall, das Verwaltungsrecht und die Grundrechte. Wer sich gegen den Staat, meist gegen dessen Behörden, wendet, muss Klage zum Verwaltungsgericht erheben. Und deshalb prüfte das Amtsgericht Kelheim all diese Argumente nicht einmal, sondern verwies die Verfahren an das Verwaltungsgericht Regensburg. Im Klartext: Kein Anschluss unter dieser Nummer. Diese Fehlermeldung hat wohl jeder schon einmal erlebt, der sich am Telefon einfach vertippte.

Zivilrecht: Bürger gegen Bürger

Das Zivilrecht regelt das Verhältnis zwischen Bürger und Bürger. Gefragt sind die Zivilgerichte beispielsweise dann, wenn es um Mietstreitigkeiten oder um Scheidungen geht. Allen zivilrechtlichen Ansprüchen ist gemein, dass Anspruchsteller und Anspruchsgegner auf der gleichen Stufe stehen.

Doch diese Beschlüsse des Amtsgerichts akzeptierten die Eltern nicht und beschwerten sich beim Oberlandesgericht Nürnberg. Erneut verwiesen sie darauf, dass die körperliche und geistige Gesundheit ihrer Kinder im Moment "stark geschädigt“ sei. Auch die nunmehr angeordneten Corona-Selbsttests seien rechtswidrig.

Zur Begründung bezogen sich die Eltern unter anderem auf einen Beschluss des Amtsgerichts Weimar vom 8. April 2021, in welchem das dortige Amtsgericht der Schulleitung die Anordnung einer Maskenpflicht, des Distanzgebots und der Schnelltestpflicht untersagt und die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts angeordnet hatte.

Das Oberlandesgericht Nürnberg erklärte erneut, dass es ausschließlich Sache der Verwaltungsgerichte sei, behördliches und hoheitliches Handeln zu kontrollieren. Die Familiengerichte seien hier einfach nicht zuständig. Dieser strengen Logik folgend, erklärte das Oberlandesgericht auch, dass das Amtsgericht Kelheim noch nicht einmal die Klage an das Verwaltungsgericht Regensburg habe verweisen dürfen bzw. können. Schließlich handle es sich um ein Amtsverfahren, welche im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht an einen anderen Rechtsweg verwiesen werden könnten.

Das Oberlandesgericht hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen.

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