Bundestagswahl

Rekordquote in Nürnberg erwartet: So funktioniert die Briefwahl

21.8.2021, 18:20 Uhr
Vorfreude auf die Bundestagswahl: Wolf Schäfer, Leiter des Wahlamts, mit dem Stimmzettel. 

© Max Söllner Vorfreude auf die Bundestagswahl: Wolf Schäfer, Leiter des Wahlamts, mit dem Stimmzettel. 

Auch 335.401 Nürnberger Wahlberechtigte sind aufgerufen, am 26. September über die Zusammensetzung des 20. Deutschen Bundestages zu entscheiden. Wie Wahlorganisator Roland Schmittfull vom Nürnberger Wahlamt sagte, werden die Wahlbenachrichtigungskarten in den kommenden Tagen in zwei Tranchen verschickt: "Am 25. August verschicken wir sie an die Wahlberechtigten im Wahlkreis Nürnberg-Nord, am 30. August an die im Wahlkreis Nürnberg-Süd." Wer am Wahltag 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung hat, ist wahlberechtigt, sofern ihm nicht per Richterspruch das Wahlrecht entzogen wurde.

Bis 10. September kann man Einspruch erheben

Bürger, die bis 5. September keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, sollte beim Wahlamt nachfragen, so Schmittfull und Wahlamtsleiter Wolf Schäfer (Telefon: 0911/231-3350). Bis 10. September kann Einspruch gegen das Wählerverzeichnis erhoben werden.

Beim Wahlamt kann man online bereits jetzt die Briefwahlunterlagen anfordern. Dies geht Schmittfull zufolge bis 22. September. Die Bürger können die Briefwahlunterlagen freilich auch postalisch anfordern oder persönlich beim Wahlamt (Unschlittplatz 7a, Öffnungszeiten: Mo., Di., Do.: 8.30-15.30 Uhr oder Mi./Fr.: 8.30-12.30 Uhr) vorbeischauen und sie abholen. Telefonisch kann man sie nicht bestellen. Die letzte Möglichkeit, die ausgefüllten Unterlagen einzureichen, besteht am 26. September, 18 Uhr - denn am Wahltag kann man sie noch direkt beim Wahlamt abgeben. Für den Postweg trägt der Bürger das Risiko. Zu spät eingegangene Briefwahlbögen können nicht mehr ins Wahlergebnis einfließen.

Quote von 60 Prozent

Schäfer und Schmittfull rechnen mit einer neuen Rekordbriefwahlquote von 60 Prozent, denn schon bei den vergangenen Wahlen ist die Zahl derjenigen, die auf den klassischen Urnengang verzichten, kontinuierlich gestiegen. So habe man bei der Bundestagswahl 2017 eine Quote von 35 Prozent und bei der Kommunalwahl 2020 eine Quote von 45 Prozent verzeichnet.

Deswegen sei auch die Zahl der Briefwahlbezirke kontinuierlich ausgebaut worden. Bei der Kommunalwahl 2020 waren es 149, nun werden es bei der Bundestagswahl 250 sein. "Bei der Bundestagswahl 2013 hatten wir lediglich 73 Briefwahlbezirke", erinnert sich Schäfer. Dazu gibt es 375 Urnenwahlbezirke. Angenommen, alle Bürger entschieden sich zur Briefwahl, könnte man das auch bewältigen, betont Schäfer. Beim Stichentscheid zur Oberbürgermeisterwahl 2020 war Corona-bedingt die Briefwahl vorgeschrieben.

Schmittfull weist daraufhin, dass der Wahlzettel rechts oben eine Lochung oder einen schrägen Abschnitt aufweist; dies diene Blinden und Sehbehinderten zur Orientierung. Zudem werde in 23 Wahlbezirken (darunter neun Briefwahlbezirken) eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. In diesen Wahlräumen erhalten Wähler einen Stimmzettel, der oben links mit einem Buchstaben gekennzeichnet ist, um eine Auszählung nach Geschlecht und Altersgruppen durchzuführen. Das Wahlgeheimnis bleibe gewahrt, versichern Schäfer und Schmittfull. Die Kennzeichnung abzuschneiden, sei eine "schlechte Idee" (Schmittfull), weil der Wahlzettel dann ungültig werde.

Zwei Kreuze pro Zettel

Ansonsten könne man bei der Bundestagswahl "nur mutwillig ungültig wählen", glaubt Schäfer, weil das System sehr einfach sei. Auf der linken Seite wählt man einen Wahlkreiskandidaten (Erststimme). Jeweils der Bewerber mit den meisten Stimmen in den Wahlkreisen Nürnberg-Nord und Nürnberg-Süd erhält auf jeden Fall einen Sitz im neuen Bundestag. Auf der rechten Stimmzettelseite kann man sich zwischen 26 Parteien und Gruppierungen entscheiden. Auch hier darf man nur ein Kreuz machen. Aus den Zweitstimmen ergibt sich, wie viele Sitze die Parteien im neuen Bundestag bekommen. Stimmzettel mit handschriftlichen Zusätzen oder mehr als den besagten beiden Kreuzen sind ungültig. Im einen Fall ist das Wahlgeheimnis gefährdet, im anderen der Wählerwille nicht klar erkennbar.

Unter den 335.401 Wahlberechtigten befinden sich 15.677 Bürger, die erstmals bei einer Bundestagwahl wählen dürfen. Für 5588 Personen ist es die erste Wahl überhaupt.

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