Schlechte Qualität? Misstrauen bei Schutzmasken bleibt

10.2.2021, 13:22 Uhr
KN95-Masken entsprechen in ihrer Wirksamkeit grundsätzlich den FFP2-Masken. Doch nach wie vor herrscht Misstrauen gegenüber den Produkten aus China. 

© Tobias Steinmaurer, dpa KN95-Masken entsprechen in ihrer Wirksamkeit grundsätzlich den FFP2-Masken. Doch nach wie vor herrscht Misstrauen gegenüber den Produkten aus China. 

Das Misstrauen gegenüber so genannten KN95-Masken schwindet nicht. So kamen auch Hans Behrenz (Name geändert) die fünf Schutzmasken verdächtig vor, die ihm vor ein paar Tagen mit einem beiliegenden Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zum korrekten Tragen und zur Wiederverwendung zugestellt wurden.

Denn die beiliegenden Masken haben keine CE-Kennzeichnung und sind ausschließlich in chinesischer Sprache beschriftet. Tatsächlich wird, wie auch Behrenz anmerkt, auf der Internetseite "ec.europa.eu" der Europäischen Kommission wie auch auf "produktwarnung.eu" immer wieder vor solchen Produkten gewarnt, weil sie eine mangelhafte Filterleistung haben und dementsprechend keine Schutz vor dem Corona-Virus bieten.

Qualität mangelhaft

In Baden-Württemberg wurde aktuell bei einer Qualitätsprüfung der Corona-Schutzmasken im Lagerbestand des Landes ebenfalls festgestellt, dass nicht alle Modelle den Anforderungen genügt. Die belieferten Stellen – etwa Schulen und Verwaltung – wurden daraufhin informiert und aufgefordert, die betroffenen Masken nicht mehr zu verteilen und zu verwenden.

Vorausgegangen waren Beschwerden von Lehrerinnen und Lehrern, weil Masken der Qualitätsklasse FFP2 angekündigt waren, stattdessen jedoch solche der Klasse KN95 geliefert wurden. Zudem wurden Zweifel an der Qualität laut, weil auf den Masken kein CE-Siegel aufgedruckt war und sie zudem einen unangenehmen Geruch abgesondert hätten.

Knappes Gut

Zu Beginn der Pandemie waren die FFP2-Masken überall ein knappes Gut. Nachschub wurde vor allem in China beschafft. Weil der Bedarf groß war, erkannte Deutschland zwischen März und Oktober letzten Jahres auch Masken an, die grundsätzlich dem EU-Standard entsprachen, nicht aber den formalen Vorgaben wie einer CE-Kennzeichnung.

Seit fünf Monaten ist eine CE-Kennzeichnung mit einer vierstelligen Prüfnummer wieder Pflicht. Aber nur für FFP2-Masken, die neu in den Verkehr gebracht werden. Das gilt nicht für Ware, die bereits im Handel ist oder zuvor beschafft wurde. Wobei die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände bereits Anfang Januar erklärte, dass das Vorurteil, dass es sich bei KN95-Masken generell um "Schrottmasken" handle, nicht stimme.

Nicht erkennbar

Allerdings sei es äußerlich "nicht erkennbar, ob eine KN95-Maske qualitativ einer FFP2-Schutzmaske entspricht oder nicht. Dies lässt sich nur der schriftlichen Bestätigung der Überwachungsbehörde entnehmen."

Ein Sprecher des Bayerischen Gesundheitsministeriums erklärt auf Nachfrage, dass aus dem bayerischen Pandemiezentrallager "mit den Lieferungen ab 19. Januar ausschließlich FFP2-Masken in der pro Person vorgesehenen Stückelung (5 Stück) in der Umverpackung des Herstellers an die Kreisverwaltungsbehörden ausgeliefert" werden.

Zusätzlich konnten die Landratsämter und kreisfreien Städte "bei der Verteilung der Masken jedoch auch auf vorhandene dezentrale Bestände vor Ort aus vorangegangenen Lieferungen des Freistaates im Jahr 2020 zurückgreifen", so der Sprecher.

Hierbei handele es sich zum Teil auch um KN95-Masken. Auch sie seien jedoch im Vorfeld "formal und immer wieder in Stichproben auch technisch" vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) geprüft und als ordnungsgemäß eingestuft worden.

Im Vorfeld geprüft

Die Warnungen im Internet würden deshalb auch nicht auf Masken, wie sie an Hans Behrenz geliefert wurden, zutreffen. Für die 2020 durch den Freistaat ausgelieferten Schutzmasken liege dem LGL zudem eine Sonderzulassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie ein Bericht bezüglich einer technischen Prüfung nach dem CPA-Prüfgrundsatz vor.

"Daher bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die ausgelieferten Schutzmasken in ihrer technischen Wirksamkeit einer FFP2-Maske nicht entsprechen würden." Zudem weist das Gesundheitsministerium darauf hin, "dass sich allein aus der Bezeichnung KN95 kein Rückschluss auf mangelhafte Produkte ziehen lässt."

Hierbei handele es sich um einen chinesischen Standard, in ihrer Wirksamkeit seien sie den FFP2-Masken gleichwertig. "Die technischen Anforderungen gerade bei diesen Maskentypen sind vergleichbar; somit ist auch ein vergleichbares Schutzniveau gewährleistet."

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