Nürnberger Bierstreit

Tucher säuft vor Gericht ab: Nürnberger Altstadthof-Brauer gewinnt Rechtsstreit

3.8.2021, 16:01 Uhr
Tucher säuft vor Gericht ab: Nürnberger Altstadthof-Brauer gewinnt Rechtsstreit

© Foto: Hausbrauerei Altstadthof

Braumeister Reinhard Engel ist ein Rotbier-Experte - dies schickt die 4.Kammer für Handelssachen am Landgericht Nürnberg-Fürth ihrer schriftlichen Urteilsbegründung voraus. Engel braut seit 20 Jahren Rotbier, er knüpft damit an eine uralte, aus dem Mittelalter stammende Tradition an.

Und Engel erklärt gerne, was er tut: In der Altstadthof-Bauerei unterhalb der Kaiserburg wird "Original Nürnberger Rotbier" in Ein-Liter-Flaschen verkauft, und weil in Nürnberg seit Jahrhunderten die Felsengänge und die Kunst des Bierbrauens eng zusammen gehören - hier reifte früher das Original Nürnberger Rotbier, bis es verkauft und getrunken wurde - verbindet die Hausbrauerei Altstadthof Kultur und Kulinarisches. Angeboten werden beispielsweise Bier- und Whiskyproben, Touristen wie Einheimischen wird die Herstellung der bernsteinfarbenen Spezialität aus Nürnberg erklärt, historische Einblicke kommen hinzu.


Was den Braumeister schäumen ließ


Natürlich war es Reinhard Engel ein Dorn im Auge, als die Tucher Privatbrauerei, eine der größten Brauereien der Region, ein eigenes Rotbier herstellte - und dieses ab Februar 2019 in großen Werbeanzeigen ebenfalls als „Original Nürnberger Rotbier“ bewarb.

Braumeister Reinhard Engel ging es dabei nicht um die Konkurrenz - vielmehr habe die Art und Weise, wie die Brauerei Tucher ihr Rotbier produziert, mit der „original“ Brauweise wenig zu tun.


Kleine Brauerei legt sich mit Tucher an


Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat Reinhard Engel und der Nürnberger Altstadthof e.K. gerade Recht gegeben. Die Tucher Privatbrauerei GmbH & Co.KG darf ihr Tucher Rotbier nicht mehr unter der "Bezeichnung Original Nürnberger Rotbier" verkaufen - bei Zuwiderhandlung drohen 250.000 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise sechs Monate Ordnungshaft für den Geschäftsführer.

Die Entscheidungsgründe der 4. Kammer für Handelssachen


Unlauter handelt (gemeint ist unlauterer Wettbewerb), wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben. Die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleitung – so sieht es Paragraf 5, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, vor.


Das Rotbier (Starkbier) der Brauerei Tucher wird nach deren eigenen Angaben mit einem Vollbier (Rotbier) geblendet, bzw. vermischt. So wird ein Endprodukt mit einer bestimmten Stammwürze erzeugt. Diese beiden Biere werden in unterschiedlichen Braustätten (Altes Sudhaus sowie Braustätte an der Stadtgrenze zu Fürth) hergestellt und dann zusammen geführt.


Das Starkbier (Rotbier) der Tucher wird in Holzfässern gelagert, es reift etwa vier bis fünf Wochen. Verwendet werden getoastete Fässer und nicht gepichte Holzfässer, wie sie früher verwendet worden sind.
Außerdem setzt die Tucher Brauerei auf eine oxidative Reifung des Bieres im Holzfass. Auch wenn, wie der Geschäftsführer in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, keine Kohlensäure zugegeben wird, sondern Luftsauerstoff zu der genannten Veredelung führt, entspricht dies nicht der früher in Nürnberg gepflegten Herstellungsweise. Streitgegenständlich war aber ein „Original Nürnberger Rotbier“.
Das Tucher Rotbier wird demnach nicht traditionell hergestellt.

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