Perspektivwechsel

Darum blockierten mehrere Rollstühle Parkplätze in Regensburg

Isabel Pogner

Online-Redaktion

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12.10.2022, 14:18 Uhr
Am 8. Oktober sollten Rollstühle vor den Arcaden auf die Situation von Menschen mit Handicap aufmerksam machen.

© Stefan Effenhauser/Stadt Regensburg Am 8. Oktober sollten Rollstühle vor den Arcaden auf die Situation von Menschen mit Handicap aufmerksam machen.

55 Euro kostete es, das Auto ohne Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz abzustellen. Doch in Regensburg drehte sich der Spieß am Wochenende um: Rollstühle versperrten vor den Arcaden den Zugang zu einigen Parkplätzen. "Komme gleich wieder. Bin schnell einen Kaffee trinken", stand auf einem Zettel, der an einem Rollstuhl klebte. Eine andere Aufschrift verkündete "Bin gleich wieder da".

Behindertenparkplätze sind größer als reguläre, damit die Autotüren weit aufgehen und die Menschen leichter ein- und aussteigen können. Außerdem liegen die Parkplätze nah am Eingang, damit Menschen mit Handicap sich nicht erst an eng geparkten Autos vorbeiquetschen müssen. Werden die Behindertenparkplätze aber von Menschen ohne Handicap zugeparkt, „werden die Menschen mit Behinderung von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, wie sie in der UN-Behindertenrechtskonvention festgelegt ist, abgehalten", schreibt die Stadt Regensburg in einer Pressemitteilung. Um dafür zu sensibilisieren hat Frank Reinel, Inklusionsbeauftragter der Stadt, die Rollstuhlaktion initiiert.

In Rolle der Rollstuhlfahrer versetzen

Allerdings wollte Reinel nicht bloß Regensburger Autofahrer ärgern. Er lud die Passanten dazu ein, sich auch körperlich in die Rolle von Rollstuhlfahrern zu versetzen. Besucher konnten sich in die Rollstühle setzen und einmal ausprobieren, wie schwierig einfachste Tätigkeiten auf einmal werden. Zudem bot der "Perspektivwechsel" auch an, sich in die Rolle von Sehbehinderten zu versetzen.

Wer trotz der Aktion nicht hören will und Behindertenparkplätze zuparkt, begeht eine Straftat. Das Auto kann kostenpflichtig abgeschleppt werden. Laut ADAC ist es in dem Fall noch nicht einmal nötig, dass ein Schwerbehinderter an der Benutzung des Parkplatzes konkret gehindert wurde.

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