Versicherung zahlt teilweisee

Überschwemmungsschaden am Auto: Das müssen Sie wissen

27.7.2021, 13:30 Uhr
Überschwemmungsschaden am Auto: Das müssen Sie wissen

© WikiImages/pixabay

Es war im wahrsten Sinne des Wortes eine Bilderflut, mit der ein bestürztes Land in den vergangenen Woche konfrontiert wurde. Immer wieder zu sehen inmitten einer dramatischen Szenerie: Autos, hinweggespült von den Wassermassen, oder in verschiedener Leibeshöhe darin versunken.

Angesichts des Leids, das die Flut über die Betroffenen gebracht hat, muss freilich gesagt werden, dass ein Wasserschaden am Auto noch zu den geringsten Problemen zählt. Dennoch ein paar Tipps, wie damit umzugehen ist:

Durchs Wasser fahren: Was darf ich riskieren?

Besser nicht durchs Wasser fahren, so der ADAC. Die Watttiefe konventioneller Autos beträgt etwa 20 bis 25 Zentimeter. Beim Durchfahren eines gefluteten Straßenabschnitts gilt letztlich dasselbe wie beim Kopfsprung in ein unbekanntes Gewässer: Wie tief das Wasser ist, lässt sich nicht abschätzen, und ob unter der Oberfläche Hindernisse verborgen sind, ebenso wenig.

Experimente sollte man also besser bleiben lassen. Schnell droht nämlich ein kapitaler Schaden: Wenn der Motor unter den Wasserspiegel abtaucht, kommt es womöglich zu Rissen an Motorblock oder Zylinderkopf. Und sollte das Nass über den Ansaugstutzen unter der vorderen Stoßstange in den Motor gelangen, kann ein Wasserschlag die Folge sein, der dem Antriebsaggregat den Garaus macht.

Auto geflutet: Was nun?

Zunächst: Kein Risiko eingehen. Weder die Zündung betätigen (kann einen Kurzschluss verursachen) und schon gar nicht den Motor starten – auch dann nicht, wenn das Wasser schon abgeflossen ist. In einem gefluteten Motorblock kann nämlich der Ölfilm reißen. Wenn das Triebwerk dann anspringt, reibt bei den beweglichen Teilen Metall auf Metall. Folge: "Wegen des fehlenden Schmiermittels droht ein Motorschaden", wie die HUK-Coburg-Versicherung warnt.

Sinnvollerweise wird unverzüglich die Batterie abgeklemmt und das Fahrzeug dann an einen trockenen Ort verbracht – entweder geschoben, geschleppt oder per Hänger transportiert.

Der ADAC weist darauf hin, dass es hier "grundsätzlich keinen Unterschied zwischen Elektroauto und Verbrenner" gibt. Alle Stecker und Kontakte seien wasserdicht verbaut, ebenso wie die Hochvoltbatterie. Ein erhöhtes Stromschlagrisiko bestehe somit nicht.

Ist mein Auto noch zu retten?

Ein Wasserschaden ist nicht zwangsweise auch ein wirtschaftlicher Totalschaden, so der Versicherer. Ob eine Trockenlegung lohnt, hänge von verschiedenen Faktoren ab und müsse letztlich in der Fachwerkstatt entschieden werden.

Die erste Frage gilt dem Zeitwert des Fahrzeugs, die zweite der Art des Wassers, das eingedrungen ist – schwierig kann es vor allem dann werden, wenn die Fluten mit Sand, Schlamm, Abwässern oder gar Öl versetzt gewesen sind.

Drittens spielt es eine Rolle, wie tief das Auto im Wasser gestanden hat. Der ADAC unterscheidet hier drei Stufen:

  1. Das Wasser reicht nur bis unterhalb der Türschweller: Ein noch vergleichsweise unproblematisches Level, schon allein deshalb, weil der Innenraum nicht betroffen ist. Schäden könnten aber dennoch nicht ausgeschlossen werden. Die ADAC-Fachleute raten dazu, von der Werkstatt überprüfen zu lassen, ob Bauteile wie Lenkgetriebe, Betriebs- und Feststellbremse oder die Lichtmaschine in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Sofern das Auto Auffälligkeiten zeigt, müssen ohnehin die Fachleute ran und vor allem die Funktionsbauteile im Bodenbereich des Pkw checken.
  2. Das Wasser reicht über die Türschweller und/oder schwappt in den Innenraum: In diesem Fall ist sehr wahrscheinlich die Werkstatt gefragt, vermutlich wird es dann auch schon teuer. Der Fachbetrieb überprüft, ob Funktionsbauteile gegebenenfalls erneuert werden müssen. Dem Schmutz, der sich unter Bodenbelägen und Dämmmatten festgesetzt hat, ist in aller Regel selbst mit einem Sprüh- oder Nasssauger nicht beizukommen, ein Austausch besagter Teile lässt sich zumeist nicht umgehen. Die Werkstatt wird auch Tür- und Seitenverkleidungen entfernen und nachsehen, ob Nässe oder Schlamm aus Hohlräumen beziehungsweise dem Inneren der Türschweller entfernt werden muss oder dort Schäden angerichtet hat.

Möglicherweise ist – sofern die Abgasanlage geflutet wurde – auch der Austausch des Katalysators erforderlich.

  1. Das Wasser reicht bis zur Unterkante der Fensterscheibe: Wenn das Auto so weit in der Flut versunken war, ist ein wirtschaftlicher Totalschaden sehr wahrscheinlich. Zu hoch ist die Gefahr, dass alle elektrischen und elektronischen Bauteile nachhaltig beschädigt worden sind und dass das Wasser Motor und Getriebe zerstört hat.

Wer bezahlt meinen Schaden?

In aller Regel kommt die Teilkaskoversicherung für Schäden auf, die durch Hochwasser oder ähnliche Ereignisse verursacht worden sind, so die HUK-Coburg. Im Gegensatz zur Wohngebäude- und Hausratversicherung seien Schäden durch Elementarereignisse wie Überschwemmung, Sturm oder Hagel in der Kasko automatisch mitversichert. Versichert sind neben dem Auto selbst auch fest verbaute Teile wie Navi oder Autoradio mit Lautsprechern. Nach Auskunft der Versicherung ist außerdem Zubehör inkludiert, das der Pannenhilfe dient oder gesetzlich vorgeschrieben ist – der Kindersitz zum Beispiel.

Allerdings wird die Assekuranz überprüfen, ob sich der Versicherungsnehmer "Fahrlässigkeiten" geleistet hat. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn das Fahrzeug leichtfertig auf einem hochwassergefährdeten Parkplatz abgestellt worden ist oder nicht rechtzeitig aus dem Überschwemmungsgebiet gefahren wurde, obwohl dazu noch Zeit gewesen wäre. Auch wenn das Auto durch einen überschwemmten Straßenabschnitt gefahren wurde, der Motor dabei Wasser angesaugt und Schäden davongetragen hat, nimmt sich die Teilkasko raus. Eventuell springt aber die Vollkaskoversicherung ein.

Wichtig: Kasko-Versicherte sollten ihren Schaden möglichst zeitnah und inklusive Fotos melden. Betroffene nehmen am besten unmittelbar nach dem Schadenfall mit der Versicherung Kontakt auf und holen sich Anweisungen – wenn möglich, noch von der Schadenstelle aus. Und: vor Erteilen des Reparaturauftrags sollte unbedingt ein Kostenvoranschlag angefordert werden. Die HUK-Coburg etwa bietet Sammelbesichtigungen mit Sachverständigen an.