Verbraucherzentralen reichen Sammelklage gegen Stadtsparkasse München ein

1.2.2021, 14:33 Uhr
Nicht nur in Bayern, sondern in ganz Deutschland haben Sparkassen tausende Prämiensparverträge gekündigt. 

© via www.imago-images.de Nicht nur in Bayern, sondern in ganz Deutschland haben Sparkassen tausende Prämiensparverträge gekündigt. 

Im Streit um zehntausende gekündigte Prämiensparverträge kommt auf die Stadtsparkasse München eine Sammelklage zu: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reichte zusammen mit der Verbraucherzentrale Bayern eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse ein. Eine ähnliche Klage läuft bereits seit Sommer 2020 gegen die Sparkasse Nürnberg. Das Urteil wird in diesem Jahr erwartet.

Hintergrund des Streits zwischen Verbrauchern und den Banken sind die Kündigungen tausender Prämiensparverträge. Die Stadtsparkasse München hat nach eigenen Angaben seit 2019 etwa 37.500 solcher Verträge aufgelöst. Nach Meinung der Verbraucherschützer hat die Bank viele dieser Verträge allerdings unzulässig gekündigt. Außerdem seien über Jahre hinweg zu wenig Zinsen auf die Sparguthaben gezahlt worden; im Durchschnitt 4600 Euro, heißt es in der veröffentlichten Mitteilung.


Ärger um Sparverträge: Immer mehr Klagen gegen Sparkasse Nürnberg


Die Stadtsparkasse München käme ihren Kunden dennoch nicht entgegen. "Deswegen klagen wir jetzt. Mit Hilfe unserer Klage können sich die Verbraucher zur Wehr setzen", so Sebastian Reiling, Referent beim vzbv. Die Beteiligung an der Klage ist für Verbraucher kostenlos.

Banken sehen sich im Recht

Konkret geht es in der Sache um sogenannte Prämiensparverträge, die seit den 1990er-Jahren mit tausenden Kunden abgeschlossen wurden. Dabei sollten Sparer nicht nur die regulären Zinsen erhalten, sondern zusätzlich auch eine attraktive jährliche Prämie. Die Laufzeit wurde vielfach "auf 1188 Monate", also 99 Jahre, angesetzt.

Was für die Kunden ein gutes Geschäft war, stellte sich für die Banken auf Grund der anhaltenden Niedrigzinspolitik aber zunehmend als finanzielle Belastung heraus. Die Verträge seien aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht mehr tragbar, begründete damals die Sparkasse Nürnberg den Schritt. So sieht es auch die Bank in München und beruft sich auf ein BGH-Urteil, das "geänderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen" als Kündigungsgrund zulasse. Auch falsch berechnete Zinsen streiten beide Banken ab.


Finanzaufsicht: Sparkassen haben zu wenig Zinsen gezahlt


Keine Kommentare