Grünes Licht für Bürgerentscheid ums Treuchtlinger Wasser
13.7.2019, 06:04 UhrDie hinter dem Begehren stehende Bürgerinititaive (BI) kam in der Sitzung zwar in Person ihrer Sprecherin Anneliese Dischinger zu Wort – auf ihre Stellungnahme und ihre Forderung nach einer umgehenden Positionierung des Stadtrats reagierten Bürgermeister Werner Baum und die Ratsmitglieder aber mit keiner Silbe. Stringent zog der Rathauschef die in der Gemeindeordnung festgeschriebene Anhörung der BI und den formalen Beschluss durch, ließ sich aber auf keinerlei Diskussion über die Motive der Tiefenwasser-Gegner oder den in der städtischen Satzung nicht klar definierten Zeitpunkt ein, zu dem der Stadtrat über sein weiteres Vorgehen entscheiden wird.
Daran, dass das Begehren und damit ein möglicher Bürgerentscheid rechtens sind, bestand schon vor der Sitzung kein Zweifel. Den Wortlauf hatte die ÖDP als Partner der BI wasserdicht formuliert (wenngleich für einige Unterstützer zu generell und mit zu wenig Blick auf die lokalen Besonderheiten). Die Fristen wurden eingehalten, und mit 1602 Unterschriften, davon 1451 gültigen, übersprangen die Initiatoren die gesetzliche Neun-Prozent-Hürde um mehr als 550 Stimmen.
"Das Begehren ist nach aktuellem Stand zulässig, und so lange keine neuen Erkenntnisse vorliegen, werden wir alles tun, um den Bürgerentscheid umzusetzen", fasste Bürgermeister Baum nüchtern zusammen. Die weiteren Schritte seien nun, den für den 18. Juli angekündigten Wasserrechtsbescheid des Landratsamtes abzuwarten und "dann zu prüfen, welche Auswirkungen dieser auf den Bürgerentscheid hat", ergänzte Rathaus-Geschäftsleiter Christian Kundinger. Dass dieser Bescheid negativ ausfallen wird, ist nach dem jüngsten Eingreifen des Umweltministeriums allerdings klar. Anschließend wird der Stadtrat erneut über das Thema beraten und sich positionieren.
Falls der angestrebte Entscheid dann noch nötig erscheint, müsse er "im Einvernehmen mit deren Vertretern binnen drei Monaten stattfinden", so Kundinger. Der späteste Zeitpunkt dafür wäre also der 11. Oktober. Bereits am 18. August endet die Einspruchsfrist der Treuchtlinger Stadtwerke als Antragsteller gegen den Bescheid des Landratsamtes. Ein solcher Einspruch könnte gerichtliche Schritte nach sich ziehen.
Firma könnte jederzeit umziehen
Anneliese Dischinger erklärte in ihrer Stellungnahme, dass der Stadtrat den Umzug der gesamten Firma Altmühltaler ins Gewerbegebiet an der Heusteige bereits im Jahr 2016 durch den Bebauungsplan, die Ausnahmegenehmigungen für das Hochregallager sowie die Verlängerung der bestehenden Wasserrechte ermöglicht habe. Aus Sicht der BI müsse die Stadt diese Beschlüsse nun auch "einhalten und überwachen", ohne sich durch später gestellte Bedingungen des Getränkekonzerns unter Druck setzen zu lassen.
Das würde laut Dischinger auch das Problem des Lastverkehrs lösen, was der BI ebenso wichtig sei wie den Anwohnern der betroffenen Straßen – immerhin sei nicht die Initiative, sondern die Firma Altmühltaler der Verursacher von Lärm und Schadstoffen. Allerdings verpflichtet der Bebauungsplan das Unternehmen nicht zur Umsiedlung, er macht lediglich den Weg dafür frei. Zudem kann die Stadt keine Lkw-Verbote für die durch Treuchtlingen verlaufenden Staatsstraßen erlassen. Dazu ist sie zum einen nicht befugt, zum anderen dienen die Straßen dem Gemeingebrauch und können nicht ohne weiteres selektiv gesperrt werden.
Insbesondere betonte Dischinger zudem, dass der Hauptbeweggrund der BI "immer die Erhaltung unserer Lebensgrundlage Wasser war". Es sei unverantwortlich, diese "für die kommerziellen Interessen eines Privatkonzerns aufs Spiel zu setzen".
Wasserwirtschafts-Experten, die am selben Tag mit Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (FW) an der Altmühl unterwegs waren, sehen das anders. Als Mineralwasser werde das Tiefenwasser seinem gesetzlichen Zweck entsprechend zum Trinken genutzt, während es als Leitungswasser zu 95 Prozent in der Kanalisation lande.
Auch dem Argument der BI, dass ein Probebetrieb nichtssagend sei, wenn Altmühltaler gleichzeitig die Entnahme aus den bestehenden Brunnen herunterfährt, widersprechen die Behördenvertreter. Denn bei den messbaren Pegelveränderungen handle es sich angesichts der riesigen Tiefenwasserschicht nie um eine Absenkung des "Füllstands", sondern lediglich des Druckpegels im lokal begrenzten Absenktrichter.
Mitteilungsblatt missbraucht?
Wie verfahren die Situation nach wie vor ist, zeigte auch ein kleiner Eklat am Ende der Sitzung: Nachdem sich schon die BI über den in ihren Augen einseitigen Bericht des Bürgermeisters in Sachen Wasserrechtsantrag auf den ersten Seiten des jüngsten Mitteilungsblatts "Treuchtlingen Aktuell" beklagt und dieselbe Plattform gefordert hatte, gab TBL-Ratsmitglied Hans König dem Stadtoberhaupt seine zwei Kartons mit dem Magazin zurück. Er weigere sich, dieses als Ortssprecher von Windischhausen im Dorf zu verteilen.
Wie schon beim Ratsbeschluss über den Probebetrieb, bei dem von König eine der drei Nein-Stimmen kam, kritisierte dieser scharf die Informationspolitik des Rathauses als "Meinungsmache". Dem schloss sich CSU-Bürgermeisterkandidatin Kristina Becker an und betonte, dass in den Text "auch hineingehört hätte, dass der Stadtrat darüber kontrovers diskutiert hat und nicht alle einverstanden waren".
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