Gemeinde will Flugplatz in Gersdorf verhindern

3.2.2015, 15:00 Uhr
Gemeinde will Flugplatz in Gersdorf verhindern

© Archivfoto: Renner

Mit der Genehmigung des Luftamtes Nordbayern vom 10. Februar vergangenen Jahres wurde dem Verein Fliegerfreunde Anlautertal mit Sitz in Raitenbuch die Erlaubnis zum Betrieb eines Landeplatzes für sogenannte Luftsportgeräte bei Tag erteilt (wir berichteten).

Unter Luftsportgeräten versteht man in aller Regel Ultraleichtflugzeuge und Hängegleiter, also keine Motorflugzeuge oder Segelflugzeuge. Die Genehmigung ist „mit verschiedenen Auflagen versehen, die der Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen, wie insbesondere Lärm, dienen“, informiert Dr. Jürgen Stadler, Pressesprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach.

Die Marktgemeinde Nennslingen klagt gegen die Genehmigung vor al­lem deshalb, weil aus ihrer Sicht das östlich der geplanten Start- und Lan­debahn ausgewiesene Baugebiet „Am Katzenberg“ durch den Landeplatz beeinträchtigt wird. Die Gemeinde werde daher in ihrer Planungshoheit verletzt. Weiter argumentiert der Marktflecken, dass das im Genehmigungsverfahren erstellte Lärmgutachten „untauglich“ ist. Es sei „auf der Grundlage einer ungeeigneten Methodik erstellt worden“.

„Mangelhafte Prüfung“

Auch seien Vorbelastungen beispielsweise durch Sportanlagen nicht berücksichtigt worden. Zudem konzentrierten sich die Flugbewegungen „auf einige wenige Tage“, an denen „mit einem entsprechend hohen Lärmpegel“ zu rechnen sei. Ferner beklagt die Gemeinde Nennslingen, dass der Genehmigungsbescheid nicht aufführt, welche Immissionsgrenzwerte die den Flugplatz nutzenden Flug­geräte einhalten müssten.

Außerdem würden keine Regelungen für das Überfliegen von bewohntem Gebiet getroffen. Die dem Bescheid zugrunde liegende naturschutzrechtliche Prüfung bewertet man in der Marktgemeinde als „mangelhaft“. Und zu guter Letzt befürchtet man bei den Verantwortlichen in Nennslingen  wegen fehlender Parkmöglichkeiten ein Zuparken der zum Flugplatz führenden Feldwege.

Der zweite Kläger wohnt Stadler zufolge circa 700 Meter vom Flugplatz entfernt. Außerdem ist er Eigentümer eines in der Nähe gelegenen landwirtschaftlich genutzten Grundstücks. Der Pressesprecher: „Er trägt vor, er werde durch den Bescheid in seinem Eigentumsrecht, seinem Recht auf körperliche Unversehrtheit und seinem Recht auf ungestörten Naturgenuss verletzt.“ Dies ergebe sich aus den auch im Parallelverfahren beklagten Mängeln des Bescheids.

Das Luftamt Nordbayern (LAN) hält dem entgegen, dass das eingeholte Schallimmissionsgutachten sehr wohl tauglich ist. Die Konzentration der Flugbewegungen auf einige wenige Wochenenden im Sommer sei berück­sichtigt worden. Die Grenzwerte seien dennoch nicht überschritten.

In der Genehmigung werde sowohl geregelt, welche Lärmgrenzwerte die den Landeplatz nutzenden Flugzeuge einzuhalten hätten, als auch dass ein Überfliegen von Gersdorf bei Start und Landung nicht zulässig sei. Die naturschutzrechtliche Prüfung ist nach Ansicht der Luftfahrtbehörde nicht zu beanstanden. Die geforderten Auflagen seien in die Genehmigung aufgenommen worden.

Das Wohnhaus des Klägers ist nach Auffassung des LAN so weit vom Landeplatz entfernt, dass alle Grenzwerte eingehalten werden. Gleiches gelte für das Baugebiet „Am Katzenberg“. In seiner Planungshoheit sei der Markt Nennslingen keineswegs verletzt, ist man im Luftamt in Nürnberg überzeugt.

Zehn bis 20 Starts am Wochenende

Die Fliegerfreunde Anlautertal, die zu beiden Verfahren eingeladen sind,  schließen sich nach Auskunft von Gerichtspressesprecher Stadler der Argumentation des Luftamtes an und ergänzen, dass tatsächlich nur an wenigen Wochenenden im Jahr mit mehr als 30 oder 40 Flugbewegungen zu rechnen sei. Normal seien eher zehn bis 20 Starts und Landungen an idealen Wochenenden.

Auch eine entsprechende Menge von Parkplätzen sei vorgesehen, ein Zuparken von Feldwegen daher ausgeschlossen.

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