Corona-Krise: Diese Läden und Dienstleister bleiben geöffnet

19.3.2020, 08:40 Uhr
Neben den klassischen Lebensmittelläden dürfen auch der Weinhandel, Spirituosenläden sowie Süßwaren- oder Feinkostgeschäfte und Bäckereien weiterhin geöffnet bleiben.

© Oliver Berg/dpa Neben den klassischen Lebensmittelläden dürfen auch der Weinhandel, Spirituosenläden sowie Süßwaren- oder Feinkostgeschäfte und Bäckereien weiterhin geöffnet bleiben.

Trotz der umfangreichen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus dürfen alle Lebensmittelgeschäfte weiterhin öffnen. Einer neuen Verordnung zufolge, sogar länger als bisher. Unter diese Regelung fallen laut einer Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege auch Bäckereien in den drei Stunden, die sie nach dem Ladenschlussgesetz an Sonntagen öffnen dürfen. Zudem dürfen Lebensmittelspezialgeschäfte wie Weinhandel, Spirituosenläden, Süßwaren- oder Feinkostgeschäfte weiterhin geöffnet bleiben.

Online-Handel bommt

Auch Autowerkstätten, der Ersatzteilhandel und Autovermietstationen können weiterhin ihren Geschäften nachgehen. Ebenso bleiben Fahrschulen geöffnet, allerdings nur für LKW-Prüflinge, da diese laut Mitteilung "systemrelevant" seien. Fahrstunden für den Auto- oder Motorradführerschein seien demnach nicht möglich.

Um die Gleichstellung zur deutschen Post aufrechtzuerhalten bleiben ebenso Paketstationen von anderen Versandanbietern, wie zum Beispiel Hermes, geöffnet. Auch der Online-Handel sowie Online-Lieferdienste können weiterhin ihren Geschäften nachgehen.

Zusätzlich haben viele Dienstleister und Läden aus der Landwirtschaft und dem Baugewerbe keine Einschränkungen zu befürchten. Darunter fallen Mischbetriebe des Handwerks, die zusätzlich noch Produkte verkaufen (Verkauf darf geöffnet bleiben), ebenso wie Geschäfte des Landhandels mit Dünger, Pflanzenschutz, Saatgut, landwirtschaftlichen Maschinen oder Ersatzteilen genauso wie die Landmaschinenreperatur, da die genannten Betriebe zur Aufrechterhaltung der Lebensmittelversorgung dienen.

Im Baugewerbe sind Geschäfte mit spezialisierten Baumarktsortimenten wie Farben- oder Bodenfachgeschäfte, der Baustoffhandel sowie Baustellen von den Einschränkungen ausgenommen.



Ebenso geöffnet bleiben Gärtnereien und Blumenläden, der Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Fahrradreparatur, Campingbetriebe sowie der Brennstoffhandel. Bei den Dienstleistern dürfen unter anderem Kaminkehrer, Stördienste (zum Beispiel Schlüsseldienst), Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger sowie Verkehrsdienstleister (zum Beispiel Taxifahrer) oder Personal Trainer, Ernährungsberater oder Bestatter weiterhin ihren Beruf ausüben.

Erst vor zwei Tagen hatte Bayern wegen Corona den Katastrophenfall ausgerufen. Auch in der Region steigt die Zahl der Fälle: Hier finden Sie den aktuellen Coronavirus-Stand in Franken.

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