Hass im Netz: Der Generalstaatsanwalt ist nur wenige Klicks entfernt

5.3.2021, 05:58 Uhr
Der Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb ist der Hate-Speech-Beauftragte der bayerischen Staatsregierung. Er und seine Kollegen kümmern sich um die Anfragen der Politiker.

© Sven Hoppe, dpa Der Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb ist der Hate-Speech-Beauftragte der bayerischen Staatsregierung. Er und seine Kollegen kümmern sich um die Anfragen der Politiker.

Beleidigungen und Bedrohungen via Mail oder im Internet sind keine Randerscheinung. Allein im Jahr 2020 wurden im Freistaat 1648 Verfahren wegen Hate-Speech geführt. Opfer digitalen Hasses sind Privatpersonen, aber auch Politiker.

Im letztgenannten Fall werden nur wenige Vorkommnisse öffentlich, wie jener von Renate Künast, die bei Facebook unter anderem als „Stück Scheisse“ bezeichnet wurde und die vor Gericht zog.

In der Region schrieb ein Vorfall um Thomas Zwingel, Erster Bürgermeister von Zirndorf (Kreis Fürth), vor einigen Jahren Schlagzeilen. Mehr als vier Jahre ist es her, dass ihm in einem Video unverhohlen gedroht wurde. Den Satz hat er bis heute nicht vergessen: „Thomas Zwingel aus der Traum, bald liegst du im Kofferraum.“

Ahndung und Abschreckung

Bayern will seine Mandatsträger vor digitalen Angriffen besser schützen und setzt dabei auf zwei As: Abschreckung und Ahndung.

Mitte September vergangenen Jahres startete ein neues Meldeverfahren. Seitdem können Kommunalpolitiker, Landtags- und Bundestagsabgeordnete über das Internet oder per E-Mail begangene Straftaten wie Bedrohungen, Beleidigungen oder Volksverhetzungen an die Generalstaatsanwaltschaft München und dort dem Oberstaatsanwalt und Hate-Speech-Beauftragten Klaus-Dieter Hartleb melden. Es wird anschließend geprüft, ob es sich um eine strafbare Beleidigung handelt oder ob sich das Gesagte mit der Meinungsfreiheit deckt.

Früher mussten die Politiker zur Polizei und dort Anzeige erstatten. Nun reicht es, die Hass-Botschaften per Klick weiterzuleiten, die Staatsanwälte haben dann sofort die IP-Adresse des Absenders der Botschaft. "Ich will auf angemessen hohe Strafen hinwirken", sagte Hartleb einst gegenüber der Süddeutschen Zeitung.

Die Grenzen der Meinungsfreiheit

"Durch das neue Online-Meldeverfahren sollte dem unseligen Treiben im Internet, aber auch im realen Leben ein Riegel vorgeschoben werden. Jedem potentiellen Straftäter sollte künftig bewusst sein, dass der Rechtsstaat Grenzen der Meinungsfreiheit zieht und konsequent einschreitet, wenn diese überschritten werden", sagte Zwingel, der auch Vizepräsident des Bayerischen Gemeindetags ist, beim Start des Verfahrens.

Bis jetzt (Stand 22. Februar) wurden 40 Fälle an den Hate-Speech-Beauftragten herangetragen, viele davon mit "Pandemiebezug". Die Verfahren dauern noch, Verurteilungen gibt es noch nicht.


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"Vor allem weibliche Abgeordnete und ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen sind zunehmend Opfer von Hass-Angriffen aus dem Netz. Wenn wir wollen, dass sich in Bayern mehr Frauen politisch engagieren, ohne dabei in Angst zu leben, ist es unsere Pflicht, sie zu schützen", erklärte Landtagspräsidentin Ilse Aigner.

Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze erzählte Anfang Februar im Interview mit der Münchner tz, welche Beleidigungen sie bisher erlebt hat: „Da kommt alles Mögliche, von Vergewaltigungsszenarien bis Gewalt- oder Morddrohungen. Wenn man selber mal im Auge des Sturms stand, versteht man, wie schlimm das ist.“

Zwingel berichtet über seine Erfahrungen

Am 18. März berichtet Thomas Zwingel bei der Online-Veranstaltung "Gemeinsam gegen Hass und Hetze im Netz" der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) über Bedrohungen im Netz, Handlungsmöglichkeiten und Vernetzungsansätze. Für die Veranstaltung ist zuvor eine kostenlose Anmeldung über die Website der BLM notwendig.

Um sich vor digitalen Angriffen zu schützen, gibt es für Thomas Zwingel zwei Möglichkeiten: nicht im Netz nach Anfeindungen zu suchen und sich ein dickes Fell zuzulegen. "Sie müssen sich davon frei machen, aber sich auch nicht davor scheuen, notfalls konsequent Anzeige zu erstatten.“

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