Immer mehr Bürger klagen gegen die Corona-Auflagen

9.5.2020, 05:47 Uhr
In der Krise stapeln sich die Eilanträge – die Gerichte erwarten Klagewellen.

© colourbox.de In der Krise stapeln sich die Eilanträge – die Gerichte erwarten Klagewellen.

Zu sehen ist, dass der Wunsch nach Lockerungen wächst, "die allgemeine Akzeptanz für tiefgreifende Corona-Einschränkungen schwindet", so Sven Rebehn, Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes. Bundesweit sind gut tausend Eilanträge im Zusammenhang mit der Pandemie bei den Gerichten eingegangen. Tendenz: steigend.

Auch der Nürnberger Norbert Oswald meldet Widerspruch an. Seit Beginn der Krise, so sieht er es, werde der Schutz von Gesundheit und Leben zur obersten Maxime des Handelns erhoben – und demgegenüber müssen alle anderen Grundrechte zurückstehen. Die Freizügigkeit, die Gewerbefreiheit, überhaupt jede Selbstbestimmung und Selbstverantwortung.

Norbert Oswald ist 73 Jahre alt, er gehört zur Hochrisikogruppe, wie wir in diesen Tagen zu sagen gelernt haben. Er hat Zeit und als Jurist hat er seine Einwände auf elf Seiten formuliert und beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof als Popularklage eingereicht. "Auch, weil ich nicht will, dass meine Enkel wegen mir zu Hause regelrecht eingesperrt werden", sagt er.

Zweifel, ob Maßnahmen erforderlich sind

Das Infektionsschutzgesetz, auf das sich all die Maßnahmen wie Ausgangssperren stützen, lässt vieles zu, derzeit wirkt es wie eine Art aktuelles Grundgesetz. Die Pandemie, die Bedrohung, dass unser Gesundheitssystem zusammenbricht – die Maßnahmen, um die Kurve der Neuerkrankungen niedrig zu halten, sie durften schwer wiegen.

Doch Anfang Mai, als Oswald seine Klage schrieb, waren in Bayern bei einer Bevölkerungszahl von mehr als 13 Millionen Menschen 1933 Personen verstorben, von 43.204 statistisch als infiziert geführten 34.230 geheilt. Damit kein Missverständnis entsteht: In Oswalds Beschwerde wird die Pandemie nicht als kollektive Hysterie verharmlost oder verunglimpft.

Doch mit Blick auf diese Zahlen verweist er auf Artikel 98 der Bayerischen Verfassung: "Die Einschränkungen durch Gesetz sind nur zulässig, wenn die öffentliche Sicherheit, Sittlichkeit, Gesundheit und Wohlfahrt es zwingend erfordern." Eben dies bezweifelt er und verdeutlicht mit dem Verweis auf das Schwert des Damokles: Als Sinnbild für ständige Bedrohung hängt es an einem einzigen Faden und schwebt über dem Kopf des Damokles. Wie gefährlich die Situation werde, hänge eher von der Reißfestigkeit des Fadens ab, als von der Schärfe der Klinge. Um das Leben seiner Bürger zu schützen, muss der Staat auch adäquate medizinische Versorgung bieten. Das Gesundheitssystem als reißfester Faden.

"Eine demokratische Zumutung"

"Die Pandemie ist eine demokratische Zumutung", stellte Kanzlerin Angela Merkel selbst fest – in der Entscheidungsnot der Politiker nahmen die Bürger die Einschnitte ihrer Rechte wochenlang gutmütig hin, prüften die Gerichte doch, ob feiner abgestufte Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zur Verfügung stehen.

Doch wie maßvoll wurde beschnitten? Dies wollen immer mehr Bürger genauer wissen. Auch beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gingen bis Mai bereits 60 Popularklagen ein, so viele wie nie zuvor, das Gericht besteht seit 1946. Üblich seien 20 Popularklagen pro Jahr, teilt Verfassungsrichterin und Generalsekretärin Dagmar Ruderisch mit.

Hüter der Verfassung

Immer mehr Bürger klagen gegen die Corona-Auflagen

© Foto: Stefan Hippel

Als Hüter der Bayerischen Verfassung werden die Richter nur tätig, wenn sie angerufen werden, von Amts wegen prüft das Gericht nicht. Es kann der Staatsregierung in deren exekutivem Handeln Grenzen aufzeigen und auch Gesetze, die der Bayerische Landtag verabschiedet hat, für verfassungswidrig erklären – über die Jahre hinweg, so Peter Küspert, Präsident des Gerichts, wurde in etwa der Hälfte der Fälle den Antragstellern Recht gegeben, in der anderen Hälfte seien die Anträge zurückgewiesen worden.

Die Bandbreite der Rechtsprechung spiegelt gesellschaftlich geführte Diskussionen wieder: Vor zwei Jahren, als durch das Polizeiaufgabengesetz die Polizeibefugnisse erweitert wurden, zog die Opposition vor Gericht. 2007 entwarfen Studenten eine Klage – damals ging es gegen Studiengebühren, TV-Moderatorin Barbara Schöneberger trat als Unterstützerin auf. Die Studenten beriefen sich auf die freie Berufswahl, Gebühren sorgten für soziale Benachteiligung. Ebenfalls 2007 klagte eine islamische Religionsgemeinschaft gegen das Kopftuch-Verbot an Bayerns Schulen, dürfen doch Nonnen ihre Tracht tragen, Musliminnen nicht. Die Klage scheiterte.

In der Coronakrise lehnte das Gericht bislang Eilanträge gegen Ausgangsbeschränkungen ab. Fest steht schon jetzt: Bei dieser Klagewelle wird es nicht bleiben, und die nächste Klagewelle ist schon in Sicht: Verfahren rund um Insolvenzen und Mietstreitigkeiten werden folgen, und zeigen wird sich auch, wie viele Bürger erhaltene Bußgeldbescheide wegen Corona überprüfen lassen.


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