Einkünfte

Lohn und Gehalt: Was ist der Unterschied?

Gregor Grosse

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15.2.2024, 16:10 Uhr
Lohn und Gehalt unterscheiden sich in einem wichtigen Aspekt.

© IMAGO/Westend61/Xavier Lorenzo Lohn und Gehalt unterscheiden sich in einem wichtigen Aspekt.

In diesem Artikel:

Lohn und Gehalt sind zwei Begriffe, die manchmal oft synonym verwendet werden - doch es gibt einen grundlegenden Unterschied.

Der Lohn ist eine Bezahlung für eine konkrete Zahl an Arbeitsstunden. Man bekommt also nicht jeden Monat gleich viel Geld, sondern das hängt davon ab, wie viel man gearbeitet hat. Arbeitet man in einem Monat doppelt so viel wie sonst, ist auch der Bruttolohn doppelt so hoch. Dann gehen noch Steuern (Höhe abhängig von der Steuerklasse) und Sozialversicherungsbeiträge ab, der Rest landet auf dem Konto.

Es gibt verschiedene Arten von Lohnzahlungen: Der Klassiker ist der oben beschriebene Zeitlohn: Man wird pro Stunde bezahlt. Es gibt aber auch den Stücklohn oder auch Akkordlohn. Dabei wird man abhängig vom geleisteten Output bezahlt. Bekommt man mehr Teile fertig, erhält man mehr Geld. Zuletzt gibt es auch den Beteiligungslohn. Hierbei werden Mitarbeiter am Gewinn des Unternehmens beteiligt und halten somit einen Zuschlag zum Lohn.

Lohnzahlungen gibt es in der Regel zum Monatsende. Allerdings kann man im Arbeitsvertrag auch festhalten, dass zu anderen Zeiten gezahlt wird, beispielsweise zur Monatsmitte.

Im Krankheitsfall bekommt man eine Entgeltfortzahlung. Die berechnet sich danach, wie viele Stunden man in den vergangenen drei Monaten gearbeitet hat. Daraus wird ein Monatsdurchschnitt gebildet. In den ersten sechs Wochen bekommt man die volle Summe vom Arbeitgeber, danach in der Regel 70 Prozent des Bruttoverdienstes von der Krankenkasse.

Von einem Gehalt spricht man, wenn man jeden Monat die gleiche Summe erhält, unabhängig davon, wie viel man gearbeitet hat. Egal, ob der Monat 28 Tage oder 31 Tage hat und wie viele davon Werktage waren, man bekommt die gleichen Gehaltszahlungen auf das Konto.

Man spricht auch vom Monatsgehalt oder Jahresgehalt. Beim Jahresgehalt können noch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld einfließen. Macht man Minusstunden, muss man diese später ausgleichen. Überstunden kann man sich in der Regel auszahlen lassen oder diese abfeiern.

Im Krankheitsfall ist die Berechnung der Gehaltszahlungen einfacher. Man bezieht sich einfach auf das normale Gehalt. Variable Bestandteile wie Provisionen und Zulagen müssen auch berücksichtigt werden, Anspruch auf Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld hat man allerdings nicht.

Die Synonyme "Verdienst", "Lohn" und "Gehalt" beschreiben immer ein Arbeitsentgelt beziehungsweise geldliches Einkommen eines Arbeitnehmers. Alle drei Synonyme werden in der Regel als Bruttobetrag angegeben. Das Arbeitsentgelt ist im Arbeitsvertrag geregelt und frei verhandelbar, abhängig natürlich von gesetzlichen Mindestlohnregelungen. Die Verdienste unterliegen in der Regel der Sozialversicherungs- und Einkommenssteuerpflicht, wobei der Arbeitgeber bei Angestellten anteilig die Sozialabgaben trägt. Bei Angestellten werden sowohl Steuern als auch Sozialabgaben direkt vom Verdienst abgezogen, während Freiberufler ihre Sozialabgaben selbst abführen.

Freiberufler nutzen zudem häufig den Begriff Stundensatz. Das ist die Menge an Geld, die sie ihren Kunden pro Wochen in Rechnung stellen. Dieser Stundensatz ist aber nicht vergleichbar mit dem Lohn, weil Selbstständige anders kalkulieren müssen. Mit ihrem Stundensatz müssen sie auch die Anfahrt, die Steuern, die Betriebskosten und die Risiken der Selbstständigkeit decken können.

Weitverbreitet ist die Annahme, dass Arbeiter einen Lohn und Angestellte ein Gehalt bekommen. Tatsächlich ist es in der Regel so, dass Angestellte eines Unternehmens wie zum Beispiel Bürokaufleute oder Techniker ein Gehalt beziehen. Das meint eine fest vereinbarte Summe, die unabhängig von der realen Arbeitszeit jeden Monat ausgezahlt wird. Auch wenn der Arbeitnehmer Urlaub nimmt, bleibt das Grundgehalt gleich. Überstunden werden in diesem Fall nur selten ausgezahlt, sondern auf ein Gleitzeitkonto überwiesen.

Dahingegen ist der Lohn die übliche Bezahlungsmethode für Arbeiter, worunter unter anderem Mini-Jobber fallen. Im Unterschied zum Gehalt kann der Lohn variieren, denn er richtet sich nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Es handelt sich also üblicherweise um einen Stundenlohn, manchmal gibt es auch einen Akkordlohn.

In dem Arbeitsvertrag ist grundsätzlich festgeschrieben, ob ein Lohn oder Gehalt ausgezahlt wird. Dies kann sich je nach Branche unterscheiden.

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Für die Summe an Geld, die man für seine Arbeit erhält, gibt es viele Bezeichnungen: Verdienst, Einkommen, Gehalt oder Lohn. Daneben tauchen weitere Bezeichnungen wie Honorar, Gewinn und Überschuss auf. Im Folgenden werden die einzelnen Begriffe erklärt:

Lohn Bezahlung, die nach Arbeitsstunden berechnet wird (Stundenlohn)
Gehalt Regelmäßige monatliche Bezahlung unabhängig von der genauen Arbeitszeit
Honorar Bezahlung für bestimmte Dienstleistungen bei Personen in freien Berufen (Rechtsanwälte, Ärzte, Journalisten, Unternehmensberatern)
Einkommen Sachliche oder monetäre Leistung für eine einzelne Person oder eine Firma / einen Verein - kann also sowohl für Lohn als auch für Gehalt stehen
Verdienst Sachliche oder monetäre Leistung für eine einzelne Person - kann also sowohl für Lohn als auch für Gehalt stehen

Das Bruttogehalt bezeichnet das vom Arbeitgeber gezahlte Gehalt, inklusive aller Abgaben wie Sozialversicherung, Lohn- oder Kirchensteuer. Bei Stellenausschreibungen wird das Gehalt in der Regel als Bruttogehalt angegeben, da sich die steuerlichen Abzüge individuell unterscheiden können.

Aber was wird vom Bruttogehalt abgezogen?

  • Steuern (Lohnsteuer und Kirchensteuer)
  • Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung)

Das Nettogehalt ist der Betrag, der nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen vom Bruttogehalt übrig bleibt. Dieser landet auch jeden Monat auf dem Bankkonto und entspricht damit dem Einkommen, das monatlich zur Verfügung steht.

Wer bekommt kein Bruttogehalt?

In Deutschland gibt es einige Arbeitnehmer, die kein Bruttogehalt erhalten, sondern eine andere Art von Vergütung. Kein Bruttogehalt bekommen zum Beispiel selbstständige Personen, die ein eigenes Unternehmen haben. Aber auch Minijobber erhalten kein Bruttogehalt, sondern einen Lohn, der unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Infolgedessen zahlen sie auch keine Sozialversicherungsbeiträge. Auch Honorarkräfte, die auf Honorarbasis arbeiten, bekommen kein Bruttogehalt, sondern eine Vergütung für die erbrachte Leistung. Zuletzt erhalten auch Praktikanten in der Regel kein Bruttogehalt, sondern ein Taschengeld oder eine Vergütung.

Zusatzleistungen sind Leistungen, die Arbeitnehmer vom Unternehmen zusätzlich zu ihrem Gehalt oder Lohn bekommen. Zusatzleistungen variieren je nach Arbeitgeber und Firma und werden von Unternehmen als zusätzlicher Anreiz eingesetzt.

Zu den beliebtesten Zusatzleistungen gehören:

  • Weihnachtsgeld
  • Dienstwagen
  • Gesundheitsvorsorge
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Erfolgsabhängiger Bonus
  • Gewinnbeteiligung
  • Ticket für Bus und Bahn
  • Fahrtkostenzuschüsse
  • Kantine beziehungsweise Essenszuschuss
  • Sport- und Fitnessprogramme oder Mitgliedschaften
  • Firmenhandys oder -Laptops
  • Kostenbeiträge für die Kinderbetreuung
  • Weiterbildungen
  • Kostenloser Strom für Elektroautos

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