Prämien, Führerscheine & Co.

Prämien, Führerscheine & Co.: Diese neuen Gesetze gelten 2023 für Autofahrer

29.12.2022, 08:15 Uhr

Wir fassen für Sie zusammen, welche neuen Normen und Gesetze ab 2023 im deutschen Straßenverkehr gelten. (Symbolbild) © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen und mit ihm laufen einige Regelungen aus, andere kommen hinzu. Damit Sie auch weiterhin sicher von A nach B kommen und keine Prämie verpassen, fassen wir für Sie zusammen, welche neuen Normen und Gesetze nach Informationen der Autozeitung ab 2023 im deutschen Straßenverkehr gelten.

CO2-Steuer

Eigentlich würden die CO2-Abgaben für Benzin und Diesel im Jahr 2023 auf die nächst-teurere Stufe springen. Da die Energiekosten allerdings übermäßig angestiegen sind, hat die Bundesregierung beschlossen, die jährliche, stufenweise CO2-Steuererhöhung für 2023 auszusetzen. Das bedeutet für Autofahrer, dass die Abgaben im neuen Jahr nicht von 30 auf 35 Euro pro Tonne CO2 klettern.

Werbung
Werbung

Auf diese Jahrgänge kommt ein Führerscheinumtausch zu

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU -Führerschein umgetauscht werden. Wurde der Führerschein vor 1999 ausgestellt, bestimmt das Geburtsjahr die Umtauschfrist. Bis 19. Januar 2023 haben die Jahrgänge 1959 bis 1964 noch Zeit, ihre Führerscheine umzutauschen.

Am Führerschein im Kartenformat finden Sie das Ausstellungsdatum auf der Vorderseite unter Punkt 4a. Bei allen Führerscheinen, die nach dem 18.01.2013 ausgestellt wurden, finden Sie unter Punkt 4b schon jetzt ein Ablaufdatum.

E-Auto-Prämie für Plug-in-Hybride gestrichen

Ab 2023 erhalten Plug-in-Hybride keine Förderung mehr. Für E-Autos gilt zudem ab dem ersten Januar eine reduzierte Prämie: Bis zu einem Netto-Listenpreis von 40.000 Euro gibt es 4500 Euro Zuschuss vom Staat und 2250 Euro vom Hersteller. Macht eine Gesamt-Fördersumme von 6750 Euro. Bei Netto-Listenpreisen bis 65.000 Euro erhält man respektive 3000 und 1500 Euro, also insgesamt 4500 Euro Förderung. Ab 1. September 2023 können zudem nur noch Privatpersonen die E-Auto-Förderung beantragen.

THG-Quote

E-Auto-Besitzer können auch 2023 weiterhin mit der Ausstellung und dem Verkauf eines CO2-Zertifikats an Firmen, die laut Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zu viel Kohlendioxid ausstoßen, Geld verdienen. Der Verkauf des Zertifikats ist jedes Jahr von Neuem möglich.

Neue Farbe bei der HU-Plakette

Jahr für Jahr müssen Autos in die Werkstatt zur Hauptuntersuchung. 2023 sind alle Wagen mit rosa Plakette dran. Nach bestandener Hauptuntersuchung erhält man dann einen orangen Stempel, gültig bis zum Jahr 2025.

Änderungen bei Typ- und Regionalklassen

Rund 4,8 Millionen Autofahrer kommen 2023 durch die neuen Typklassen der Kfz-Versicherung günstiger weg. Rund 8,1 Millionen hingegen rutschen mit ihrem Auto im Vergleich zum Vorjahr in eine höhere Klasse. Für rund 29,3 Millionen Autofahrer ändert sich im Vergleich zu 2022 nichts.

Die Regionalklasse ändert sich ab 2023 für rund 10,1 Millionen Autobesitzer hin zu einer höheren Stufe. Rund 5,5 Millionen Autofahrer werden heruntergestuft. 26,8 Millionen bleiben in der gleichen Regionalklasse wie 2022.

Maskenpflicht im Verbandskasten

Zwei Mund-Nase-Bedeckungen gehören seit 1. Februar 2022 zur vorgeschriebenen Ausstattung des Erste-Hilfe-Koffers im Auto. Wer die neue Regelung noch nicht befolgt hat, hat noch bis 31. Januar 2023 Zeit, seinen Verbandkasten nachzurüsten.