Nachts zum Nachtflug? Ab sofort ist das Durchgeimpften und Genesenen erlaubt

6.5.2021, 08:54 Uhr
Landung und Start im Morgengrauen vor fünf Uhr - das bringt Passagiere derzeit in die Bredouille.

© Stefan Hippel Landung und Start im Morgengrauen vor fünf Uhr - das bringt Passagiere derzeit in die Bredouille.

Unterschieden wird zunächst zwischen beruflichen und privaten Flügen. Wer geschäftlich reist, darf zwischen 22 und 5 Uhr mit Taxi oder eigenem Wagen anreisen, sich aber nicht zum Flughafen bringen lassen – die fahrende Person hält sich dann unerlaubt im Freien auf.

Doch seit 6. Mai gilt auch: Alle Menschen, die bereits zweimal gegen Covid-19 geimpft wurden oder von einer Erkrankung genesen sind, profitieren von den von Markus Söder verkündeten Lockerungen, für sie wird nun die Ausgangssperre aufgehoben. Sie dürfen sich in Bayern dann auch nach 22 Uhr noch ohne triftigen Grund draußen aufhalten und etwa auch zum Nachtflug fahren - sie erhalten uneingeschränkt ihre Bewegungsfreiheit zurück.


Corona in Bayern: Wer gilt als vollständig geimpft oder genesen?


Das Bayerische Innenministerium schreibt für den Rest der Bevölkerung vor: "Reisen sind so zu planen, dass weder die An- noch die Abreise in die Zeiten der nächtlichen Ausgangsbeschränkung fallen. Wer sich unverschuldet (etwa wegen Verspätungen oder Verkehrsbehinderungen bei der Heimfahrt) im Zeitraum der nächtlichen Ausgangsbeschränkung noch außerhalb einer Wohnung aufhält, handelt dann nicht ordnungswidrig, wenn er sich nach Auflösung des Staus bzw. Ankunft des Zuges auf schnellstem Weg in die Wohnung begibt."


Corona-Impfpass: Wie funktioniert das Reisen damit?


Auch nächtliche Zugreisen sind nur noch mit triftigem Grund oder dienstlich möglich, die Bahn hält das Angebot der Verbindungen aber aufrecht.

Nächtliche Fahrt: In der Verantwortung des Reisenden

Grundsätzlich sind sich Juristen, Ordnungsbehörden und Reiseveranstalter uneins, ob An- und Abreise zum und vom Flughafen bei touristischen Reisen nun erlaubt sind oder nicht. Die Fluggesellschaften überlassen diese Frage ihren Kunden.

Anfang der Woche erklärte die Lufthansa, es liege "in der Verantwortung des Reisenden, sich über die aktuellen Regelungen zu informieren und deren Einhaltung sicherzustellen". Condor verwies auf "viele Ausnahmen, die es erlauben." In Bayern sind die Regeln jedoch streng. Die Lufthansa avisiere "keine kurzfristigen Flugplananpassungen", die Condor prüfe "einzelne Flugzeitenanpassungen".


Pfingsturlaub nun doch möglich - wer darf wohin reisen?


Der Luftfahrtverband BDL und der Deutsche Reiseverband DRV fordern Ausnahmen bei An- und Abreise, bislang ohne Ergebnis. Der Würzburger Rechtsanwalt und Dozent für Reise- und Luftverkehrsrecht, Kai Rodegra, sagte im Morgenmagazin von ARD und ZDF, die An- und Abreise zum und vom Flughafen während der Zeit der Ausgangssperre sei für gebuchte Reisen seiner Ansicht nach rechtmäßig. Auch mancher Anruf beim Ordnungsamt habe eine ähnliche Antwort ergeben.

Die Reisebüros bekommen den Ärger der Kunden ab. Auf Nummer sicher gehen sie, in dem sie sich bei den örtlichen Behörden nach deren Auslegung der Rechtslage erkundigen und sie an ihre Kunden mit dem Verweis, sich selbst nochmal über die Rechtslage zu informieren, weiterzugeben.

Das Problem können Sie eigentlich nur lösen, indem Sie sich vor 22 Uhr mit einer Decke zum Flughafen begeben und bis zum Boarding warten – oder den Flug umbuchen.

Verwandte Themen