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Restmüll oder nicht? So trennen Sie Ihre Abfälle richtig

Elias Thiel

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6.3.2023, 11:25 Uhr
In den Restmüll gehören alle Abfälle, die nicht voneinander getrennt gesammelt werden können. 

© Bernd Weißbrod, NN In den Restmüll gehören alle Abfälle, die nicht voneinander getrennt gesammelt werden können. 

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Alles, was nicht in den gelben Sack, die Papiertonne oder den Biomüll gehört, landet im Restmüll. So leicht wie es klingt, ist es aber leider nicht. Was der Restmüll überhaupt ist, was wirklich alles in der Restmülltonne landen darf und wie der Restmüll entsorgt wird, erfahren Sie hier.

Der Restmüll bezeichnet die Haushaltsabfälle, die keiner der getrennt zu sammelnden Müllarten zugeordnet werden können und somit nicht wieder verwertbar sind, beispielsweise aufgrund von Verunreinigung oder Vermischung. Restmüll ist also das, was übrig bleibt, wenn man den Bio- und den Papiermüll, den gelben Sack, Glas, Elektronikgeräte und weitere sortierbare Abfälle wegnimmt.

Dem Verbraucher ist der Restmüll als der schmutzige Abfall, der nach der Mülltrennung übrig bleibt, bekannt. Um die Umwelt zu schützen, ist eine richtige Mülltrennung von hoher Relevanz. Daher sollte in der schwarzen Tonne nur das landen, was auch dorthin gehört.

In die schwarze Restmülltonne gehören grundsätzlich alle Abfälle, die nicht voneinander getrennt gesammelt werden können. Zugleich sollten diese nicht sperrig sein und keine gefährlichen Inhaltsstoffe beinhalten. In Nürnberg zahlt man für den Restmüll eine Abfallgebühr, andere Dienste wie Wertstoffhöfe, Sperrmüllabfuhr und das Schadstoffmobil werden damit abgedeckt. Diese sind damit kostenlos nutzbar. Nur wenn eine Entsorgung der Abfälle lediglich bei einer Firma möglich ist, verlangt die Stadt eine Extra-Gebühr.

Laut der Verbraucherzentrale bleibt für die Restmülltonne nach sorgfältig erfolgter Mülltrennung gar nicht mehr allzu viel übrig. Das gehört in den Restmüll:

  • Streu und Tierkot
  • Backpapier
  • Kehricht
  • abgekühlte Asche und Zigarettenstummel
  • alte Putzlappen
  • Verschmutzte Papiere und Taschentücher
  • benutzte Hygieneartikel wie Binden, Wattestäbchen und Feuchttücher
  • Windeln
  • Staubsaugerbeutel
  • Eingetrocknete Filzstifte
  • Alte Fotos
  • Geschirr, Keramik und Porzellan (in kleinen Mengen)
  • Kaugummis
  • Knochen (können im Biomüll nicht verrotten)
  • benutzte FFP2-Masken

Vorsicht: Der schwarze Müllbeutel ist nicht die Auffangstation für den Müll im Haushalt. Nur weil man gerade nicht weiß, wo der Müll eigentlich hingehört, sollte man diesen nicht in die Restmülltonne werfen.

Die folgenden Dinge gehören nicht in den Restmüll:

  • kaputte Elektronikgeräte
  • Obst- und Gemüsereste
  • Schadstoffe und gefährliche Abfälle
  • Papier und Pappe
  • Sperrmüll
  • Verpackungen
  • Milch
  • Batterien
  • Säuren und Leuchtstoffröhren

Wo kommen die leeren Baby- oder Pesto-Gläser, die Tomatensauce-Flasche und das Parfumflakon hin? Weder in den Papier- noch den Bio- oder Plastikmüll. Aber auch nicht in den Restmüll. Glasflaschen, Konservengläser, Medizin- und Kosmetikgläschen müssen im Glascontainer entsorgt werden.

Ist ein Trinkglas zersprungen, sollte es aber im Restmüll entsorgt werden. Denn hierbei handelt es sich um andere zusammengesetztes, in der Regel zudem dickeres Glas mit anderem Schmelzpunkt. Auch gläserne Vasen, Schüsseln, Auflaufformen und Kannen sind nichts für den Altglascontainer. Sie werden bei kleineren Mengen im Restmüll entsorgt.

Wenn die Tonne voll ist, fragen sich Verbraucher, wie sie mit dem Restmüll verfahren sollen. Alle kommunalen Müllentsorgungsbetriebe sind sich einig: Wer zu viel Müll hat oder die Tonne bereits überfüllt ist, sollte auf keinen Fall den Müll pressen oder verdichten. Wer dies dennoch tut, muss damit rechnen, dass die Tonne nicht geleert oder ein Bußgeld auferlegt wird.

Wer zu viel Restmüll besitzt, kann seinen Müll in spezielle Säcke packen und diese neben seiner vollen Mülltonne platzieren. Diese werden dann üblicherweise von der Müllabfuhr abgeholt. In der Stadt Nürnberg sind das städtische Abfallsäcke, die gegen eine kleine Gebühr an bestimmten Verkaufsstellen erhältlich sind.

Die schwarzen beziehungsweise grauen Tonnen werden meist für den Restmüll verwendet. In manchen Städten und Gemeinden gibt es aber Unterschiede bei der Farbwahl für die verschiedenen Tonnen. In Nürnberg hat auch die gelbe Tonne einen schwarzen Korpus, dafür aber einen gelben Deckel. Die Restmülltonne ist dunkelgrau.

Quillt die Tonne über, kann man oft auch einen Restmüllsack daneben stellen und von der örtlichen Müllabfuhr mitnehmen lassen. Das klappt aber nicht mit jeder Tüte, sondern nur mit einem offiziellen Restmüllsack der Stadt oder Gemeinde. Diese können oft an Wertstoffhöfen oder in Bürgerämtern erworben werden. Jede Stadt kann hier aber eigene Regelungen treffen.

Geht es darum, stabile Säcke für die Müllsammlung im Haus zu kaufen und diese dann in die Restmülltonne zu werfen, hat man natürlich mehr Auswahl. In Supermärkten und Drogerien werden größere und kleinere Säcke für den Hausmüll angeboten.

Sowohl die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens als auch die Vermieter könnten bei Ihnen einen Blick in die Tonne werfen. Die Mülltrennung kann selbstverständlich nicht immer kontrolliert werden. Die Müllabfuhr hat wohl kaum die Zeit, den Inhalt jeder Restmülltonne genau durchzusehen. Dennoch kann es vorkommen, dass die Mitarbeiter gravierende Mängel erkennen und infolgedessen die schwarze Tonne einfach stehen lassen. Dies passiert in den folgenden Situationen:

  • wenn direkt sichtbar ist, dass der Müll falsch getrennt ist
  • wenn die Tonne überquillt
  • wenn die Tonne zu schwer ist
  • wenn der Müll in die Tonne gepresst wurde und sie sich somit nicht zügig leeren lässt

Die Mülltrennung ist gar nicht so einfach. Wie schnell ein Fehler den Betroffenen teuer zu stehen kommen kann, ist teilweise überraschend - obgleich die Gesetze selten in voller Härte umgesetzt werden. Das sogenannte "Kreislaufwirtschaftsgesetz" (KrWG) besagt, dass nicht getrennter oder falsch getrennter Müll eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Das Gesetz gilt bundesweit - wie hoch die jeweiligen Strafen ausfallen, ist jedoch abhängig von den Ländern und Kommunen.

Wenn Menschen folglich die gelbe mit der schwarzen Tonne verwechseln, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit. Falsch entsorgte Abfälle können erst recht zu einem großen Problem werden, wenn sie giftig sind und somit der Umwelt schaden. Nach § 326 des Strafgesetzbuchs kann aufgrund einer nicht fachgerechten Entsorgung giftiger Stoffe und Abfälle sogar eine Freiheitsstrafe drohen.

Wer den Müll nicht nach Restmüll, Papier, Bioabfall, Metall, Kunststoff und Glas trennt, dem droht bei Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ein Bußgeld. Die Höhe variiert in den einzelnen Bundesländern. Die Strafen liegen zwischen 10 Euro für erste Verstöße und bis zu 5000 Euro für Wiederholungstaten. Wichtig: Bei kleinen Fehlern wird häufig ein Auge zugedrückt. Passieren die Fehler jedoch vermehrt und in einem größeren Maß, kann dies erhebliche Bußgelder nach sich ziehen.

So teuer kann es im Jahr 2023 beispielsweise werden:

Für unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel oder Bananenschalen); flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.) sind laut "Bußgeldkatalog.org" folgende Strafzahlungen möglich:

  • 20 Euro in Bayern
  • 10 bis 25 Euro in Nordrhein-Westfalen
  • 15 Euro in Brandenburg

Für mehrere Gegenstände bis 2 Kilogramm; flüssiger Abfall bis 2 Liter

  • 35 bis 80 Euro in Bayern
  • 25 bis 100 Euro in Nordrhein-Westfalen
  • 20 bis 50 Euro in Brandenburg

Für mehrere Gegenstände über 2 Kilogramm; flüssiger Abfall über 2 Liter

  • 80 bis 320 Euro in Bayern
  • 80 bis 510 Euro in Nordrhein-Westfalen
  • 50 bis 200 Euro in Brandenburg

Die Bußgelder unterscheiden sich in jedem Bundesland, sodass dies nur Richtwerte sind. Zudem sollte man sich stets am aktuellen Bußgeldkatalog orientieren, da die Höhe der Bußgelder immer wieder verändert und angepasst wird.

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