Landtagswahl 2018: Alles, was Sie wissen müssen

4.9.2018, 11:40 Uhr
So sieht's dann aus am 14. Oktober. Wer die Wahl hat,...

© Günter Distler So sieht's dann aus am 14. Oktober. Wer die Wahl hat,...

Grundsätzlich gilt: Für den Landtag sind mindestens 180 Mandate zu vergeben. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate können es mehr werden, der aktuelle bayerische Landtag besteht tatsächlich aus exakt 180 Mitgliedern. Der Ministerpräsident wird, wie der Bundeskanzler (bzw. die Bundeskanzlerin), später durch die Abgeordneten gewählt.

Wahl- und Stimmkreise

Jeder der sieben bayerischen Bezirke (Ober- und Niederbayern, die Oberpfalz, Schwaben, Ober-, Mittel- und Unterfranken) bildet einen Wahlkreis. Auf Ebene dieser Wahlkreise werden die Sitze nach Verhältniswahl verteilt. Die Wahlkreise sind wiederum unterteilt in insgesamt 91 Stimmkreise. 

Erst- und Zweitstimme

Das System erinnert auf den ersten Blick an das der Bundestagswahl. Doch es gibt wesentliche Unterschiede. Denn während die Zweitstimme bei der Bundestagswahl über die Stärke der Partei bestimmt, hat die Erststimme bei der Landtagswahl wesentlich mehr Gewicht. Sie wird mit der Zweitstimme addiert und beeinflusst somit das Gesamtergebnis.

Damit alle bayerischen Regionen im Parlament vertreten sind, wird aus jedem Stimmkreis wie bei der Bundestagswahl mit der Erststimme ein Abgeordneter direkt gewählt. Das bedeutet: Es gibt 91 Abgeordnete. 

Darüber hinaus spielt die Erststimme eine Rolle bei der Sitzverteilung: Denn dafür werden Erst- und Zweitstimme zusammengezählt. Das Ergebnis wird nach dem Grundsatz der Verhältniswahl in Mandate umgerechnet, und dieser Anteil entscheidet, wie viele Sitze jede Partei erhält. 

91 Mandate erhalten also die Direktkandidaten, die restlichen Mandate werden über die Summe aus Erst- und Zweitstimme vergeben, und zwar auf Ebene der sieben Bezirke. Es gibt also sieben sogenannte offene Listen (Bundestagswahl: eine Bayern-Liste). 

Anders als bei der Bundestagswahl hat die Zweitstimme außerdem eine personalisierte Funktion, da nicht nur eine Parteienliste, sondern auch ein einzelner Kandidat gewählt wird. Mit der Zweitstimme kann der Wähler die von den Parteien vorgegebene Reihenfolge beeinflussen. Wichtig ist der Listenplatz trotzdem, denn je weiter ein Kandidat oben steht, desto besser wird er wahrgenommen und gewählt.

Der größte Vorteil gegenüber der Bundestagswahl ist: Es geht keine Stimme verloren, weil sowohl Erst- als auch Zweitstimme verrechnet werden. 

Überhangmandate

Überhangmandate entstehen dann, wenn eine Partei mehr Direktmandate in den Stimmkreisen gewinnt, als ihr durch ihren Anteil an der Gesamtstimmenzahl zustehen. Dadurch erhöht sich die Gesamtanzahl der Abgeordneten. Dem 16. Bayerischen Landtag (2008-2013) gehörten beispielsweise 187 Abgeordnete an. 

Fünf-Prozent-Hürde

In den Landtag können nur die Parteien einziehen, die mindestens fünf Prozent der Gesamtstimmen erhalten haben. Trifft das nicht zu, bekommt selbst der mit der Erststimme direkt gewählte Kandidat kein Mandat. Denn im bayerischen Wahlsystem gibt es, im Gegensatz zum Bundestagswahlsystem, keine Grundmandatsklausel. 

Bezirkstagswahl

Gleichzeit mit dem Landtag stimmt der Bürger am 14. Oktober auch über die sieben bayerischen Bezirkstage ab. Es gelten die gleichen Wahlgrundsätze wie für den Landtag. Allerdings gibt es keine Fünf-Prozent-Sperrklausel.

Briefwahl

Wer für die Landtagswahl am 14. Oktober per Briefwahl abstimmen möchte, kann bis spätestens Freitag, 12. Oktober 2018 um 15 Uhr einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Viele Behörden bieten auch an, den Wahlschein online zu beantragen. Wahlbriefe müssen so rechtzeitig zur Post gegeben werden, dass sie am Samstag, 13. Oktober 2018, dem Wahlamt zugestellt werden können. Mehr Informationen rund um die Briefwahl finden Sie hier.

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