Nach Urteil: Die Irrtümer im Fall Gustl Mollath

15.8.2014, 07:35 Uhr
Nach Urteil: Die Irrtümer im Fall Gustl Mollath

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Klar, dass Gustl Mollath mit dieser Art von Freispruch nicht zufrieden ist und er sich nicht restlos reingewaschen fühlt, hält ihn doch das Gericht der gefährlichen Körperverletzung für überführt. Ja sogar Wahnvorstellungen zur Tatzeit haben die Regensburger Richter nicht ausgeschlossen. Zu seinen Gunsten wurde bei ihm von Schuldunfähigkeit ausgegangen. Dass Mollath nun auch noch diesen Freispruch am liebsten anfechten würde, zeigt seine Verbohrtheit.

Vergeblich hat er darauf gewartet, dass sich die Justiz auf Knien bei ihm für seine verlorenen Jahre entschuldigt. Der 57-Jährige muss sich mit einer Entschädigung zufriedengeben, die im fünfstelligen Euro-Bereich liegt.

Und das war ein weiterer Irrtum in dem Verfahren: Die Nürnberger Richter hatten Mollath 2006 nicht sieben Jahre lang in die Psychiatrie geschickt. Im Zuge des damaligen Strafverfahrens ordneten sie seine Unterbringung an, weil er als gefährlich für die Allgemeinheit galt. Es lag jedoch einzig an ihm, in Gesprächen mit diversen Gutachtern mitzuwirken und so klarzustellen, dass er „normal“ ist. Bis zum Schluss hat Mollath aber nicht mit Psychiatern kooperiert. Hätte er dies getan, wäre er viel schneller entlassen worden. Keine forensische Einrichtung behält ihre Insassen gern länger als nötig, wird doch jede Entlassung als Erfolg verbucht.

Noch ein dritter Irrtum schwebte über dem Mollath-Verfahren. Dass dieser Strafprozess ein politischer war, stimmt schlichtweg nicht. Im Grunde ging es um eine Beziehungstat, um Animositäten zwischen einem Paar, das sich getrennt hatte. Dass Mollath immer wieder von seinen Taten ablenkte, zeigt nur eins: Er hatte sich in eine Verschwörungstheorie verrannt. Auch wenn seine Ex-Frau Schwarzgelder von A nach B geschafft hat, wäre dies kein Rechtfertigungsgrund für gewaltsame Übergriffe gewesen.

Und noch ein letzter Irrtum: Dass hier ein falsches Urteil des Nürnberger Landgerichts revidiert werden sollte, war keineswegs Ziel des Wiederaufnahmeverfahrens. Vielmehr galt es, ergebnisoffen den Prozess neu zu führen und die alte Anklage neu zu bewerten. Das ist in Regensburg vorbildlich gelungen.

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