Roaminggebühren abgeschafft? Diese Fallen bleiben

17.6.2017, 08:00 Uhr
Roaminggebühren abgeschafft? Diese Fallen bleiben

© Friso Gentsch / dpa

Zum 15. Juni fielen auch die Daten-Roaming-Gebühren. Jeder nimmt sein Inklusivvolumen automatisch mit ins EU-Ausland. Ist das Volumen verbraucht, wird meist die Geschwindigkeit gedrosselt. Das gilt aber nicht unendlich, für Vielsurfer haben sich die Mobilfunkanbieter ein Schlupfloch erstritten. Wenn eine kompliziert berechnete Datenmenge überschritten ist, darf der Anbieter weiter Roaming-Aufschläge berechnen. Er muss das aber vorher mitteilen.

Viele Mobilfunkanbieter haben bisher die Schweiz und Norwegen, Island und Liechtenstein in ihren EU-Tarifen inkludiert. Juristisch verbindlich gilt der Wegfall der EU-Roaming-Gebühren allerdings nur für die Mitgliedsländer der Europäischen Union. Außerhalb der EU liegt es im freien Ermessen jedes Anbieters, ob er die neuen Regeln ebenfalls einführt. Gleiches gilt für die Isle of Man, die britischen Kanalinseln und Länder wie San Marino, Andorra und Monaco. Vor allem nahe der Grenze heißt es dort aufpassen, in welches Mobilfunknetz sich das Handy gerade eingebucht hat.

Auf Schiffen greift der lange Arm der EU-Kommission meist zu kurz. Selbst wenn eine Fähre oder ein Kreuzfahrtschiff die EU-Gewässer nicht verlässt, spannt das Schiff häufig ein eigenes Netz und stellt die Verbindung über einen teuren Satelliten her. Diese Verbindungen unterliegen nicht der EU-Verordnung, bestätigt die Bundesnetzagentur. Mehr noch: Es besteht keine Pflicht für die Reedereien, den Verbraucher vor dem Zustandekommen der Verbindung über die anfallenden Preise zu informieren. Manchmal erkennt der Nutzer noch nicht einmal, dass sich sein Mobiltelefon ins Netz der Reederei eingewählt hat. Zwei Minuten Telefonieren auf hoher See können dann bis zu 14 Euro kosten!

Mobiles Telefonieren ist etwa in Holland günstiger als in Deutschland. Es ist aber nicht zulässig, sich im Ausland eine günstige SIM-Karte zu kaufen und die dann dauerhaft in Deutschland zu nutzen. Umgekehrt darf eine deutsche SIM-Karte nicht vorwiegend im Ausland eingesetzt werden. Als Grenze der angemessenen Nutzung nennt die EU zwei Monate innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten. Wer diese Grenze überschreitet, dem darf der Mobilfunkanbieter Aufschläge berechnen: maximal 3,2 Cent pro Minute fürs Telefonieren, 1,7 Cent pro SMS und 7,70 Euro pro Gigabyte Datenvolumen.

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