Flocke bleibt Nürnberger Marke

8.3.2008, 00:00 Uhr

Flocke aus Plüsch, Flocke auf der Tasse, Flocke auf dem T-Shirt und der Socke, Flocke als Buchfigur, Flocke im Computerspiel, Flocke als Filmstar – diese und sämtliche andere halbwegs plausible Möglichkeiten, den seit Knut neu entdeckten Hype ums Eisbärenbaby gewinnbringend zu vermarkten, liegen seit gestern noch fester in Nürnberger Hand.

Die 4. Kammer für Handelssachen unter Vorsitz von Richter Helmut Haberstumpf wies den Widerspruch der Allgäuer Firma Fair Field gegen eine von der Stadt Nürnberg erwirkte einstweilige Verfügung ab. Das Unternehmen hatte am 13. Januar die Marken «Flocke der Eisbär», «Eisbär Flocke» und «Flocke das Eisbärbaby» in 14 Markenklassen, also für eine große Bandbreite möglicher Produkte und Dienstleistungen, angemeldet. In der Annahme, man sei damit schneller gewesen als die Stadt Nürnberg, forderte das Unternehmen in einem anwaltlichen Schreiben vom 22. Januar unter anderem Lizenzgebühren von der Stadt. Rechtsanwältin Heidrun Lindner hatte jedoch die Marke schon am 10. Januar für Nürnberg angemeldet.

Für Helmut Haberstumpf war die Sache klar. Aus seiner Sicht agierte das Allgäuer Unternehmen als klassischer Trittbrettfahrer. Der Name habe zwar zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht festgestanden, die Wahrscheinlichkeit, dass die Wahl auf Flocke fallen würde, sei aber «hoch» gewesen. Zudem sei in der Verhandlung am 22. Februar ein «ernsthafter Vermarktungswillen» seitens Fair Field «nicht erkennbar» geworden. Stattdessen habe die Firma mit ihren Anmeldungen versucht, eine «breite Sperrwirkung» zu erzielen, um Nürnberg im Wettbewerb zu behindern.

Jetzt muss sich die Firma mit der Nutzung des Namens für Merchandising-ferne Produkte wie Enzympräparate für medizinische Zwecke begnügen. Die Stadt hofft, dass die weiteren, laut Rechtsanwältin Heidrun Lindner «über 30» Trittbrettfahrer, durch das Urteil abgeschreckt werden.

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