Anton Hofreiter gibt Steuerbetrug zu

10.5.2014, 15:53 Uhr
Grünen-Fraktionschef Anton Hofer steht wegen nicht bezahlter Steuern für seine Zweitwohnung in der Kritik.

© Eduard Weigert Grünen-Fraktionschef Anton Hofer steht wegen nicht bezahlter Steuern für seine Zweitwohnung in der Kritik.

“Ich bedauere meinen Fehler sehr und entschuldige mich dafür.“ Zuvor hatte die “Bild“-Zeitung berichtet, dass Hofreiter seine Berliner Wohnung nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet und keine Zweitwohnungsteuer gezahlt habe.

Der Grünen-Politiker erklärte, dass er die Anmeldung für die Wohnung am Mittwoch nachgeholt und 2475 Euro an Steuern nachgezahlt habe. Er räumte ein, erst vor einigen Tagen durch eine Anfrage der “Bild“ auf den Fehler aufmerksam geworden zu sein. “Ich kann ihn nicht ungeschehen machen, sondern nur beheben“, erklärte Hofreiter. Er hat seinen Erstwohnsitz in Bayern, sein Wahlkreis ist München-Land.

Für seine Zweitwohnung in Berlin hätte Hofreiter fünf Prozent der Miete als Steuer zahlen müssen. Nach “Bild“-Informationen geht der Fall trotz der Nachzahlung an die Staatsanwaltschaft: Laut einer Verwaltungsvorschrift müssten beim Verdacht einer Steuerstraftat eines Bundestagsabgeordneten die Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden.

Mindestens Geldbuße

Auch bei einer Einstellung des Verfahrens könnte auf Hofreiter eine Geldbuße zukommen. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro geahndet werden kann.

Von seiner Ko-Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt bekam Hofreiter Rückendeckung. “Er hat seinen Fehler eingestanden, ihn bedauert und sofort korrigiert, als er davon erfuhr“, sagte sie zu “Bild am Sonntag“. “Für mich ist das der richtige und anständige Umgang mit diesem Fehler, und für mich hat es sich damit dann auch.“ Weniger Nachsicht zeigte FDP-Generalsekretärin Nicola Beer. “Höhere Steuern fordern und dann selbst keine zahlen, das ist die Doppelmoral der Grünen“, sagte sie der “Welt am Sonntag“.

Die Zweitwohnungsteuer ist eine kommunale Steuer. Sie wird für Unverheiratete erhoben, die neben ihrer Hauptwohnung noch eine zweite Wohnung in einer anderen Stadt haben.

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