Gericht: Kampfhunde dürfen teurer sein, aber nicht übermäßig

15.10.2014, 15:34 Uhr
Die Kampfhundesteuer darf die Hundehaltungskosten nicht übersteigen.

© dpa Die Kampfhundesteuer darf die Hundehaltungskosten nicht übersteigen.

Die Schmerzgrenze sei überschritten, wenn die Steuer die jährlichen durchschnittlichen Haltungskosten des Hundes übersteige. Hintergrund der Entscheidung war die Klage eines Ehepaares aus dem bayerischen Bad Kohlgrub. Die Gemeinde hatte für einen Rottweiler 2000 Euro pro Jahr verlangt – zu viel.

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