Hoeneß: Gericht veröffentlicht Urteilsbegründung

30.10.2014, 12:59 Uhr
Im Juni hat Uli Hoeneß seine dreieinhalbjährige Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung angetreten. Jetzt hat das Landgericht München die Urteilsbegründung veröffentlicht.

© dpa Im Juni hat Uli Hoeneß seine dreieinhalbjährige Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung angetreten. Jetzt hat das Landgericht München die Urteilsbegründung veröffentlicht.

Im Fall des wegen Steuerhinterziehung verurteilten Uli Hoeneß hat das Landgericht München II die Urteilsbegründung publik gemacht. Das Urteil vom 13. März könne in teilweise anonymisierter Form veröffentlicht werden, teilte das Oberlandesgericht München mit. Das habe die 5. Strafkammer des Landgerichts München II mit Beschluss vom Donnerstag entschieden - nach Ablauf der Stellungnahmefrist für die Verteidiger.

Das Münchner Landgericht hatte den früheren Bayern-Präsidenten wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Im Juni hatte der 62-Jährige seine Haft angetreten. Auf 50 Seiten wird die Kriminalgeschichte Uli H. nacherzählt: vom Beginn mit teils hochriskanten Devisenspekulationen in den 1990er Jahren über mehrfache Steuerhinterziehung in Millionenhöhe bis zur Verurteilung des einst so erfolgreichen Fußball-Managers.

Das Gericht schloss unter anderem nicht aus, dass Hoeneß auch «Fremdmittel in erheblicher Höhe» zur Verfügung gestanden hätten. In manchen Jahren hob er demnach teils sechsstellige Euro-Summen ab.

Auch zur Hoeneß' letztlich als unzureichend befundener Selbstanzeige gibt es Angaben in der Urteilsbegründung: «Die Selbstanzeige war für unseren Mandanten unumgänglich, da das beabsichtigte Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz nicht zustande gekommen ist», heißt es in dem Schreiben von Hoeneß' damaligem Steuerberater ans Finanzamt vom 17. Januar 2013.

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