Jobcenter-Mord: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil

26.9.2013, 15:57 Uhr
In einem Jobcenter im rheinischen Neuss hat ein 52-Jähriger eine Mitarbeiterin mit einem Messer angegriffen. Die 32-jährige Frau starb an den Verletzungen.

© dpa In einem Jobcenter im rheinischen Neuss hat ein 52-Jähriger eine Mitarbeiterin mit einem Messer angegriffen. Die 32-jährige Frau starb an den Verletzungen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung des 53-Jährigen zu lebenslanger Haft. Die Revision des Mannes sei verworfen worden, teilte der BGH am Donnerstag in Karlsruhe genau ein Jahr nach der Tat mit.

Der Mann, der kaum lesen und schreiben kann, hatte ein Formular zum Datenschutz missverstanden. Als Tatmotiv gab er an, er sei überzeugt gewesen, dass das Jobcenter illegalen Handel mit seinen persönlichen Daten betrieben habe. Ein Fernsehbeitrag hatte seinen Argwohn geweckt.

Der Mord hatte viele Beschäftigte in den Jobcentern, die für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen («Hartz IV») zuständig sind, verunsichert. Die dortigen Sicherheitsvorkehrungen kamen auf den Prüfstand und wurden in vielen Häusern je nach Situation verbessert.

In Neuss trafen sich am Donnerstag zahlreiche Kollegen der getöteten Mitarbeiterin zu einem Gedenkgottesdienst. Die Tat hatte mehrere Mitarbeiter traumatisiert - eine Kollegin ist nach Angaben des Jobcenters nach wie vor arbeitsunfähig.
 

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