Fall Böhmermann: Muss der Schah-Paragraf weg?

13.4.2016, 17:04 Uhr
Provozierte nicht nur Erdogan, sondern auch eine Debatte über den Schah-Paragrafen: Jan Böhmermann

© Ben Knabe/ZDF/dpa Provozierte nicht nur Erdogan, sondern auch eine Debatte über den Schah-Paragrafen: Jan Böhmermann

Im Gesetzestext heißt es: "Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

Voraussetzung für eine Strafverfolgung ist, dass die Bundesregierung dazu die Ermächtigung erteilt. Das ist der Unterschied zu Verfahren, die Beleidigung von gewöhnlichen Bürgern zum Gegenstand haben. Es geht sozusagen um Majestätsbeleidigung, bei deren Aufarbeitung Politik und Justiz miteinander vermengt werden.

Ohne den Paragrafen 103 würde  für Staatsoberhäupter wie für jeden anderen auch der "Ehrenschutz" gelten, der einen gegen Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede wappnen soll. Eingeschränkt wird der Schutz wiederum durch die Meinungs- und Kunstfreiheit. Ob Böhmermanns Radikal-Satire noch darunter fällt, ist aktuell eine der am heißesten diskutierten Fragen in Deutschland.

Bundeskanzlerin Merkel steckt vor allem deshalb in der Zwickmühle, weil es den Schah-Paragrafen gibt - muss der also weg? Oder ist es ganz in Ordnung, wenn Spitzenpolitiker im Zweifelsfall dazu Stellung beziehen müssen, was in ihrem Land im Namen der Meinungsfreiheit alles geäußert wird?

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