Beilngrieser Vorwürfe in Richtung Burgthann

22.4.2014, 20:00 Uhr
Um mehr als ein paar Münzen geht es im Fall des Mitarbeiters, der sowohl in Burgthann als auch in Beilngries Gelder in beträchtlicher Höhe veruntreut haben soll.

© dpa Um mehr als ein paar Münzen geht es im Fall des Mitarbeiters, der sowohl in Burgthann als auch in Beilngries Gelder in beträchtlicher Höhe veruntreut haben soll.

Das Pikante daran: Bereits in seiner Zeit im Burgthanner Rathaus sind Unregelmäßigkeiten vorgekommen, der Betreffende wurde im Rahmen eines Auflösungsvertrags aus dem Dienst entfernt. Laut Donaukurier erhebt die Bürgermeisterin von Beilngries, Brigitte Frauenknecht, nun Vorwürfe in Richtung Burgthann, sie sei nicht genügend von den fränkischen Kollegen gewarnt worden. Sie hätte sich sogar noch telefonisch in Burgthann vor der Einstellung des Mannes erkundigt, der bei ihr auch mit einem guten Zeugnis punktete.

Dabei hätte man ihr weder Bedenken noch Hinweise auf die dort bekannt gewordenen Vergehen mitgeteilt. „Falsch“, erinnert sich Burgthanns Bürgermeister Heinz Meyer. Die Dame hätte ihn zwar angerufen, dies sei aber nicht vor der Einstellung des Mannes geschehen.

Regressforderungen gegenüber Burgthann

Im Donaukurier vom 17./18. April ist allerdings zu lesen, dass die Staatsanwaltschaft damit rechnet, dass es von der Stadtverwaltung zu Regressforderungen gegenüber Burgthann kommen könnte. Denn zunächst wird wohl der Betreffende, sollte er verurteilt werden, zurückzahlen, was er kann, dann springt die Kassenversicherung ein.

Was dann noch an Schuld nicht beglichen ist, könnte man von der Großgemeinde fordern. Erschwert werden die Ermittlungen derzeit durch eine offensichtlich schwere Krankheit des Mannes, der im Januar, nachdem die Vorwürfe erhoben wurden, fristlos entlassen worden war. Vor Monaten lag er im Koma und ist auch jetzt noch nicht wieder vernehmungsfähig.

Wie sich die Trennung der Gemeinde Burgthann von ihrem Mitarbeiter genau abgespielt hat, will Bürgermeister Meyer nicht näher erläutern. Es sei ein Auflösungsvertrag gewesen und damit eine Personalangelegenheit, zu der man sich nicht näher äußern wolle. Auch ob die Summe zurückgezahlt worden sei oder man Anzeige erstattet hat, war nicht zu erfahren. Bestätigt wurde allerdings die Unterschlagung im niedrigen fünfstelligen Euro-Bereich. Von Regressforderungen habe er nichts gehört.

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