Evangelischer Landesbischof in Oberasbach

12.8.2015, 06:00 Uhr
Evangelischer Landesbischof in Oberasbach

© Foto: Balcerowski

Ungewöhnlich eröffnete der evangelische Landesbischof Bayerns seinen Vortrag: „Ich habe nie verstanden, dass man sich erst am Grab so viele schöne Dinge sagt. Ich finde man kann schon im Leben schöne Dinge sagen.“

Bedford-Strohm argumentierte, Menschen müssten nicht unter Qualen sterben, sondern könnten darauf vertrauen, in Würde zu sterben. Schon jetzt gebe es genug Möglichkeiten, durch Palliativmedizin Patienten zu helfen. Auch könne ein Arzt, so der Landesbischof, so viel Morphium verabreichen, dass ein Tod in Kauf genommen werden könne.

Der Landesbischof positionierte sich aber gegen ein Handeln, dessen Ziel es ist, „Patienten auf deren Wunsch zu töten“. Dabei gibt es zum einen die Beihilfe zur Selbsttötung, wenn der Patient zum Beispiel selbst Gift schluckt, das ihm gereicht wird. Zum anderen gibt es die Tötung auf Verlangen. Dabei ist der Patient nicht mehr selbst in der Lage, ein tödliches Mittel einzunehmen, sondern ist auf die Hilfe angewiesen.

Viele Menschen geben zwar in Umfragen an, für Sterbehilfe zu sein, würden aber Alternativen nicht kennen. Bedford-Strohm erzählte, oft stehe hinter dem Wunsch nach Beihilfe zur Selbsttötung die Angst vor Abhängigkeit. „Menschen sollen gar nicht erst den Wunsch entwickeln, sich das Leben nehmen zu wollen“, betonte der Theologe, „in Deutschland darf sich der Mensch nicht rechtfertigen müssen zu leben.“ Er warnte davor, aus einzelnen Härtefällen auf ein allgemeines Gesetz zu schließen, das aktive Sterbehilfe erlaubt: „Ein Gesetz schafft immer Normalität.“

Er ärgere sich auch, wenn Personen des öffentlichen Lebens aus Eitelkeit im Fernsehen sich für aktive Sterbehilfe einsetzten, denn sie seien dann Vorbild und würden nie nur für sich sprechen.

Auf Nachfrage aus dem Publikum sprach der Landesbischof über Nikolaus Schneider, den ehemaligen Ratsvorsitzenden der evangelischen Kirche in Deutschland. Schneider habe seine Position gegen aktive Sterbehilfe nicht aufgeweicht. Er hätte als liebender Ehemann seine Frau notfalls in die Schweiz beim Sterben begleitet, aber in seinem Amt habe er seine Meinung gegen aktive Sterbehilfe nicht geändert.

Auch könne jeder Mensch durch eine Patientenverfügung entscheiden, welche Behandlung er sich wünscht. Ein Arzt darf Patienten nicht gegen deren Willen an Herz-Lungen-Maschinen anschließen oder zur Dialyse zwingen. Die passive Form der Sterbehilfe, das Sterben-Lassen sei erlaubt. Daher betonte der Landesbischof: „Es braucht keine Liberalisierung. Menschen wollen das schon, was es schon längst gibt – Menschen dürfen in Würde sterben.“

Der Landesbischof hofft in Zukunft auf den Ausbau der Palliativmedizin. Während der Diskussion meldete sich der Palliativmediziner Dr. Roland Hanke zu Wort. Von den Menschen, die wissen, dass sie bald sterben müssen, „fragt niemand nach der Giftspritze. Wir begleiten Patienten und Angehörige spirituell, damit sie gegenseitig loslassen können“. Das Publikum beklatschte den Beitrag, der auch wohlwollend vom Landesbischof aufgenommen wurde.

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