Taxiraub: DNA aus Spucke reicht nicht für Urteil

16.10.2014, 19:32 Uhr

Es war noch dunkel, als ein schlanker, junger Mann am 3. November 2013 gegen 6 Uhr am Nürnberger Hauptbahnhof das Taxi von Werner B. (Name geändert) bestieg. "Er wollte nach Hersbruck", erinnert sich der 53-jährige Fahrer. Er habe über die Landstraße ins Nürnberger Land fahren wollen. Sein Fahrgast habe aber darauf bestanden, über die Autobahn bis Lauf-Nord und dann über die Bundesstraße 14 zu fahren.

Während der Fahrt habe der Mann, der genau hinter ihm Platz genommen hatte, geäußert, dass er auf die Toilette müsse. Auf Höhe des Industriegebiets "Bräunleinsberg" bei Ottensoos sei er deshalb auf einen Parkplatz gefahren. Als er langsamer wurde, passierte es: "Er hat seinen linken Arm von hinten um meinen Hals gelegt und mir einen stumpfen Gegenstand gegen die rechte Seite gedrückt. Wenn er nicht gesagt hätte, es wäre ein Messer, hätte ich es für eine Pistole gehalten", erinnert sich der 53-Jährige, der in 21 Jahren als Taxifahrer noch nie eine ähnliche Situation erlebt hat. "Ich hatte Angst um mein Leben", sagt er auf Nachfrage der Staatsanwältin.

Aus dem fahrenden Wagen gesprungen

Statt den Wagen anzuhalten, drückte der 53-Jährige das Gaspedal durch, raste zurück auf die B 14 und machte einen anderen Autofahrer mit Fernlicht und Gehupe auf sich aufmerksam. Er drehte die Seitenscheibe herunter und rief "Hilf mir, ich werde überfallen!" Der Zeuge, Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes, hielt sofort an. Doch da war der Räuber schon aus dem rollenden Taxi gesprungen und zu Fuß in die Dunkelheit geflüchtet. Beute hatte er nicht gemacht.

Dem unbekannten Fahrgast wurden am Ende seine schlechten Manieren zum Verhängnis: "Er hat während der Fahrt das Fenster geöffnet und rausgespuckt", so der Taxifahrer. Dabei traf er die Öffnung wohl nicht immer: Die Spurensicherung entdeckte eine "sekretartige Anhaftung" am Fensterrahmen und nahm eine Probe davon.

Mehr Analysematerial benötigt

Die Analyse der Genmaterials und der Abgleich mit der DNA-Datei des Landeskriminalamts ergaben einen Treffer. Mehrere genetische Merkmale stimmten mit einem Mann aus Lauf überein. Allerdings, das sagte am Donnerstag eine Sachverständige, gäbe es theoretisch die Möglichkeit, dass nicht der Angeklagte, sondern ein anderer Mann mit ähnlichem genetischen Fingerabdruck der Täter war. Bei der bisherigen Auswertung habe man nur acht Merkmale vergleichen können, für ein wirklich sicheres Ergebnis müsse man aber 16 Merkmale unter die Lupe nehmen. Dazu bräuchte man aber eine aktuelle biologische Probe des Angeklagten, so die Mitarbeiterin des Instituts für Rechtsmedizin der Uni Erlangen-Nürnberg.

Die 12. Strafkammer des Landgerichts ordnete deshalb nach einer Beratungspause an, dass der 27-Jährige einen Mundhöhlenabstrich über sich ergehen lassen muss. "Wenn Sie sich weigern, nimmt Ihnen ein Arzt Blut ab", erklärte der Kammervorsitzende Bernhard Germaschewski dem Angeklagten, der bisher zum Tatvorwurf schweigt. Nächste Woche soll der Prozess mit neuen Analyseergebnissen fortgesetzt werden.

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